Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mutterschutz und Elterngeld - Wo eintragen auf franz.Steuererklärung?  (Gelesen 7924 mal)

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Offline anna

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Hallo,

wir wohnen in Frankreich, arbeiten in Deutshcland und haben letztes Jahr Nachwuchs bekommen.
Daher habe ich von der deutschen Krankenkasse (a) Mutterschatsgeld bekommen, von meinem Arbeitgeber einen (b) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und (c) Elterngeld von der L-Bank Karlsruhe.

Weiß jemand, ob und wenn ja, wo ich a, b und c auf der französischen Steuererklärung eintragen muß? ???

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Offline Mone

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Hallöchen!
Werde dieses Thema mal neu beleben, da ich auch ne Antwort drauf brauche!
Also: Ist das deutsche Elterngeld und Mutterschutzgeld in Frankreich steuerpflichtig?
Wenn ja, wo ist es auf der Steuererklärung einzutragen?
Bitte um Hilfe!
Liebe Grüße,
Mone :winkerwinker:

Offline donkysepp

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Hallo ihr beide, und alle anderen auch!

Ja, beides ist steuerpflichtig in France, bis zum letzten Jahr war es einfach nur zum Einkommen dazu zu rechnen.
keine separate Aufführung notwendig.

Wie es dieses  Jahr ausfällt weiss ich noch nicht. Ich werde versuchen mich schlau zu machen und weiteres hier eintragen oder ihr könnt mich einfach anmailen falls ihr noch mehr Fragen habt.

Gruß
Joe


Offline Sabine

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Beim Mutterschaftsgeld wird ja schon eine fiktive Steuer in Deutschland abgezogen, wenn Du das jetzt einfach auf das Gehalt draufaddierst, zahlst du quasi doppelt Steuer.

Schau mal hier, was mir gesagt wurde zu diesem Thema:

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/mutterschutzgeld-als-grenzgaenger-probleme-t881.0.html

Offline chevymichel

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Hallo Leutz..

haha Hmm Irgendwie kenne ich diesen Andere beitrag noch ;-)

Joo Also ich hab mir nun auch wiedermal die frage gestellt wie ich nun verfahren soll. Jetzt Stht ja bald das Ausfüllen an...
Also normal sollte man es garnicht mit Angeben. Zudem wir ja alle ( Ob deutsche in Deutschland oder Franz in deutschland Arbeitetd ) Den gelichen satzt Abgezogen bekommen haben beim Mutterschaftsgeld sowie beim Elterngeld....

Somit Würden wir ja doppelt zahlen. Und dies ist ja einegtlich laut Grenzgängerabkommen  nicht rechtens....


Gruss Michael...

Offline Mone

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habe ein neues Thema hierzu mit Antworten auf diverse Fragen, die wir heute vom Finanzamt in Sarreguemines bekommen haben, aufgemacht!
Gruß,
Mone :winkerwinker: