Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: thorsten77 am 15. Mai 2013, 16:24:14
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Hallo !
Wohne erst seit 2012 in Frankreich und habe eine Frage zur Lohnsteuererklärung.
Muss ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld angeben?
Wie siehts mit Sonderzahlungen und Überstunden aus?
Gruss Thorsten
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Selbstverständlich, oder glaubst Du, der Staat schenkt Dir das steuerfrei?
Du musst Dein komplettes Einkommen ab dem Zeitpunkt des Zuzugs nach F (genau genommen ab dem Zeitpunkt, an dem Dein AG den Steuerbefreiungsbescgeid von dt. FA bekommen hat) angeben.
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Danke für die schnelle Antwort !! :smily
Dachte Überstundenauszahlungen müssten nicht angegeben werden.
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In der Tat waren Überstundenzuschläge früher mal steuerfrei - ist aber seit geraumer Zeit nicht mehr so.
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Noch eine Frage habe ich :-)
Kann ich noch was anderes absetzen außer Fahrtkosten und Essensgeld?
Gruss Thorsten
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Kindergartenkosten oder Tagesmutter. Auch wenn diese in Deutschland bezahlt werden...
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Hi,
was genau kann ich für Kinder ab dem Cellege absetzen?
Klaus
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du bekommst pro Kind einen Freibetrag , wenn du bei 7EA die Anzahl der Kinder einträgst .
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Hallo
gibt es irgendwo im Forum eine Übersetzung für das Lohnsteuer-Formular
Würde mir sehr helfen, google traue ich nicht wirklich
Gruß Elke