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Autor Thema: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!  (Gelesen 12060 mal)

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Offline chevymichel

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Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 09. Januar 2008, 16:30:59 »
Hallo zusammen....

Meine Frau und ich wohnen nun seit fast 4 jahren im Elsass...
Wir Arbeiten beide in Deutschland ( Baden ).
Nun ist meine Frau schwanger und in Mutterschutz....

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt ja vor das einen teil die Krankenkasse übernimmt ( Max 16€ pro Tag ) und der rest stockt der Arbeitgeber auf...
Also auf das durchschnitts Netto der letzten 3 Monate..

So.. Nun Hab ich auf der Lohnabrechnung meiner Frau festgestellt das der errechnete Tagessatz des Arbeitgebers nicht stimmen kann... Es fehlen am ende ca. 600€

nach Nachfrage beim Arbeitgeber wurde mir erzählt das zwar die letzten 3 Monate zu festlegung genommen werden aber das Netto danach an ein wie in deutschland gezahltes angepasst wird.. Also wie wenn wir in D Steuern zahlen würden...

Das kann doch nicht sein... Zudem ja eh in Fr. noch Steuer fällig wird...

Auf meine nachfrage bekamm ich nur zur Antwort das das der Gesetzgeber so vorschreibt damit die Deutschen Frauen nicht im Nachteil sind... Was für ein Quatsch!!!!!!

Hatt Jemand erfahrung damit?? Eine Bekannte hatte im Mutterschutz das Volle Geld erhalten.... Hmmm..
Bin nur sauer...

Danke mal für eure Mithilfe...

Gruss Michael

Offline khmer

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #1 am: 09. Januar 2008, 17:58:44 »
Wenn jemand anderes "vollen Mutterschutz" erhält, klingt das wirklich zunächst so, als ob man Euch da Unrecht tut.
Mit Mutterschutz haben wir selbst noch keine konkreten Erfahrungen.

Ich kann aber bestätigen, daß die Berechnungsweise, wie sie bei Euch angewendet wird, durchaus üblich ist.
Ich selbst war mal nach einem Unfall über die Gehaltsfortzahlungsfrist hinaus arbeitsunfähig. Mein Krankengeld, das vom Netto berechnet wird, wurde von einem fiktiven Netto berechnet, so als ob ich in D versteuert würde. Ein Anwalt hat die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit bestätigt.

Allerdings hatte ich das Krankengeld dann nicht nochmal in F versteuert, d.h. gar nicht erst deklariert. Ob das richtig war, weiß ich nicht. Jedenfalls gab es keine Rückfragen wegen der Differenzen zu den Jahren vorher und nachher. Ich denke aber schon, daß es korrekt war, denn d Rente, die netto gezahlt wird, ist auch in F nicht steuerpflichtig. Man muß sie aber in einer besonderen Rubrik angeben, die ich jetzt nicht auswendig weiß. Das wohl wg des Progressionsvorbehaltes.

Das soll keine Empfehlung sein, jeder trägt sein eigenes Risiko! Welches aber gering ist, schlimmstenfalls sind ein paar Zinsen fällig (wenn einem nicht bewußter Betrug vorgeworfen wird), längstens für 3 Jahre, so lange kann rückwirkend die Steuer berichtigt werden = rectification.

Bonne chance
khmer

Offline chevymichel

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #2 am: 09. Januar 2008, 22:44:29 »
Hallo...
Also meine Frau war vor ihrem Mutteschutz auch länger Krankgeschrieben und bekam dann auch für ca.  3 wochen Krankengeld von ihrer Kasse... Allerdings waren dies natürlich nur die 70% vom Netto.. aber er kam trotzdem in etwa hin +-50€... also nix fiktives netto wie in D... Hmm...

Ich bekomm noch raus was da läuft.. und im notfall hat man ja noch seinen Freund Smith&Wesson kal. 44  lol  Spässle gmacht..
Ne.. aber ich find es echt komisch... werd mal den Betriebsrat einschalten und fragen.. der sollte es wissen..

Gruss Michel

Offline khmer

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #3 am: 09. Januar 2008, 23:04:15 »
waren dies natürlich nur die 70% vom Netto.. aber er kam trotzdem in etwa hin +-50€... also nix fiktives netto wie in D... Hmm...

Muß ich das jetzt noch verstehen? Ja, 70% vom Netto, von welchem Netto denn, wenn nicht von einem fiktiv errechneten. Ihr frz Netto kennt der AG doch gar nicht.

Dein Einwand ist doch kein Einwand, sondern bestätigt, was ich Euch schrieb.
So what???

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khmer

Offline chevymichel

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #4 am: 09. Januar 2008, 23:18:08 »
Gut.. Ich denke mal Das netto das die nehmen ist der Auszahlungsbetrag der Letzten 12 Monate. Als schnitt gesehn..
Also Deutsches Netto = Franz Brutto .. gell...  oh das ist schon ein theater..
Also die L-Bank zb.. Also die die für das Elterngeld zuständig sind die rechnen auch so.. Allerding rechnen diese dann anhand der Franz.Steuertabelle aus was das Efekt. Netto ist...

Gruss Michel

Offline khmer

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #5 am: 10. Januar 2008, 01:52:47 »
Dann ist die L-Bank echt fortschrittlich - europäisch eben.

Auch 2007 berücksichtigen Gesetzgeber und ausführende Organe bei solchen und ähnlichen Angelegenheiten nur rein D Sichtweise.
(Frz aber auch schon mal, die schenken sich nichts)
Als ob es die EU und grenzüberschreitendes Arbeiten gar nicht gäbe.

Ich glaub aber, die sind gar nicht so dumm, die machen das absichtlich.
Weil Denken anstrengend ist oder weil der Staat so auf Eure Kosten was "spart".

Ich hab es damals als "Schicksal" hingenommen.
Wenn's heut aber Bsp gibt, daß es auch anders - gerechter also- geht, dann wehrt Euch!

Bonne chance
khmer
« Letzte Änderung: 11. Januar 2008, 00:16:41 von khmer »

Offline Sabine

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #6 am: 22. Januar 2008, 19:01:21 »
oja, das kenne ich. Habe ewig mit meiner Firma rumgezerfft - aber natürlich ohne Erfolg.
Die Differenz geht ja noch nicht mal an das deutsche Finanzamt, sondern die Firma behält es ein...
Die Begründung des deutschen Finanzamtes und der deutschen Firma waren: es handelt sich um ein reines "Netto", welches nicht mehr zu versteuern wäre.
Die Anfrage bei einer Eures-Beraterin brachte mir diese Antwort (Stand 14.09.2007):

zunächst einmal vielen Dank für Ihre präzise Schilderung des Sachverhalts.
Ich wünschte, ich könnte Ihnen eine ebenso klare Antwort geben. Aber es ist
leider etwas kompliziert:

Nach deutschem Recht sind nach § 3 Nr. 1 lit. d EStG sowohl das von der
Krankenkasse bzw. Bundesversicherungsamt gezahlte Mutterschaftsgeld als auch
der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei, so dass in
Deutschland ansässige und damit grundsätzlich dort steuerpflichtige
Arbeitnehmerinnen (§ 1 I S1 EStG) weder Mutterschaftsgeld noch den Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld versteuern müssen.

Für in Frankreich ansässige Arbeitnehmerinnen hingegen spricht das
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich das Besteuerungsrecht für das von
der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld nach Art. 14 II DBA Frankreich
als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschland zu, mit der
Folge, dass das Mutterschaftsgeld auch für Grenzgängerinnen aus Frankreich
steuerfrei bleibt.

Demgegenüber richtet sich das Besteuerungsrecht hinsichtlich des vom
Arbeitgeber geleisteten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld infolge seines
Charakters als gesetzlich begründete Form der Entgeltfortzahlung nach den für
Gehälter und Löhne geltenden Regeln des Art. 13 DBA Frankreich mit der Folge,
dass das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Zuschusses bei Grenzgängerinnen
bei Frankreich liegt. Nach französischem Steuerrecht sind jedoch lediglich
gesetzliche Sozialleistungen von der Einkommenssteuer befreit, ergänzende
Leistungen des Arbeitgebers hingegen, ob auf der Grundlage vertraglicher
Vereinbarungen oder gesetzlicher Verpflichtung, sind hingegen wie Löhne und
Gehälter zu versteuern. 

Um nun auf Ihre beiden Fragen konkret einzugehen:

Zu 1.) Ob es Rechtens ist, dass Ihr Arbeitgeber bei dem Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld einen fiktiven Lohnsteuerabzug vornimmt (es wird ja nichts
an das deutsche Finanzamt weitergeleitet), darüber streiten wir
EURES-Berater/innen uns seit einiger Zeit mit den "Gelehrten". - Ich hoffe,
dass wir bis Ende dieses Jahres Klarheit haben werden.

Zu 2.) Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.



Wirklich glücklich bin ich mit der Antwort natürlich auch nicht.....

Gruß
Sabine

Offline chevymichel

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #7 am: 02. Mai 2009, 16:01:50 »
Hmmmmmmmmm..... Könnte Man dies als Noch Aktuell bezeichnen????? :-)

Gruss Michael

Offline chevymichel

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #8 am: 05. Mai 2009, 07:38:15 »
Hmmmm.. So Ich Hab mir nun den Bericht den Sabine Hier eingestellt hat nochmals richtig Durchgelesen und Versucht ihn auch zu verstehen :-)

Also wenn ich das nun Richtig sehe Können wir lediglich die Leistungen aus der Krankenkasse und die der L-Bank steuerfrei bekommen...
Und die Lohnersatzleitung des Arbeitgebers nicht...
Naja.. Wäre so zwar Ärgerlich aber sicher noch zu Überleben :-)

Gruss Michael

Offline Sabine

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #9 am: 10. Mai 2009, 10:57:55 »
Hallo,

ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht. Ihr könnt ja gerne die EURES-Berater nochmal anschreiben.
Die Leistungen der Krankenkasse und der L-Bank unterliegen, soweit ich weiß, auch dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Also so ganz "steuerfrei" ist das auch in Deutschland nicht.
Und bei den Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers spart dieser ja das Geld und nicht die BRD.
Nochmal versteuern muß man es in F ja nicht, wenn man wie oben beschrieben verfährt.

Gruß
Sabine

Offline chevymichel

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Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« Antwort #10 am: 16. Mai 2009, 09:45:11 »
Hallo.

Ja gut.. Das man bei dieser sache nicht 100% steuerfrei rauskommt ist mir schon Klar.
Aber mir ist nun wichtig wo ich den Betrag der Krankenkasse und das Elterngeld angeben muss!!!!

Natürlich wär es mal Interesant zu wissen ob sich bisjetzt etwas geändert hat oder auch nicht.
Wie war das noch mit diesem Anderen Formular??

Gruss Michael


@ Sabine..  Kleine Tips können wir auch gerne über den Nachrichten Dienst Austauschen..