Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: gerzbecher am 22. Juni 2010, 08:29:11
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Hallo,
ich möchte mich gerne in Deutschland mit einem kleinen Laden nebenselbständig machen. Hat jemand ne Ahnung wo ich das dann versteuern muss? Ich arbeite tagsüber ganz normal in der Schweiz und versteuere diese Einnahmen in Frankreich.
Danke für eure Hilfe.
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Hallo,
diese Einnahmen versteuerst Du dann als beschränkt steuerpflichtig in Deutschland......
Übrigens gibt es sowas wie eine "Nebenselbständigkeit" nicht - das sind dann ganz einfach Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Gruß Ralph
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Hallo!
Noch was dazu: Wäre das genauso, wenn man in D teilzeit angestellt wäre und sich zusätzlich in D selbständig machen würde? Oder müsste man dann gleich alle Steuern in D zahlen?
VG
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Das kommt darauf an - wenn Du für die Teilzeitstelle den Grenzgängerstatus erfüllst, würdest Du diese Einkünfte in F versteuern müssen / dürfen.
Wenn nicht dann sind das Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und werden auch in D versteuert - auch dann wieder "beschränkt" weil Wohnsitz in F.
Gruß