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Autor Thema: Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer  (Gelesen 3420 mal)

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Offline Matthias#28

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Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer
« am: 17. Juni 2017, 06:59:46 »
Habe gestern von meiner Lebensversicherung aus Deutschland einen Brief bekommen mit der Ueberschrift:
Zitat
"Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer von Kapitalbildenden Lebensversicherungen mit steuerlichen Ansaessigkeit im Ausland"
In dem Brief steht alles moegliche warum und wieso. Leider steht da nix davon was fuer Konsequenzen das fuer mich hat.
Hat da jemand Anhnung was da sonst noch passiert

BTW: Bei mir laufen bald einige Lebensversicherungen ab. Die Auszahlung ist nach deutschen Recht steuerfrei (UR-Altvertraege). Wie sieht das mit Frankreich aus?
gruss Matthias

Offline Basler

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Re: Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer
« Antwort #1 am: 23. Juni 2017, 20:59:38 »
oh, ohlala !
Dies steht mir nächstes Jahr auch bevor, eine private Rentenversicherung wird fällig, wäre in D steuerfrei !
So wie ich die Bürokratie in F kennen gelernt habe (- u.a. die üblen, üblen Sachen, die sie mit der Krankenversicherung für CH- Grenzgänger gemacht haben -)
so wird denen völlig furz egal sein, ob die Versicherung ursprünglich in DE mit dem Versprechen der Steuerfreiheit bei Auszahlung angelegt wurde.
Ich vermute, ich werde wohl bei Auszahlung als Rente 40% der Auszahlung mit dem normalen persönlichen Steuersatz versteuern müssen,( rentes viagères à titre onereux,  CGI art. 158-6 )
oder könnte bei Auszahlung des gesamten Kapitals ähnlich wie bei Auszahlung einer Schweizer "zweite Säule" oder "dritte Säule" einen Sondersteuersatz von 7,5% in Anspruch nehmen.
Aber ich bin Laie - muss mich bei steuerlichen Beratern nochmals zur Sicherheit erkundigen.
Gibt es eine Möglichkeit darum herum zu kommen? - Wahrscheinlich nur: zeitweilig wieder nach DE umziehen.
Aber der französische Fisc möchte einem nach Möglichkeit nicht aus seinen Klauen entlassen,
das Abmelden bei ihm ist nicht so einfach - wenn z.B. die Partnerin in F wohnen bleibt, oder man hat seine Hauptsächliche Investition in F getätigt, z.B. mit der Partnerin ein Haus gekauft hat, dann entlässt einem der Fisc français nicht, obwohl man zivilrechtlich, "polizeilich" in DE angemeldet ist.
Also wahrscheinlich noch eine bittere Steuer-Pille zum schlucken.
Ich wäre dankbar für Auskünfte/Erfahrungen von weiteren Personen/Experten.
Basler

Offline Janis

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Re: Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer
« Antwort #2 am: 03. Juli 2017, 14:18:55 »
Ja, das würde mich auch interessieren. Hat schon jemand eine Antwort, wie verfahren werden muss?