Wenn jemand anderes "vollen Mutterschutz" erhält, klingt das wirklich zunächst so, als ob man Euch da Unrecht tut.
Mit Mutterschutz haben wir selbst noch keine konkreten Erfahrungen.
Ich kann aber bestätigen, daß die Berechnungsweise, wie sie bei Euch angewendet wird, durchaus üblich ist.
Ich selbst war mal nach einem Unfall über die Gehaltsfortzahlungsfrist hinaus arbeitsunfähig. Mein Krankengeld, das vom Netto berechnet wird, wurde von einem fiktiven Netto berechnet, so als ob ich in D versteuert würde. Ein Anwalt hat die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit bestätigt.
Allerdings hatte ich das Krankengeld dann nicht nochmal in F versteuert, d.h. gar nicht erst deklariert. Ob das richtig war, weiß ich nicht. Jedenfalls gab es keine Rückfragen wegen der Differenzen zu den Jahren vorher und nachher. Ich denke aber schon, daß es korrekt war, denn d Rente, die netto gezahlt wird, ist auch in F nicht steuerpflichtig. Man muß sie aber in einer besonderen Rubrik angeben, die ich jetzt nicht auswendig weiß. Das wohl wg des Progressionsvorbehaltes.
Das soll keine Empfehlung sein, jeder trägt sein eigenes Risiko! Welches aber gering ist, schlimmstenfalls sind ein paar Zinsen fällig (wenn einem nicht bewußter Betrug vorgeworfen wird), längstens für 3 Jahre, so lange kann rückwirkend die Steuer berichtigt werden = rectification.
Bonne chance
khmer