Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Frank04 am 21. April 2009, 14:49:04

Titel: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
Beitrag von: Frank04 am 21. April 2009, 14:49:04
Hallo,

ich habe das Forum jetzt durchforstet und habe noch ein paar Fragen zu Zinseinkünften, die in Deutschland erzielt wurden. Mein Status ist Grenzgänger und steuerpflichtig in Frankreich.

Ich habe gefunden:

Die Erträge werden wie Lohn oder Gehalt behandelt und mit diesen zusammen versteuert.
-Zum individuellen Steuersatz kommen Sozialabgaben (oder Sozialsteuer) von 11% dazu.
-Es gibt bestimmte Anlagen, deren Zinsen steuerfrei sind. Die wichtigsten sind: 
 Spareinlagen   (Livret A und Livret DD,  eher mit deutschen Tagesgeldern vergleichbar), - - Höchstbetrag 15300 und 6000 €,
 Zinssatz aktuell 3,0%,  ab 01.02.08 3,5%


D.h. das z.B. Zinsen vom guten alten Sparbuch, Girokonten, Tagesgeldkonto bis 6000 € steuerfrei sind? Wie "erkennt" denn das franz. Finanzamt, um welche Art von Konto es sich hier handelt bzw. werden diese Zinseinküfte nicht von D nach F gemeldet?


Ich habe ferner verstanden, dass Dividenden eigentlich zu versteuern sind. Nun ist es so, dass meine Bank hier schon immer entsprechend Steuer und Soli abzieht. Auch mehreres Nachfragen brachte hier keine andere Lösung. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich in dem Fall nicht unbedingt in F die Dividenden versteuern, aber ich hätte eine Wahlmöglichkeit dies doch zu tun, mit entsprechenden Anträgen?
Titel: Re: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
Beitrag von: kembser am 21. April 2009, 15:10:08
D.h. das z.B. Zinsen vom guten alten Sparbuch, Girokonten, Tagesgeldkonto bis 6000 € steuerfrei sind? Wie "erkennt" denn das franz. Finanzamt, um welche Art von Konto es sich hier handelt bzw. werden diese Zinseinküfte nicht von D nach F gemeldet?

Hallo,
es handelt sich hierbei um spezielle Tagesgeldkonten in Frankreich (Livret A und Livret de Développement Durable), die auf 15300 € bzw. 6000 € Einlage begrenzt sind. Für diese Konten fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, für alle anderen schon.
Titel: Re: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
Beitrag von: _Markus_ am 21. April 2009, 17:05:43
Wie "erkennt" denn das franz. Finanzamt, um welche Art von Konto es sich hier handelt bzw. werden diese Zinseinküfte nicht von D nach F gemeldet?

D meldet nach F :eijoo:
Titel: Re: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
Beitrag von: pifolog am 21. April 2009, 19:55:23
Hallo,
genau,

Livret A bei der Postbank (oder analog Livret Bleu bei Crédit Mutuel) und Livret DD gibt es nur in Frankreich. Und davon darf man jeweils nur eins haben. Beim aktuellen Zinssatz von 2%  und einer Anlage von 15.300 + 6.000 macht das gerade mal 426 Euro Zinsen im Jahr, abgabenfrei.
Nicht berauschend.
Doch auch Zinsen aus Kapitalanlagen in D sind keine Alternative. Die Erträge werden in F zum individuellen Spitzensteuersatz plus Sozialabgaben (dieses Jahr 12,1%) belastet.
Auch nicht berauschend.

Mein Anlage-Favorit aktuell sind französische Genossenschaftsanteile. Rendite nach Steuern und Sozialabgaben so 3.5 bis 4%  für das Jahr 2009. Wer sich auskennt, weiß was ich meine und wo er sich informieren kann. Wer nicht, muss halt nachfragen.
Ich mache hier keine Reklame.

Dividenden auf deutschen Depots: sollte man in F erklären, es kann sogar eine Erstattung geben, je nach Investment.
Nur, um was für Beträge geht es da, wenn man nicht mehrere -zig Tausend an Aktien hat?

Grüße
Titel: Re: Nachfragen zu Steuern auf Zinseinkünfte
Beitrag von: Frank04 am 22. April 2009, 11:38:50
Danke für die Antworten. Ich sehe, ich habs dann wohl falsch verstanden.

Sprich, richtig ist, dass ich auf Dividenden keine franz. Steuern zahlen muss und stattdessen auch Zinserträge aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten etc. ?

Richtig ist auch, dass es keine Freibeträge für diese Zinsbeträge gibt und ich in der Theorie auch für 100 Euro in Summe an Zinsen im Jahr Steuern zahlen muss? Schuldzinsen durch Kredite kann man nicht gegenrechnen?

Soweit korrekt?