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Autor Thema: Nachweis der Besteuerung in Frankreich  (Gelesen 5519 mal)

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Offline paul

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Nachweis der Besteuerung in Frankreich
« am: 20. August 2007, 16:48:01 »
Hallo zusammen,

Ausgangspunkt ist folgender Sachverhalt:

Ich wohne seit Nov. 2006 in Frankreich als Grenzgänger und bin seit dieser Zeit auch in D steuerfreigestellt.
Im Mai habe ich für die Monate Jan. - Okt. 2006 für Deutschland meine Steuererklärung abgegeben. Daraufhin hat man von mir einen Nachweis verlangt, ob ich mein Nov- und Dezembergehalt in F auch versteuert habe. Diesen Nachweis konnte ich nicht erbringen, da mein Steuerbescheid aus F noch aussteht.

Daraufhin hat man mir den deutschen Steuerbescheid zugesendet mit der Aufforderung bis 1.10. fast 3000 Euro nachzuzahlen. Mein Kollege hat genau die gleiche Steuererklärung abgegeben. Bei ihm hat allerdings die Freistellungsbestätigung ausgereicht und er musste nur 100 Euro nachzahlen. Ich habe nun Einspruch eingelegt, welcher aber nach Aussage der Sachbearbeiterin abgelehnt wird.

Meine Fragen:
1) Wenn ich in D den franz. Steuerbescheid einreiche, gilt dieser dann als Nachweis, auch wenn ich keine Steuern zahlen musste, weil mein Gehalt zu niedrig war, um in die Progression hineinzukommen?

2) Wie groß sind meine Chancen gerichtlich gegen die Willkür der Vorgehensweise der einzelnen Sachbearbeiter anzugehen?

3) Was würdet Ihr mir generell in dieser Sache raten?

Im voraus vielen Dank.

Offline Marco

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Re: Nachweis der Besteuerung in Frankreich
« Antwort #1 am: 20. August 2007, 17:43:18 »
hi paul,

ohne die französische bestätigung, daß du dort steuern zahlst (zahlen wirst) kriegst du doch gar keine freistellungsbescheinigung vom finanzamt. d.h. ich verstehe eigentlich nicht, was die hier von dir wollen.

du hast die grenzgängerbescheinigung doch gar normal in frankreich auf dem hotel des impots abstempeln lassen, diese abgestempelte version bei deinem arbeitgeber abgegeben, dieser hat sie ans finanzamt geschickt und vom finanzamt eine freistellungsbescheinigung bekommen, richtig? ansonsten hätte dir ja dein arbeitgeber die lohnsteuer gar nicht mit auszahlen dürfen sondern hätte sie ans dt. finanzamt mit abführen müssen (wie üblich).

d.h.
- das deutsche finanzamt weiss bescheid, daß du grenzgänger bist
- das frz. finanzamt weiss bescheid (die habens ja bestätigt) und lässt dich ganz sicher nicht ohne steuererklärung durchkommen.

deshalb kann ich diese ganze geschichte nicht nachvollziehen.

zu deinen fragen:

1) aus meiner sicht dürfte der frz steuerbescheid ausreichen, da du damit nachweist, daß du in frankreich steuern abgeführt hast (bzw hättest, wenn du welche abführen hättest müssen).

2) kennst du den spruch "vor gericht und auf hoher see sind wir in gottes hand"? dazu müsstest du einen anwald befragen und auch der wird dir kaum sagen können, wie deine chancen vor gericht sind, sondern nur wie er sie einschätzt.

3) das gespräch mit einem deutschen steuerberater und dem finanzamt suchen. such dir einen pfiffigen steuerberater, der gute kontakte hat und weiss wovon er redet, wenns um grenzgänger geht. steuerberater sind auch meist offen für ein erstes gespräch, bevor sie rechnungen schreiben, nachfragen kann sich hier also lohnen.

halt uns bitte auf dem laufenden, die sache interessiert mich.

viele grüße,
marco

Offline grenzgängerin

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Re: Nachweis der Besteuerung in Frankreich
« Antwort #2 am: 20. August 2007, 19:34:41 »
............Ich habe nun Einspruch eingelegt, welcher aber nach Aussage der Sachbearbeiterin abgelehnt wird.....

Hallo, das ist gut so. Denn egal was die Sachbearbeiterin sagt, es muss ein Vorgang geben und einen Bescheid. Das bringt dir Zeitgewinn, denn bis dieser Bescheid da ist, hast du mit großer Wahrscheinlichkeit, noch vor dem 1.10. den frz. Steuerbescheid. Und damit den erforderlichen Beweis, dass du in F steuerpflichtig bist.
Diesen Hickhack mit einzelnen Finanzbeamten (leider auf deutscher Seite) kenne ich auch, aber hartnäckig bleiben, und gegebenfalls mal hier nach fragen.
meint die grenzgängerin