Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: eschiefer am 02. Mai 2017, 15:35:04

Titel: monatl. Lohnsteuereinzug durch den französichen Staat ab Januar 2018
Beitrag von: eschiefer am 02. Mai 2017, 15:35:04
Hallo an alle Grenzgänger,

ab Januar 2018 soll auch in Frankreich die Lohnsteuer monatlich im Voraus durch den franz. Staat vom Arbeitgeber eingezogen werden.
Hat jemand eine Ahnung wie die Beträge berechnet werden und vor allem ob das auch bei in Deutschland beschäftigten Grenzgängern wie uns zur Anwendung kommt?

Für Infos wäre ich dankbar.  :doppeld:
Titel: Re: monatl. Lohnsteuereinzug durch den französichen Staat ab Januar 2018
Beitrag von: Eliott am 02. Mai 2017, 18:52:51
Schau mal in die alten Beiträge Thema wurde schon rauf und runter diskutiert.
Titel: Re: monatl. Lohnsteuereinzug durch den französichen Staat ab Januar 2018
Beitrag von: Waylon57 am 02. Mai 2017, 20:19:42
Aufgrund der Tatsache, dass in der aktuellen Steuererklärung eine Kontoverbindung angegeben werden soll, gehe ich davon aus, dass sich das Finanzamt das Geld direkt von unseren Konten holt und die Sache nicht über den Arbeitgeber läuft.

Die monatlichen Abschläge werden über die Steuererklärung 2016 ermittelt und dann auf 10 Monate aufgeteilt. Falls dann noch was fehlen sollte, wird im November und Dezember der restliche Beitrag abgebucht.

Diese Vorgehensweise wird meiner Meinung nach so für alle in Frankreich steuerpflichtigen Personen angewendet.