Danke für die Info Ralph. Heißt das, solange ich meine Einkünfte für diesen Zeitraum in Deutschland versteuert habe, werden von der französischen Finanzbehörde keine Ansprüche gestellt, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt schon in Frankreich gewohnt habe oder muss ich in diesem Fall doppelt zahlen?
Ich habe jetzt einen Antrag auf Grenzgängerbescheinigung von meinem Arbeitgeber unterschrieben vorliegen, allerdings ist das Finanzamt in Colmar aktuell geschlossen und ich kann ihn dort nicht unterzeichnen lassen. Hat jemand eine Idee wie ich eine Unterschrift von französischer Seite bekomme, damit ich den Antrag in Deutschland einreichen kann?