Grenzgänger > Steuern

Montagearbeiter

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Marnitz Alexander:
Hallo und guten Abend hoffentlich kann mir jemand helfen meine Frage bezieht sich auf die 45 Tage Regelung werde ab den 1. März eine neue Arbeit beginnen als Außendienstmitarbeiter werde hier zu in der ganzen Republik tätig sein und da ich ja meine Steuern richtig machen möchte ist meine Frage wie läuft das ab mein Grenzgänger Status verfällt wo muss ich dann meine Steuern machen in Frankreich oder dann in Deutschland Dankeschön für Ihre Hilfe schon mal  :winkerwinker:

Zaren:
Hallo,

dieses Jahr, machst du quasi die Steuer vom letzten Jahr. Also noch als Grenzgänger.
Dann gehst du auf die Tresoire und teilst Ihnen mit, dass du ab Datum xyz kein Grenzgänger mehr bist und deine Steuern in Deutschland verrichtest.
Somit bekommst du dann auch nichts mehr abgezogen. Du musst aber trotzdem in Frankreich eine Steuererklärung machen. Allerdings deinen Nettolohn in eine andere Zeile eintragen.

Und vergiss nicht, in Deutschland eine Steuerklasse zu beantragen!

Gruß

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