Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: George69 am 02. Februar 2020, 21:44:17

Titel: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: George69 am 02. Februar 2020, 21:44:17
Hallo zusammen,

ich bin vor ca. 6 Monaten zu meiner Freundin nach Colmar gezogen. Während dieser Zeit habe ich ein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums in Freiburg absolviert. Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber in Freiburg einen Vertrag erhalten und bleibe weiterhin bei dieser Kombination (Colmar + Freiburg). Bislang bin ich noch in meinem alten Wohnort (Stuttgart) gemeldet. Jetzt habe ich vor mich beim Finanzamt in Colmar zu melden.

Bekomme ich Probleme, weil ich mich erst jetzt melde? (Ich habe in den 6 Monaten Praktikum ca. 1.600 Euro brutto im Monat verdient.)

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann :)
Viele Grüße
Titel: Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: Zaren am 19. Februar 2020, 11:57:44
Ab wann hast du dich denn abgemeldet in Deutschland?
Titel: Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: George69 am 05. April 2020, 21:29:21
Ich habe mich erst Anfang März abgemeldet. Allerdings rückwirkend für ab August, da ich seitdem auch als Mieter eingetragen bin. Ich werde alles in der Steuererklärung angeben und hoffe dass ich die Beträge dann nachträglich vom deutschen Finanzamt wieder erstattet bekomme.
Titel: Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: Ralph am 06. April 2020, 12:59:21
Du bezahlst erst keine Lohnsteuer in D mehr wenn Deinem Arbeitgeber
von dessen Finanzamt eine Freistellungserklärung für Dich vorliegt.
Dazu mußt Du Dir eine Grenzgängerbescheinigung holen.
Rückwirkend geht da nichts.
Erst ab dann versteuerst Du Deine Einkünfte in Frankreich.
Titel: Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: George69 am 18. April 2020, 13:23:44
Danke für die Info Ralph. Heißt das, solange ich meine Einkünfte für diesen Zeitraum in Deutschland versteuert habe, werden von der französischen Finanzbehörde keine Ansprüche gestellt, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon in Frankreich gewohnt habe oder muss ich in diesem Fall doppelt zahlen?

Ich habe jetzt einen Antrag auf Grenzgängerbescheinigung von meinem Arbeitgeber unterschrieben vorliegen, allerdings ist das Finanzamt in Colmar aktuell geschlossen und ich kann ihn dort nicht unterzeichnen lassen. Hat jemand eine Idee wie ich eine Unterschrift von französischer Seite bekomme, damit ich den Antrag in Deutschland einreichen kann?
Titel: Re: Meldung bei der französischen Finanzbehörde
Beitrag von: readonly am 18. April 2020, 13:49:48
Du schickst es mit der Post und es kommt auf demselben Weg zurück, in Normalzeiten dauert es ca. 1Woche