Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Nach Trennung auf Basis des Haushalts oder des Status "verheiratet" steuerpflic  (Gelesen 5824 mal)

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Offline randyjones

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Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage zur folgenden Situation:
Ich habe mich Mitte letzten Jahres von meiner Frau getrennt. Wir sind allerdings noch verheiratet. Sie wohnt aber seit Juli 2014 in Deutschland. Meine Frau ist Beamtin und versteuert somit ihr Einkommen seit jeher in Deutschland. Aufgrund der Tatsache das in Frankreich pro Haushalt versteuert wird, musste ich  ihr Gehalt  bisher dennoch bei meiner franz. Steuererklärung mit angeben und es wurde bei der Berechnung der Steuerschuld auf Basis einer Pauschalwerts berücksichtigt das der Anteil meiner Frau bereits in Deustchland versteuert wurde. Meine Frage ist nun: Da meine Frau nicht mehr in meinem franz. Haushalt lebt, muss ich ihr Einkommen auch nicht mehr bei meiner Steuererklärung mitangeben oder ist dies doch nötig solange ich verheiratet bin?
Danke für eure Hilfe!!
 

Offline pifolog

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Für das Jahr der Trennung, egal ob mit oder ohne Scheidung, gibt jeder der Ex-Partner nur seine eigenen Einkünfte in einer getrennten Erklärung an.


Offline randyjones

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Für das Jahr der Trennung, egal ob mit oder ohne Scheidung, gibt jeder der Ex-Partner nur seine eigenen Einkünfte in einer getrennten Erklärung an.



Vielen Dank für die Antwort. D.h. also meine Frau muss im Trennungsjahr eine eigene Erklärung in Frankreich machen obwohl sie bisher nie eine gemacht hat?!

Offline pifolog

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Hab ich das nicht richtig verstanden?
Ihr habt doch bisher in F eine gemeinsame Erklärung gemacht, auch wenn die Beamtenbezüge in D versteuert wurden.
Weil deine Frau 2014 noch in F gewohnt hat, muss sie wegen der Trennung dann eine eigene Erklärung abgeben. So sagen die Vorschriften.

Mal ganz pragmatisch: Wenn sie die Erklärung aus Unwissenheit unterlässt, was kann passieren? Hat sie nur die Beamtenbezüge aus D, sind die F-Steuern gleich null und darauf gäbe es dann einen Strafzuschlag von 10%.  ;)


Offline randyjones

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Hallo pifolog,
das hast du richtig verstanden! Meine Frau wohnte noch bis Mitte des Jahres hier. Wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe, meinst du dass ich jetzt trotzdem nur mein Einkommen angeben muss und nicht anteilig noch das meiner Frau für die ersten 6 Monate?! Sie müsste theoretisch eine eigene Erklärung abgeben. Macht sie dies nicht sind 10% Strafe von 0€ zu versteuerndem Einkommen fällig. Also muss sie eigentlich nichts tun. Ich hoffe nur das sie dann nicht mir die Straf-Prozente aufbrummen..

Offline Bine66

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Hallo,

habe eine Frage in eigener Sache! Welches Steuerformular N° habt Ihr abgegeben für die Einkünfte aus Deutschland?
Danke
Viele Grüße
Bine

Offline randyjones

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Hallo,

habe eine Frage in eigener Sache! Welches Steuerformular N° habt Ihr abgegeben für die Einkünfte aus Deutschland?
Danke
Viele Grüße
Bine


Hallo Bine,
wir haben zusätzlich zum "herkömmlichen" Formular noch das rote Formular No.2047 "Déclaration des revenus encaissés à l'étranger"abgegeben

Offline Bine66

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Offline pifolog

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.. Ich hoffe nur das sie dann nicht mir die Straf-Prozente aufbrummen..

Die Befürchtungen habe ich nicht. Getrennt heißt getrennt. Da ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Natürlich muss man dem Finanzamt die Trennung mitteilen. Dazu kreuzt man im blauen Formular 2042 auf Seite 2 oben das Feld D an und setzt bei Y das Trennungsdatum ein.

Zum Nachlesen aus dem offiziellen Handbuch:
DIVORCE, SÉPARATION OU RUPTURE DU PACS EN 2014
Deux déclarations distinctes doivent être souscrites par les ex-conjoints ou partenaires au titre de l’année du divorce, de la rupture du Pacs ou de la séparation. L’un des deux peut utiliser la déclaration préremplie reçue (en veillant à rayer les revenus de l’autre ex-conjoint). Cochez la case D et remplissez la ligne Y sur chaque déclaration. Déclarez vos revenus personnels perçus pendant l’année entière....


Offline randyjones

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Danke für deine Antwort! :smily:
Ich hab meine Erklärung jetzt online gemacht und da wird schon beim Einstieg gefragt ob es im Jahr 2014 häusliche Veränderungen gab. Bestätigt man dies, kann man die genannten Eintragungen machen und das gemeinsame Formular wird autom. in eines umgewandelt welches nur für mich gilt.  :doppeld: