Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: anna25 am 15. September 2009, 10:26:20

Titel: Mehr als 30 km
Beitrag von: anna25 am 15. September 2009, 10:26:20
Hallo,

ich hab eine Frage: Wenn ich weiter als 30 Km von der Französichen Grenze arbeite, wie läuft das mit der Steuer? Muss ich nach Deutschland oder Frankreich zahlen?

wer weis das?
Titel: Re: Mehr als 30 km
Beitrag von: ~Pero~ am 15. September 2009, 10:41:45
Hallo Anna,

das kommt mal wieder, wie so oft, darauf an.

Liegt Dein Arbeitsplatz im Saarland entfällt die KM-Beschränkung, denn die Regelung gilt für das ganze Saarland unabhängig von der Entfernung.

Arbeitest Du jedoch nicht im Saarland, so versteuerst Du in Deutschland, wenn die 30km überschritten werden.

gibt aber dazu hier auch schon themen wo das näher ausgeführt ist.

à bientôt
Pero
Titel: Re: Mehr als 30 km
Beitrag von: anna25 am 15. September 2009, 10:50:57
Hi Pero,

Danke für deine schnelle antwort!

Ich habe schon einiges durchgelesen, nur leider ist es etwas wirr alles für mich  :o

Also es ist so das ich in Karlsruhe- Ettllingen arbeite und mein Partner Aussendienstmitabreiter ist! Er arbeitet eigentlich von einem Homeoffice aus aber der Sitz der Firma ist in Frankfurt!

Gestern haben wir eine Wohnung in Mothern angeschaut und jetzt kommt alles recht schnell für mich und ich versuche soviel wie möglich zu erfahren!

Gruß
Anna
Titel: Re: Mehr als 30 km
Beitrag von: moni am 16. September 2009, 09:47:43
Hallo Anna,
Ettlingen gehört auf jeden Fall zur Grenzgängerzone. Bei Deinem Mann kommt es darauf an, ob er nur im Grenzgebiet unterwegs ist oder außerhalb. Nur wenn er - abgesehen von den 45 "erlaubten" Tagen - innerhalb des Grenzgebiets arbeitet, ist er auch Grenzgänger.
Homeoffice sagt leider gar nichts aus. Wenn er kein Grenzgänger im oben beschriebenen Sinn ist, dann muss er - wenn der Arbeitgeber in Deutschland seinen Sitz hat, auch in Deutschland versteuern.

Beispiel: Die Firma bei der mein Mann arbeitet, ist in München. Er hat Homeoffice im Grenzgebiet, ist ca 3 Tage pro Woche im Homeoffice, an 2 Tagen in Deutschland unterwegs. Er zahlt seine Steuer in D. Und dort leider Steuerklasse 1 !! Und sein Gehalt wird noch in meine Steuerprogression in F einbezogen ...

Gruß
Moni
Titel: Re: Mehr als 30 km
Beitrag von: Dori am 19. September 2009, 12:54:12
Hallo Anna,

wenn du mir genau sagst wo du arbeitest, kann ich nachschauen.
ich habe eine Liste wo genau drin steht welcher Ort noch in die Grenze fällt

Viele Grüße

Dori
Titel: Re: Mehr als 30 km
Beitrag von: Dori am 19. September 2009, 12:57:12
hi anna,

ich nochmal....

also Ettlingen zählt zur Grenze -> du zahlst in F

bei deinem Mann ist es folgendermaßen:
jenachdem als was er im Außendienst arbeitet (wäre nett wenn du es mir verraten würdest, kann ich dir evtl weiterhelfen) versteuert er in F oder in D
wenn er in D versteuern muss ist wird er als Steuerklasse I gehandelt
 
VG Dori