Grenzgaenger Forum

Autor Thema: monatl. Lohnsteuereinzug durch den französichen Staat ab Januar 2018  (Gelesen 2991 mal)

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Offline eschiefer

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Hallo an alle Grenzgänger,

ab Januar 2018 soll auch in Frankreich die Lohnsteuer monatlich im Voraus durch den franz. Staat vom Arbeitgeber eingezogen werden.
Hat jemand eine Ahnung wie die Beträge berechnet werden und vor allem ob das auch bei in Deutschland beschäftigten Grenzgängern wie uns zur Anwendung kommt?

Für Infos wäre ich dankbar.  :doppeld:

Offline Eliott

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Schau mal in die alten Beiträge Thema wurde schon rauf und runter diskutiert.

Offline Waylon57

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Aufgrund der Tatsache, dass in der aktuellen Steuererklärung eine Kontoverbindung angegeben werden soll, gehe ich davon aus, dass sich das Finanzamt das Geld direkt von unseren Konten holt und die Sache nicht über den Arbeitgeber läuft.

Die monatlichen Abschläge werden über die Steuererklärung 2016 ermittelt und dann auf 10 Monate aufgeteilt. Falls dann noch was fehlen sollte, wird im November und Dezember der restliche Beitrag abgebucht.

Diese Vorgehensweise wird meiner Meinung nach so für alle in Frankreich steuerpflichtigen Personen angewendet.