Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern  (Gelesen 4644 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Summer2508

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Hallo ihr lieben,
Hat hier jemand Erfahrungen, ob es noch immer die Praxis ist, dass der AG fiktive deutsche Steuern abzieht beim Mutterschutzgeld?
Ich finde hier nur Einträge von 2009 und befinde mich nun in genau der Situation.
Vielen lieben Dank im Voraus!

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #1 am: 09. Juni 2020, 15:55:21 »
Nein, du solltest dein normales Gehalt weiter bekommen. Zumindest war es bei mir so

Offline Bingo

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 409
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #2 am: 09. Juni 2020, 16:31:37 »
Habe auch mein normales Gehalt bekommen.

Später beim Elterngeld werden allerdings fiktive Steuern abgezogen

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #3 am: 09. Juni 2020, 23:21:10 »
Du kannst bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf Berücksichtigung der gezahlten französischen Steuern stellen. Dann bekommst du einen Teil zurück

Offline Bingo

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 409
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #4 am: 10. Juni 2020, 06:10:15 »
Hm, hatte damals mit der Elterngeldstelle telefoniert. Da ging nix in Sachen Steuern.
Evtl hat sich ja auch in der Zwischenzeit etwas geändert.

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #5 am: 10. Juni 2020, 12:02:59 »
Ist bei mir 2 Jahre her. Ist vielleicht von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich.  Manche sind da zugänglicher.  Du musst dafür auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag stellen und die betreffenden Steuererklärungen einreichen.

Offline Summer2508

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #6 am: 11. Juni 2020, 09:04:58 »
Lilliputania, hattest du den Teil beim Mutterschutzgeld auch zurück bekommen? Für das Elterngeld habe Ich noch keine Berechnung.
Lediglich beim Mutterschutzgehalt hat melne AG plötzlich fiktive Steuern abgezogen so dass mir nun netto knapp 700€ fehlen  :-X

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #7 am: 11. Juni 2020, 13:56:56 »
Die Rückerstattung der Steuer war beim Elterngeld .
Während dem Mutterschutz wurden mir keine Steuern vom AG abgezogen. Das solltest du definitiv nochmal abklären. Evt rufst du mal bei der Arbeitskammer an, die können dir da sehr gut weiterhelfen

Offline Soga

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #8 am: 03. Juli 2020, 21:10:47 »
Da bei mir das Thema recht frisch ist, kann ich genau sagen, dass der AG keine fiktiven Steuern während Mutterschutz abzieht. Lediglich den Betrag welcher über die Krankenkasse ausgezahlt wird. Also 13 Euro am Tag Für 6 Wochen vor der Geburt und dann 8 Wochen nach  der Geburt. Beide Zahlungen zusammen(KK+AG) sollten dein bisheriges Nettogehalt ergeben( +- ein paar Euros) Der AG hat per Gesetz einen festen Betrag für die einzelnen Tagen des Mutterschutzes.  Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert. Somit entfallen auch Zahlungen der sozialabgaben.

Bezüglich Elterngeld wollte die Familienkasse auch meine französische Steuererklärung haben sonst hätten sie mit fiktiven Steuern berechnet und da kommt man schlechter weg.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen!

Lg Soga

Offline Dori

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 127
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #9 am: 04. Juli 2020, 23:01:09 »
Hallo,

Mutterschaftsgeld ist in Deutschland steuerfrei, nicht in Frankreich!

Ich hatte ein Schreiben des Finanzamtes das ich das Mutterschaftsgeld nachzahlen muss. War extra in Haguenau und auch bei einem französischen Steuerberater. War auch in Deutschland auf dem Finanzamt...
Ende der Geschichte...will man dass das Mutterschutzgeld steuerfrei ist, heißt es Lohnsteuererklärung in Deutschland machen. Ich hab darauf verzichtet und in den „sauren Apfel“ gebissen

Viele Grüße
Dori

Offline Summer2508

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #10 am: 09. Juli 2020, 09:17:02 »
Danke für eure ganzen Infos. Oh man was für ein stressiges Thema.
Bei mir ist es nun aber so dass ich normalerweise 4.000€ ausgezahlt bekomme von meinem AG nun hat dieser mir im Mutterschutz nur 2.500€ (+600€ Krankenkasse) ausgezahlt mit der Begründung dass da fiktive Steuern abgezogen werden. Die Zahlen sind nun ausgedacht aber nur um das mal zu zeigen. Aber diese fiktiven Steuern habe ich ja nie gezahlt ans Amt sondern die behält mein Arbeitgeber. Es ist zum verrückt werden ?

Offline Summer2508

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 18
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #11 am: 09. Juli 2020, 09:28:17 »
Soga, wenn das Thema bei dir auch gerade aktuell ist. Ich habe noch das Problem, dass ich 2018 die erste Steuererklärung in FR gemacht habe und die Zahlung beträgt da natürlich 0€. Nun musste ich für das Elterngeld ja eine Steuererklärung einreichen und die nehmen sie nicht da 0€ und auch hier wurde mir nun wieder Steuerklasse 1 berechnet. Kann man da was machen? Mir kann niemand so recht weiterhelfen und es geht da ja schon um über 1000€ am Ende ?

Offline Soga

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #12 am: 03. September 2020, 18:57:23 »
@summer2508
Hab deine Frage leider erst gelesen. Dazu kann ich dir leider noch nichts sagen, da ich in einer ähnlichen Situation jetzt stecke. Bei mir war auch 2019 der Steuerbescheid für 2018 mit „0€“ - verständlich - allerdings wurde mir da bereits die monatliche Höhe der Vorauszahlung an Lohnsteuer bereits mitgeteilt. Das war im September 2019 und zahle diese auch - trotz Elternzeit - bis jetzt. Da ich 2019 noch voll berufstätig war, dachte ich, ich muss in den sauren Apfel beißen und trotz Elterngeld die vorgegebene höhe Summe zahlen.

Anfang des Jahres hatte ich bei der UNIAT in Saargemünd nachgefragt, ob das so tatsächlich korrekt ist und es wurde bejaht. Ich solle einfach warten, bis mein Steuerbescheid für 2019 kommt. Nun mein Bescheid ist da und mir ist die Spucke im Hals stecken geblieben. Da ich 2019 nur noch 3 Monate die vorgegebene Vorauszahlung (okt, Nov,Dez) gezahlt hab, muss ich ordentlich nachzahlen. Die ganzen Vorauszahlungen im Jahr 2020 interessieren scheinbar nicht?? Stand jetzt: ich hab 2020 Lohnsteuer gezahlt,  für einen Lohn, welches ich gar nicht mehr hab??? Dieser Betrag hat das Finanzamt nun als „Spielgeld“, da ich 2021 natürlich wieder Vorauszahlungen für meinen Gehalt aus 2019 berechnet bekommen hab. Somit hat das Finanzamt 2021 Beiträge von mir aus 2020 und 2021. Da in der Elternzeit das Geld als Alleinerziehende nicht gerade im Überfluss vorhanden ist, hoffe ich, das hör ein großes Missverständnis vorliegt. Hab natürlich Beschwerde eingelegt und warte nun auf Antwort. Vielleicht kennt sich aber jemand hör noch aus? Ist das korrekt und ich hab nur ein Denkfehler?

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #13 am: 03. September 2020, 22:40:13 »
Die Vorauszahlungen 2020 gelten nur für die Steuern 2020 welche Du 2021 erklärst.
Wenn Du mehr als 30 % Einnahmerückgang in 2020 hast kannst Du die zu erwartenden Einkünfte online melden und die Vorauszahlungen entsprechend kürzen.
Im Nachhinein geht das nicht mehr. Aber Du kannst natürlich den Rest von 2020 auf 0 setzen. In 2021 bekommst Du die Überzahlung sowieso zurück .
Man muss in F bei Einkünften aus D selbst aktiv seine Vorauszahlungen verwalten.

Einkünfte in F werden automatisch nach letztem Bescheid bzw. nach Meldung einer Veränderung an den AG gemeldet (abzuziehender Steuersatz) .
Der zieht die Steuer dann gleich ab und zahlt an das FA.
« Letzte Änderung: 03. September 2020, 22:45:39 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Soga

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 6
    • Profil anzeigen
Re: Mutterschutzgeld Abzug von fiktiven deutschen Steuern
« Antwort #14 am: 04. September 2020, 14:14:54 »
Vielen Dank Ralph,

Ich hatte mir sowas schon gedacht und war deshalb ja wie gesagt bei der UNIAT und bat um Hilfe. Der Verein scheint ja nicht so fit mit Grenzgängern zu sein. Ich war jetzt online und hab versucht die Zahlung umzustellen bzw. zu stoppen. Ich komme da überhaupt nicht klar und hab Angst was falsches einzugeben. Muss ja mein Familienstand (kind und getrennt) ja auch ändern. Kann mir hierzu jemand helfen?