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Autor Thema: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?  (Gelesen 5778 mal)

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Offline caro1

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muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« am: 01. Juni 2013, 08:50:42 »
Hallo,
ich habe bei der Steuererklärung, angefertigt vom Steuerberater den Posten oben gefunden mit dem Hinweis CSG SRDS de source etrangere.
Ich dachte Grenzgänger müssten das nicht zahlen?
Oder ist das jetzt neu in 2013? Leider habe ich es schon eingereicht, habe mich nur gewundert, weil die Steuer diesmal ziemlich hoch ist und bin
da auf diesen Posten gestossen.
Danke euch Caro

banjo

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #1 am: 01. Juni 2013, 08:57:57 »
Je nachdem, was Du deklariert hast - ja. CSG (Sozialabgaben) sind z. Bsp. auf Kapitalerträge wie Zinsen fällig. Neu ist das eigentlich nicht.

Offline caro1

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #2 am: 01. Juni 2013, 09:36:36 »
danke dir, dann ist da doch was falsch, weil die CSD ist so hoch wie meine Zinseinnahmen irgendwas stimmt da nicht,, aber auf das normale Einkommen wird es also nicht gezahlt.
Superschnelle Antworte danke nochmal

banjo

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #3 am: 01. Juni 2013, 17:13:23 »
Auf Mieteinnahmen auch IMHO - und auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in F.
Auf Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung hast Du Sozialabgaben bereits in D bezahlt, evt. wurde das nicht korrekt angegeben.

Offline TGV

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #4 am: 03. Juni 2013, 17:34:00 »
Hallo caro1,


"Grenzgänger" reicht eigentlich nicht für eine komplette Antwort - wo arbeitest Du und wo wohnst Du denn? Wenn Du nämlich z.B. in DE wohnst aber in FR arbeitest, zahlst Du die beiden Abgabendefinitiv nicht, auch nicht auf Kapitaleinkünfte.


Viele Grüße


TGV

Offline caro1

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #5 am: 05. Juni 2013, 16:09:44 »
danke für die Antworten,
ich wohne in F, arbeite in D und es hat sich geklärt. Die Abgaben waren für meinen Mann und eine Gesellschaftsform, weil wir auch noch eine kleine Wohnung vermieten. Krass, Sozialabgaben auf Mieteinnahmen, aber ich glaube es liegt an der SCI Form. Da die Formulierung crg/crds source etrangere war gingen bei mir die Alarmglocken, aber es war alles korrekt.
Viele Grüße Caro

banjo

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Re: muss man CSG und CRDS als Grenzgänger bezahlen?
« Antwort #6 am: 05. Juni 2013, 18:10:29 »
Auch bei Privatvermietung wird CSG fällig...