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Autor Thema: Montagetätigkeit Auslöse Steuer  (Gelesen 3473 mal)

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Offline Eliott

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Montagetätigkeit Auslöse Steuer
« am: 30. März 2015, 17:58:43 »
Hallo zusammen,

wenn ich als Grenzgänger (arbeiten in D, wohnen in F) in ein anderes europäisches Land zur Montag 6 Monate gehe.
Wie wird dann die Auslöse (Spesensatz) in Frankreich steuerlich behandelt?
In D ist diese Auslöse so viel ich weiß Steuerfrei und sozialabgabenfrei, und wird somit auf der Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt.
Erst nach drei Monaten am selben Einsatzort muss dann versteuert werden.

Wie ist das in Frankreich?
Kann mir da einer von euch weiterhelfen?

Grüße
« Letzte Änderung: 30. März 2015, 18:07:54 von Eliott »

Offline Ralph

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Re: Montagetätigkeit Auslöse Steuer
« Antwort #1 am: 30. März 2015, 19:04:17 »
bleibst Du dann innerhalb der 45 Tage Regel ? Sonst bist Du dann nämlich auch kein Grenzgänger mehr...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Montagetätigkeit Auslöse Steuer
« Antwort #2 am: 30. März 2015, 19:11:04 »
Du hast recht, das ist mir auch gerade aufgefallen.
Ich müsste dann in D versteuern.

Wie ist es nun aber mit der Auslöse?