Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mobiles Arbeiten  (Gelesen 8967 mal)

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Offline Nutellalein

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Mobiles Arbeiten
« am: 29. März 2016, 14:50:30 »
Hallo zusammen,

ich darf vom Arbeitgeber aus mobil arbeiten. D.h., ich habe zu Hause (Frankreich) einen Arbeitsplatz, an dem ich für die Firma (Sitz in Deutschland, innerh. zul. Grenzgebiet) 1 bzw. 2x pro Woche arbeiten kann/darf.
Die insgesamte mobile Zeit unterschreitet 50% meiner wöchentlichen Arbeitszeit (sonst wäre es Homeoffice).

Fällt diese Zeit unter die 45-Tage-Regelung?
Oder gilt das generell nicht für mobiles Arbeiten, da ich dieses ja auch an anderen Örtlichkeiten erledigen kann als zu Hause?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Ralph

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #1 am: 29. März 2016, 19:53:13 »
So einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten.
Es bewegt sich jenseits einem uralten Doppelbesteuerungsabkommen und neuen Arbeitswegen.
Das Problem ist nicht so sehr die 45 Tage Regel....denn Du bist ja Nachts zuhause.
Hier könnten Steuerprüfer höchstens auf die Idee kommen das Du in dieser Zeit kein Grenzgänger bist...weil Dein Arbeitsplatz ja teilweise in F ist....Dafür bekommen Sie aber auch keine Steuer von Dir...also dürfte die Motivation hier nicht besonders groß sein.
Gefahr droht von anderer Stelle.

Wenn Du mehr als 30 % Deiner Zeit in Frankreich (zuhause) arbeitest,
dann wird Dein Job auch in F Sozialversicherungspflichtig....und dann sehr teuer für Deinen Arbeitgeber.
Das sollte also Euer Geheimnis bleiben...

Bitte hier unbedingt mit einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw. Steuerberater der die Grenzgängerproblematik gut kennt ein Beratungsgespräch suchen. Sonst kann es evtl. sehr teuer werden.
Arbeitgeber wissen das i.d.R. nicht.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Nutellalein

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #2 am: 30. März 2016, 12:02:47 »
Vielen Dank für deine Antwort, Ralph!
Werde mich schlau machen, wo ich so einen Anwalt bzw. Steuerberater finde!

Ich habe im Ratgeber für Grenzgänger noch Folgendes gefunden:
"Tätigkeiten in der Grenzzone des Wohnsitzstaates des Arbeitnehmers gelten als
innerhalb der Grenzzone ausgeübt."

Das würde doch meine Situation beschreiben, oder seh ich das falsch?  :-[

LG

Nutellalein
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 13:11:59 von Nutellalein »
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline moni

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #3 am: 30. März 2016, 14:56:08 »
Das Grenzgänger-Dasein ist so definiert, dass man täglich die Grenze überqueren muss, was Du ja an den Tagen, die Du von zuhause arbeitest, nicht machst. Ansonsten wäre ja reines Homeoffice in F bei Arbeitgeber in D auch Grenzgängerstatus, ist aber nicht der Fall.
Was auch möglich ist: für die Tage, die man in D arbeitet, in D Steuern zahlen und für die Tage in F in F Steuern zahlen. Da reicht eine vom Arbeitgeber unterschriebene Tabelle als Beleg. Allerdings wäre das für Dich natürlich ungünstiger als eine volle Besteuerung in F.

Falls Du noch keine 10 PNs zum Steuerberater in Karlsruhe hast, sag Bescheid, dann schick ich Dir eine mit den Daten des allseits bekannten Steuerberaters  :zwinkern:

Grüße
moni

Offline Nutellalein

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #4 am: 30. März 2016, 16:25:14 »
Danke für dein Angebot Moni :-)
Ich brauche allerdings einen Steuerberater oder Antwalt mit diesen Kenntnissen im Bereich Forbach.

In dem Ratgeber für Grenzgänger
https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Publikationen/Online_Broschueren/Ratgeber_Grenzgaenger/Grenzgaenger_Deutsch_2014.pdf
kann ich leider nichts finden, wo steht, daß ich täglich die Grenze überqueren muss. Wo hast du das gefunden?

LG

Nutellalein
« Letzte Änderung: 30. März 2016, 16:45:33 von Nutellalein »
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline moni

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #5 am: 30. März 2016, 21:01:58 »
Hab Dir mal das DBA-Paper von 2006 angehängt. Da gibt es zwar neuere Versionen, aber die spezielle Fragestellung hat sich nicht geändert.
Und hier findest Du auch noch Infos ("EU-Regelung" und Homeoffice Beispiel) https://www.expat-news.com/17724/recht-steuern-im-ausland/grenzgaenger-die-wichtigsten-steuer-und-sozialversicherungsrechtlichen-fakten/

LG
moni

Offline Ralph

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #6 am: 31. März 2016, 00:44:11 »
Das hilft aber alles nichts Moni - da würde der AG trotzdem Sozialversicherung nach F überweisen müssen.
Von daher ist das Thema Grenzgänger eher zweitrangig.

Außerdem ist das ja ganz anders als bei Euch....Sie arbeitet ja innerhalb der Grenzzone in D - d.h. ist Grenzgänger und versteuert in F.

Wenn Sie zuhause arbeitet und für diesen Teil jemand die Grenzgängereigenschaft in Frage stellen würde, dann wäre das ja ein Job in F ....mit der Steuerpflicht in F.... Da will keiner ran...das bringt ja dem deutschen Staat kein Geld.

Wie schon empfohlen - gut beraten lassen und am Besten dafür sorgen das das mit Deiner Arbeit zuhause nirgends schriftlich festgehalten wird. Sonst wird es sehr kompliziert.

@moni
Ansonsten wäre ja reines Homeoffice in F bei Arbeitgeber in D auch Grenzgängerstatus, ist aber nicht der Fall.
Reines Homeoffice in F bei deutschem AG ist ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis in F...mit den dazugehörenden
Rechten und Pflichten für den AG.
« Letzte Änderung: 31. März 2016, 00:47:36 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline moni

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #7 am: 31. März 2016, 08:55:45 »
Genau, Ralph, nichts anderes wollte ich damit sagen. Nutellalein hat gefragt, wo es steht, dass man täglich über die Grenze muss. Nur dazu hatte ich mich geäußert (unsere Diskussion über die Sozialversicherung hatten wir ja schon öfters ...). Denn es ist wichtig zu wissen, dass man mit Homeoffice in F (sofern man über die 45 Tage kommt) seinen Grenzgängerstatus verliert.

Hab mich allerdings unglücklich unten ausgedrückt, denn es klang so, als wäre die STEUERpflicht das Schlechte ... das sicher nicht, sondern - wie von Dir gesagt - die Konsequenzen mit dem gesamten Anmelden in F etc.

Bei "uns" ist das schon so, dass ich im Grenzgebiet arbeite (Bruchsal), aber nicht zu oft von zuhause arbeiten kann, ohne den Grenzgängerstatus zu verlieren.

Offline Nutellalein

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #8 am: 01. April 2016, 08:53:44 »
Ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten und die Hilfe!  :doppeld:

Habe das Thema jetzt auch mal über meine Vorgesetzte bei der Projektleitung für das mobile Arbeiten einkippen lassen.
Da ich in einem sehr großen Unternehmen arbeite, betrifft das Thema recht viele Mitarbeiter und wir alle haben keine Lust auf böse Überraschungen  :zwinkern:

LG und schönes WE!

Nutellalein
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Offline kauh

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #9 am: 01. April 2016, 09:17:54 »
Hallo Nutellalein,
du kannst ja dann mal berichten was eure Projektleitung dazu für eine Meinung hat. Ich denke, dass es einige hier im Forum betrifft und / oder interessiert.
Ich habe kurz gerechnet für 1x pro Woche home office minus 6 Wochen Urlaub minus 2 Feiertage (oder Tage wo man aus anderen Gründen zwingend ins Büro muss oder krank...) < 45 Tage -> kein Problem  :)
In diesem Sinne schönes WE  :winkerwinker:

Offline Matthias#28

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Re: Mobiles Arbeiten
« Antwort #10 am: 01. April 2016, 16:26:14 »
Die insgesamte mobile Zeit unterschreitet 50% meiner wöchentlichen Arbeitszeit (sonst wäre es Homeoffice).
bist du dir da ganz sicher? Bei der BG ETEM heisst es (so muessen es wir zumindestens in meinem Betrieb unterrichten):
Mobiles Arbeiten bedeutet, dass dies <20% (Achtung das ist KEIN Gleich mit dabei!!!) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit ist.
Wenn das laenger ist, erlischt der BG-Versicherungsschutz, und bedarf eines Telearbeitsvertrag (ugs: HomeOffice)
Das waeren bei einer normalen Arbeitswoche nicht einmal ein ganzer Tag!!!

gruss Matthias