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Autor Thema: Muss ich Steuern voraus zahlen?  (Gelesen 4059 mal)

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Offline tippertripper

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Muss ich Steuern voraus zahlen?
« am: 17. Februar 2014, 11:07:48 »
Hallo Zusammen,

ich habe eine recht einfache Frage, vielleicht könntet Ihr mir dabei helfen. Meine Freundin und ich haben bis August 2012 in Frankreich gelebt und als Grenzgänger in Deutschland gearbeitet. Ich bin bereits am 1.1.2012 aus beruflichen Gründen nach Deutschland gezogen, meine Freundin hat noch bis einschließlich August 2012 diesen Status gehabt und ist dann nach Frankfurt nachgekommen. Seitdem versteuern wir beide regulär unsere Einkommen in Deutschland.
Letztes Jahr habe ich bereits keine Steuern in FR für 2012 bezahlt, meine Freundin musste für die acht Monate noch 807€ bezahlen.
Jetzt kam vor kurzem Ihr Steuervorauszahlungsavis für 2013. Sie soll 269€ (erste Rate) bezahlen. Dabei haben wir dem Finanzamt bereits gemeldet, dass wir 2013 nicht mehr in Frankreich gelebt haben. Ich habe entsprechend Einspruch eingelegt. Daraufhin kam ein Brief aus Frankreich. Leider spreche ich jedoch nicht ausreichend französisch um ihn voll-umfänglich zu verstehen. Hier der Auszug daraus, den ich für relevant halte:

Vous avez déménage en allemagne courant septembre 2012. Vous avez depose une declaration d`impot par internet en juin 2013 les revenuez de 2012. Cette declaration d`impot a genere un impot de 807 €.

Votre avis d`impot 2013 sur L`impot sur les revenues de l`annee 2012 est donc correctement etablie et aucun degrevement ne peut par consequence etre prononce en votre faveur.

Ich denke, der Brief soll mir sagen, dass meine Freundin die Steuervorauszahlung trotzdem leisten soll. Ist das richtig?

Ich gehe mal davon aus, dass ich mir das Geld dann mit einer entsprechenden Steuererklärung (relevantes Einkommen in 2013 für Frankreich = 0€) zurück holen muss, aber zunächst einmal die drei Raten bezahlen soll. Korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

MfG
tippertripper

Offline pifolog

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Re: Muss ich Steuern voraus zahlen?
« Antwort #1 am: 17. Februar 2014, 21:34:20 »

Dein Zitat bezieht sich nicht auf die Vorauszahlungen sondern bestätigt lediglich die Richtigkeit des bereits ergangenen Bescheides für das Einkommen 2012.
Streng bürokratisch gesehen ergeben sich daraus zwangsläufig die Zahlungen für das Folgejahr.
 
Weitere Abschlagszahlungen zu leisten und sich das Geld über die Erklärung 2014 dann im Herbst erstatten zu lassen, ist eine Möglichkeit. Das siehst du richtig.
Eine andere: Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen oder Feststellung der 'non-imposition'. Zuständig ist die Finanzbehörde, die auf dem 'avis' steht. Da reicht zunächst ein Anruf.
Vielleicht geht das auch, weil ihr online erklärt habt, über euer 'espace personnel' bei impots.gouv.  (Das ist mit Sicherheit möglich, wenn 'paiement en ligne' vereinbart wurde)
Bereits erfolgte Zahlungen werden dann wesentlich früher erstattet und die restlichen ausgesetzt.
Auf jeden Fall solltet ihr fällig gestellte Abschlagszahlungen fristgerecht leisten.
 
Und als Tipp, Rückerstattungen erfolgen üblicherweise per Scheck, was teuer wird, wenn man kein französisches Konto mehr hat. Deshalb sollte man auf eine Sepa-Überweisung bestehen mit Angabe von IBAN und BIC des deutschen Kontos.