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Autor Thema: bin ich Grenzgänger????  (Gelesen 8322 mal)

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Offline MacGuyver

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bin ich Grenzgänger????
« am: 01. Juli 2010, 10:18:33 »
Salut,

Ich habe die Def. von Grenzgängern hier gelesen - und mir nicht ganz sicher, ob ich als Grenzgänger gelte (mein AG meint; das ja).

Ich (Deutscher) wohne in Haguenau, und beginne als Angestellter (kein Leiharbeiter) für eine Firma mit Sitz im Rheinau (ist lt: Liste in Wiki "ok") zu arbeiten. Nach ca. 2 Monaten werden ich voraussichtlich für die gleiche Firma (Sitz in Rheinau) aber in einer Arbeitsstätte in Bischheim (Frankreich, nähe Strassbourg - also im "20km Raum" von der Grenze arbeiten). Bin ich dann "noch" Grenzgänger??

Vielen Dank für Ihre Meinungen

Mac Guyver


Offline Mathis

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #1 am: 01. Juli 2010, 11:00:28 »
Salut,

2 Dinge dazu:

1.) Ein Bekannter von mir hatte mal genau die gleiche Situation, Arbeitgeber und Arbeitsstätte zuerst nur in D in der Grenzzone. Das ist zweifelsfrei Grenzgängerstatus. Dann zog er an eine andere Arbeitsstätte der Firma ins Elsass um, das wurde aber vom Arbeitgeber nicht gemeldet, damit blieb er Grenzgänger. (Ist aber wohl nicht ganz legal, glaube ich).

2.) Meine Steuerberaterin hat in einem Gespräch zu diesem Thema immer wieder auf den Wortlaut "Ort der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung" wert gelegt. Der Verwaltungssitz (oder Hauptsitz) des Arbeitgebers wäre daher nicht ausschlaggebend. Also wärst Du meiner Einschätzung nach in Bischheim ein "innerfranzösischer Arbeitnehmer", mit der Steuer, der Sozialversicherung und auch dem Arbeitsrecht von Frankreich, mit Deutschland hättest Du dann nichts mehr zu tun.

Ich bin aber weder Steuerberater noch Steueranwalt, daher das alles unter Vorbehalt.

Gruß Mathis

Offline Stini

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #2 am: 01. Juli 2010, 13:37:39 »
Hallo,

nach unseren Informationen (auch schon öfter hier erwähnt) muss man, um den Grenzgängerstatus zu erhalten, zum Arbeiten über die Grenze und wieder zurück...andernfalls ist man ja auch kein Grenzgänger  :zwinkern:
und wie Mathis schon geschrieben hat, es zählt der Ort, an dem die Arbeit erbracht wurde und nicht der Sitz des Arbeitnehmers.

Grüße
Stini

Offline +Hägar+

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #3 am: 01. Juli 2010, 15:09:54 »
hallo,
das hat mir meine versicherung so gesagt. ich wollte bei der credit mutuel wissen, ob ich einen rechtsschutz für einen bestimmten fall bekomme, da ich ja auch eine rs-versicherung abgeschlossen hatte. da hies es dann NEIN, da ich zwar in f wohne und in d arbeite, ABER meine steuern nicht in frankreich, sondern in deutschland bezahle. ich wäre nur grenzgänger wenn ich meine steuern in f bezahlen würde und dann würde auch die rechtsschutzversicherung bezahlen. hmm ??????  :anixwissen:
es gelten also 3 dinge: wohnort, arbeitsort und Ort, an dem die Steuer bezahlt wird.
lg blue
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline maison

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #4 am: 01. Juli 2010, 15:28:33 »
hallo,
das hat mir meine versicherung so gesagt. ich wollte bei der credit mutuel wissen, ob ich einen rechtsschutz für einen bestimmten fall bekomme, da ich ja auch eine rs-versicherung abgeschlossen hatte. da hies es dann NEIN, da ich zwar in f wohne und in d arbeite, ABER meine steuern nicht in frankreich, sondern in deutschland bezahle. ich wäre nur grenzgänger wenn ich meine steuern in f bezahlen würde und dann würde auch die rechtsschutzversicherung bezahlen. hmm ??????  :anixwissen:
es gelten also 3 dinge: wohnort, arbeitsort und Ort, an dem die Steuer bezahlt wird.
lg blue

Sso...... ein quatsch, diesen Sachbearbeiter/in von der CM würde ich gerne mal unter vier Augen reden.
Wieso soll bitte schön der Versicherungsschutz abhänig sein ob du in F Steuern bezahlst odewr nicht? Du bezahltst für dein Rechtsschutzpaket einen jährlichen Beitrag und somit kannst du im Falle diesen auch in Anspruch nehmen. Soviel Inkometenz habe ich schon lange nicht mehr gehört, oder du hast es falsch verstanden?
Bin bei der CM Rechtschutzversichert. 

Offline +Hägar+

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #5 am: 01. Juli 2010, 22:40:30 »
hallo maison,
ich hab es nicht falsch verstanden. sie haben es mir genauso gesagt. kannst gerne mit mir zu meiner filiale in sarreinsming gehen. hab sogar mit dem chef gesprochen. es ging um vertragsrechtsschutz. ich hab es sogar schriftlich bekommen.
gruss
« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 22:43:08 von blueocean »
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline MacGuyver

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #6 am: 02. Juli 2010, 14:01:17 »
Bonjour,

danke für Eure schnellen Antwort -der Aspekt der angesprochenen RS-Versicherung ist -für mich zumindest - eher weniger relevant  :pfeif:

Die Mitteilung über die Arbeitsstättenwechsen obliegt meinem Arbeitgeber oder mir??

(Ich habe gerade das Formular Grenzgänger// Travailleurs frontaliers vor mir. Dort muss ich meine Arbeitsstätte nennen und "mich verpflichten, jede änderung des WOHNORTES meinen AG und dem Finanzamt mitteilen (von änderung der Arbeitsstätte ist dort nichts vermerkt).

Wissen die im franz Finanzamt diesbezüglich Bescheid (oder sollte ich besser einen franz Steuerberater aufsuchen?

Vielen Dank

MacGuyver

Offline spirou

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #7 am: 02. Juli 2010, 15:47:36 »
Hallo, auf was kommt es dir bei deiner Frage eigentlich an? Ist es wegen der Steuer oder wegen der Sozialversicherung?
Eigentlich hat dein Wohnort ja mit der Versetzung nach Bischwiller meiner Meinung  überhaupt nichts zu tun.
Es ist nur eine Frage wie dich dein Arbeitgeber meldet. Entweder bleibst du in Rheinau gemeldet und bist in Bischheim auf Auslandseinsatz, dann ändert sich gar nichts, du zahlst ja sowieso in F Steuer und bist weiterhin in D sozialversichert. Ewig kann der AG das natürlich nicht machen.Auslandseinsätze sind ja immer zeitlich begrenzt.Wahrscheinlicher ist natürlich, daß dich dein AG, da du ja sowieso in F wohnst auch in F anstellen will wie einen normalen Franzosen. Alles andere wäre ja für ihn zu teuer und wenn er in F eine Betriebsstätte hat ist das sowieso ein eigenständiger Betrieb, das ist rechtlich nicht anders möglich.
In diesem fall zahlst du dann die Steuern in F und bist auch hier sozialversichert. Halt wie ein normaler Franzose.

Offline MacGuyver

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #8 am: 02. Juli 2010, 17:14:24 »
salut spirou,

wegem beiden - wobei sozialversicherung erstrangig ist.

Ich bin derzeit in D privatkrankenversichert (da in D ein Gewerbe, als einzige Erwerbsart, in F keine Einkünfte). Die PKV muss ich auf jeden Fall kündigen.

Richtig, es gibt eine franz. Tochterfirma, in der ich arbeite (bin mir aber nicht sicher; dass mein Vertrag "umgestellt" wird. Der jetzige Vertrag läuft auf das Dt. Unternehmen. Es schimmerte bei der Vertragsunterzeichnung auch durch (oder vielleicht habe ich es nur so empfunden), dass es so bleiben wird.

Sowie ich das sehe, bin ich auf jeden Fall in F steuerpflichtig (ob nu als Grenzgänger oder "Franzose") - ergibt sich aus den 2 Varianten ein eigentlich ein Unterschied? ich meine; ob ich als Grenzgänger in F oder als "franz Arbeitnehmer in F" steuerpflichtig bin?? (sorry, bin mit der Materie noch nicht ganz vertraut

 - fraglich ist "lediglich" die Sozialversicherung. Wenn offiziell Grenzgänger (obwohl Arbeitsstätte in Frankreich) dann bin ich in D versicherungspflichtig, ansonsten in F?? Was wäre für mich als Arbeitnehmer vorteilhafter?? (die Beiträge der GKV sollen wiedermal steigen; und die Dt Rente mit 67 ist sicherlich noch nicht "das Ende" ;o).

Gibt es eine "offizielle Stelle" wo ich mich erkundigen kann?? (befürchte ein wenig; mein AG ist dort auch nicht ganz sattelfest, und nach x Jahren möchte ich nicht Summe x.000 € nachzahlen.

Offline sapperlot

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #9 am: 03. Juli 2010, 10:27:48 »
Ich verstehe dein Problem immer noch nicht. Wohnort Frankreich und ansonsten entscheidet liegt es Unternehmen und entscheiden tust eh nich du, wo du Steuer zahlst.,Also wozu dieses ganz "wo kann ich mich informieren" und nicht einfach abwarten. (und wenn dein Unternehmen dich eben beim franz.Finanzamt meldet, bist du kein Grenzgänger, wenn es dich beim deutschen Finanzamt meldet, brauchst du ne Grenzgängerbescheigung um dort nicht zu zahlen.
Aber ganz allgemein, und wegen der Logik: Um Grenzgänger zu sein muß man eben Grenzgänger sein, sprich eben für die Arbeit ÜBER die Grenze. Und daneben kann man nicht dauerhaft im Elsaß arbeiten und ein anderes Land kassiert die Lohnsteuer. (Sonst gäbs sicher morgen ein Haufen leute die mit rumänischem Arbeitsvertrag fest in D und F arbeiten würden).
(Ich habe gerade das Formular Grenzgänger// Travailleurs frontaliers vor mir. Dort muss ich meine Arbeitsstätte nennen und "mich verpflichten, jede änderung des WOHNORTES meinen AG und dem Finanzamt mitteilen (von änderung der Arbeitsstätte ist dort nichts vermerkt).
Wissen die im franz Finanzamt diesbezüglich Bescheid (oder sollte ich besser einen franz Steuerberater aufsuchen?
Na, weil die Änderung der Arbeitsstätte von deinem Arbeitgeber gemeldet wird, denn der ist zunächst mal für zuständig. Und die Formulare/Daten werden auch zwischen D und F ausgetauscht, was aber auch eigentlich logisch ist, sonst könnte man sich ja in D abmelden von der Lohnsteuer ohne sich je in F "anzumelden".

Offline MacGuyver

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Re: bin ich Grenzgänger????
« Antwort #10 am: 05. Juli 2010, 19:18:30 »
@ sapperlot

Schon richtig, dass "nicht ich" entscheide; wo ich Steuern zahle ;o)
Nur bevor ich die "Grenzgängermaschine" in Gang schmeisse, wollte ich klären; ob ich einer bin...auch; ob ich dt. Krankenversicherung brauche oder franz.??

Mein AG wird sich erkundigen, wie es nach der Einarbeitungsphase aussieht - innerhalb der ersten 2 Monate bin ich also Grenzgänger; danach "mal schauen"...


MG