Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Meine 1. Steuererklärung in Frankreich - Bitte um kurze Hilfe  (Gelesen 2101 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Nico_68

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Hallo Zusammen,

leider habe ich per Suche nichts zum Thema Firmenwagen gefunden, oder auch nicht lang genug gesucht...  :mad:
Ich mache zum ersten Mal meine Steuer in Frankreich, wohne seit April 2019 hier und bin in Deutschland seit 01.05. steuerbefreit.

Mehrere Fragen habe ich dazu:
1. Ich trage das Gehalt ein, was ich seit 01.05.2019 verdient habe, richtig?
2. Wie gehe ich mit der 1% Regelung meines Geschäftsautos vor, welches auf meiner Lohnabrechnung erst aufs Brutto drauf geschlagen wird und dann vom Netto wieder abgezogen wird. Welches Gehalt trage ich bei 1AG ein?
3. Falls die Fragen in einem anderen Thema bereit behandelt wurden, bitte ich um Hinweis.

Vielen Dank erstmal,
Nico

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Meine 1. Steuererklärung in Frankreich - Bitte um kurze Hilfe
« Antwort #1 am: 09. Juni 2020, 22:55:05 »
Bruttogehalt
+ Geldwertevorteil
- Sozialversicherung
ergibt das was Du in das Feld einträgst.
Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Radbert

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 16
  • Gedanken sind keine Fakten
    • Profil anzeigen
Re: Meine 1. Steuererklärung in Frankreich - Bitte um kurze Hilfe
« Antwort #2 am: 10. Juni 2020, 18:41:21 »
Zum ersten Teil wirst Du hier fündig werden.
Das mit dem Auto ist komplexer. Voiture de fonction und impots googeln bringt ein paar Hinweise, im "guide pratique" vom Finanzamt gibt es auch ein paar Hinweise dazu. Es kommt ein wenig auf die Art des Dienstwagens an: Du zahlst nix selbst, Du zahlst Sprit und Versicherung, das Auto gehört Dir oder ist geleast.....
Mit der neuen Erklärung kommt noch eins dazu: Im Feld AJ wird der Betrag normalerweise eingetragen, mitterlweile (also seit 2020) muss man da den geldwerten Vorteil angeben und den Anteil "retenu de la source" zu diesem Betrag. Das wird bei Einkünften aus Deutschland nicht gelingen (es sei denn Du rechnest das selber aus, wie hoch der Betrag wäre). Da dieser geldwerte Vorteil aber ja auf der Bescheinigung des Arbeitgebers steht, kannst Du ihn aber einfacher weiter unten in das Feld der Einkünfte aus dem Ausland draufschlagen. Er zählt nämlich voll zum versteuernden Einkommen. Achtung noch: nicht den genauen Betrag sondern 40-60% davon. Das hängt wie o.g. von der Art des Firmenwagens ab, die Tabellen dazu sind einfach zu finden.


Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Meine 1. Steuererklärung in Frankreich - Bitte um kurze Hilfe
« Antwort #3 am: 11. Juni 2020, 13:30:15 »
Man kann das Ganze natürlich auch kompliziert machen.
Sicher hast Du recht - würde man in F arbeiten und hätte einen Firmenwagen wird es so gemacht wie Du es beschreibst.
Wobei die großen Flottenanbieter meistens Sondervereinbarung mit den Finanzämter haben.
Aber Du hast halt ein Firmenwagen in D .
Die 1% Regelung ist ein rein Deutsches Konstrukt.
Deshalb machen es viele in F so wie ich es beschrieben habe (auch Steuerberater).
Einfach den Geldwertevorteil in F mitversteuern. Das ist etwas mehr als man in F für einen Firmenwagen zahlen müsste aber dafür ist ja der Steuersatz günstig.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz