Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Minijob - geringfügige Beschäftigung  (Gelesen 12561 mal)

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Offline Sally

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Minijob - geringfügige Beschäftigung
« am: 26. Januar 2012, 20:50:53 »
Hallo!

Wenn man als Hausfrau eine befristete Stelle in D als geringfügig Beschäftige annimmt - was ist da zu beachten?  :anixwissen:

Grüße an alle!

Sally

Offline lilliputania

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #1 am: 26. Januar 2012, 22:15:24 »
Ich verstehe gar nicht worauf du hinaus willst?! Was willst du denn genau wissen? Ob du eine Grenzgängerbescheinigung brauchst? Viele Unternehmen stellen keine Grenzgänger für Minijobs ein.  :winkerwinker:

Offline Sally

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #2 am: 27. Januar 2012, 19:36:46 »

Ich wollte wissen, ob man hierfür auch das 5011-Formular ausfüllen muss. Wie ist das mit einer Versteuerung? D oder F?
Wo muss das gemeldet werden?


Offline spirou

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #3 am: 28. Januar 2012, 08:21:47 »
Hallo,

wenn du einen AG findest der dich als Ausländerin für 400 € anstellt musst du das Einkommen normalerweise in F versteuern, da es in F kein steuerfreies Nebeneinkommen gibt.
Da aber niemand davon weiß, d.h. Sozialabgaben und Steuerpauschale gehen vom AG direkt an die Knappschaft und du bist sowieso nicht versichert, ( ansonsten gibt es keine Papiere ans Finanzamt oder so)kann eigentlich in F niemand was davon mitbekommen .........

Grüße

Offline cogee

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #4 am: 28. Januar 2012, 09:11:09 »
also das stimmt so nicht ganz
in F gibt es sehr wohl einen Freibetrag liegt bei ca 5000-6000€ im jahr, unterlässt du es aber dein Einkommen in F anzugeben begehst du somit genaugenommen steuerhinterziehung (strafbar würdest du dich aber wahrscheinlich nicht machen, da du ja unter den freibetrag liegst, angeben müsstest du es aber trotzdem) abgesehen davon würde dein AG dich in D auf steuerklasse 6 setzen, wenn du keine GG-bescheinigung vorlegst, weil du ja keine lohnsteuerkarte hast und müsstest dein geld somit ab dem 1.€ versteuern.
ich verstehe hier auch das problem nicht sich einfach ein GG-bescheinigung ausstellen zu lassen und denke dass dies auch für die meisten AG überhaupt kein Problem ist, jemand mit einem F-wohnsitz einzustellen

Offline spirou

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #5 am: 28. Januar 2012, 10:15:20 »
Hallo g2122,
bitte meine Antwort richtig lesen, ich habe gar nichts von einem Freibetrag erwähnt.
Natürlich gibt es in F einen Steuerfreibetrag, das ist ja gar keine frage. Aber es gibt kein nicht zu versteuerndes Nebeneinkommen von 400€ monatlich wie in D. Das heißt, der Nebenverdienst ist, wenn man steuerrechtlich korrekt sein will in F als Einkommen anzugeben.
Welchen Steuersatz Sally dann am Ende darauf bezahlt oder ob sie überhaupt Steuer bezahlt wissen wir ja nicht da wir das Einkommen oder Familieneinkommen ja nicht kennen.
Ebenfalls hat ein 400€ Jobs überhaupt nichts mit einer Steuerklasse 6 oder wie auch immer zu tun, da er eben nur bei der Knappschaft und nicht beim Finanzamt angegeben wird.Lohnsteuerkarte kann sie ja keine haben, da sie in F wohnt deshalb schrieb ich ja, wenn überhaupt ein deutscher AG Ausländer als Minijobler anstellt.
Anders wäre es wenn der AG sie als Niedriglöhner einstellen würde, dann ist das wie ein normales Arbeitsverhältnis, sie wäre kranken- und rentenversichert und müßte Lohnsteuer bezahlen. Und um von der befreit zu werden, bräuchte sie dann die Grenzgängerbescheinigung.

Grüße
« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 10:41:12 von spirou »

Offline lilliputania

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #6 am: 29. Januar 2012, 00:40:04 »
Also ich kann von unserem Unternehmen, dass wir keine Minijobber aus Frankreich einstellen, weil der Aufwand zu hoch ist.

Offline mondscheinengel

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Re: Minijob - geringfügige Beschäftigung
« Antwort #7 am: 09. April 2012, 11:42:28 »
Huhu, also ich hatte da bis jetzt keine Probleme. Hab von den AG eine Grenzgängerbescheinigung bekommen und diese abgegeben. Und wenn man unter die Grenze fällt, wird auch in F steuerlich nix belastet. Angeben muss man es mit der GG-Bescheinigung aber trotzdem!