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Autor Thema: Meldung bei der französischen Finanzbehörde  (Gelesen 2669 mal)

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Offline George69

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Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« am: 02. Februar 2020, 21:44:17 »
Hallo zusammen,

ich bin vor ca. 6 Monaten zu meiner Freundin nach Colmar gezogen. Während dieser Zeit habe ich ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums in Freiburg absolviert. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber in Freiburg einen Vertrag erhalten und bleibe weiterhin bei dieser Kombination (Colmar + Freiburg). Bislang bin ich noch in meinem alten Wohnort (Stuttgart) gemeldet. Jetzt habe ich vor mich beim Finanzamt in Colmar zu melden.

Bekomme ich Probleme, weil ich mich erst jetzt melde? (Ich habe in den 6 Monaten Praktikum ca. 1.600 Euro brutto im Monat verdient.)

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann :)
Viele Grüße

Offline Zaren

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Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« Antwort #1 am: 19. Februar 2020, 11:57:44 »
Ab wann hast du dich denn abgemeldet in Deutschland?

Offline George69

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Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« Antwort #2 am: 05. April 2020, 21:29:21 »
Ich habe mich erst Anfang März abgemeldet. Allerdings rückwirkend für ab August, da ich seitdem auch als Mieter eingetragen bin. Ich werde alles in der Steuererklärung angeben und hoffe dass ich die Beträge dann nachträglich vom deutschen Finanzamt wieder erstattet bekomme.

Offline Ralph

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Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« Antwort #3 am: 06. April 2020, 12:59:21 »
Du bezahlst erst keine Lohnsteuer in D mehr wenn Deinem Arbeitgeber
von dessen Finanzamt eine Freistellungserklärung für Dich vorliegt.
Dazu mußt Du Dir eine Grenzgängerbescheinigung holen.
Rückwirkend geht da nichts.
Erst ab dann versteuerst Du Deine Einkünfte in Frankreich.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline George69

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Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« Antwort #4 am: 18. April 2020, 13:23:44 »
Danke für die Info Ralph. Heißt das, solange ich meine Einkünfte für diesen Zeitraum in Deutschland versteuert habe, werden von der französischen Finanzbehörde keine Ansprüche gestellt, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon in Frankreich gewohnt habe oder muss ich in diesem Fall doppelt zahlen?

Ich habe jetzt einen Antrag auf Grenzgängerbescheinigung von meinem Arbeitgeber unterschrieben vorliegen, allerdings ist das Finanzamt in Colmar aktuell geschlossen und ich kann ihn dort nicht unterzeichnen lassen. Hat jemand eine Idee wie ich eine Unterschrift von französischer Seite bekomme, damit ich den Antrag in Deutschland einreichen kann?

Offline readonly

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Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
« Antwort #5 am: 18. April 2020, 13:49:48 »
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