@summer2508
Hab deine Frage leider erst gelesen. Dazu kann ich dir leider noch nichts sagen, da ich in einer ähnlichen Situation jetzt stecke. Bei mir war auch 2019 der Steuerbescheid für 2018 mit „0€“ - verständlich - allerdings wurde mir da bereits die monatliche Höhe der Vorauszahlung an Lohnsteuer bereits mitgeteilt. Das war im September 2019 und zahle diese auch - trotz Elternzeit - bis jetzt. Da ich 2019 noch voll berufstätig war, dachte ich, ich muss in den sauren Apfel beißen und trotz Elterngeld die vorgegebene höhe Summe zahlen.
Anfang des Jahres hatte ich bei der UNIAT in Saargemünd nachgefragt, ob das so tatsächlich korrekt ist und es wurde bejaht. Ich solle einfach warten, bis mein Steuerbescheid für 2019 kommt. Nun mein Bescheid ist da und mir ist die Spucke im Hals stecken geblieben. Da ich 2019 nur noch 3 Monate die vorgegebene Vorauszahlung (okt, Nov,Dez) gezahlt hab, muss ich ordentlich nachzahlen. Die ganzen Vorauszahlungen im Jahr 2020 interessieren scheinbar nicht?? Stand jetzt: ich hab 2020 Lohnsteuer gezahlt, für einen Lohn, welches ich gar nicht mehr hab??? Dieser Betrag hat das Finanzamt nun als „Spielgeld“, da ich 2021 natürlich wieder Vorauszahlungen für meinen Gehalt aus 2019 berechnet bekommen hab. Somit hat das Finanzamt 2021 Beiträge von mir aus 2020 und 2021. Da in der Elternzeit das Geld als Alleinerziehende nicht gerade im Überfluss vorhanden ist, hoffe ich, das hör ein großes Missverständnis vorliegt. Hab natürlich Beschwerde eingelegt und warte nun auf Antwort. Vielleicht kennt sich aber jemand hör noch aus? Ist das korrekt und ich hab nur ein Denkfehler?