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Autor Thema: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen  (Gelesen 19642 mal)

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Offline AndyEhlers

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #30 am: 10. August 2016, 16:09:12 »
Wie du selber schon angeführt hast sollte man tunlichts nicht aus finanziellen Gründen auswandern.
Dein Beitrag deutet aber sehr in die Richtung.

hehehe... fast...  :doppeld:  :zwinkern:
Nein, der Hauptgrund ist, dass es in dieser Region (Dreiländereck D/CH/F) auf der deutscher Seite kein einziges Haus mehr zu kaufen gibt, welches erstens noch bezahlbar wäre (somit finanzielle Gründe "Ja"  ;) :pfeif:) und zweitens erst recht nicht in der Größe wie wir eines suchen. Seitdem der Franken in einer Nacht um 20% gegenüber dem Euro in der Kaufkraft gestiegen ist, habe ich nun acht Schweizer Nachbarn, wo es vorher noch zwei waren. Daher auch eine verknappung des Wohnraums und extremer Anstieg der Preise. Das nennt man glaube ich Wohnraumverdrängung. Die Schweizer verdrängen und wir die Franzosen... Nur wo gehen dann die Franzosen hin? Mist... da muss ich mal drüber nachdenken  :anixwissen: col 
Da wir auch noch in absolut unterschiedlichen Richtungen arbeiten (ich fahre zur Zeit 140 Km täglich) wollen wir versuchen dazwischen zu ziehen (Alsace / Haut-Rhin (68)). Allerdings können wir beide kein Wort Französisch aber das werden wir dann schon noch lernen  =D


2.  Die letzten Steuererklärungen in D wurden mit allen Kilometer zum Arbeitsplatz angegeben und akzeptiert.
Wer erzählt so etwas??

Du wirst es mir nicht glauben aber es war das Finanzamt Lörrach!!!  :o
Die haben allerdings von dem ganzen Thema soviel Ahnung, wie eine Feldmaus vom Kühe melken!
« Letzte Änderung: 10. August 2016, 16:23:13 von AndyEhlers »

Offline AndyEhlers

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #31 am: 10. August 2016, 16:20:30 »
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden. Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt. Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als Arbeitgeber. Dieser muss innerhalb der GG- Zone liegen.
LG Norbert

Hallo Norbert,
da ist das Problem. Es gibt hier keine richtige oder falsche Antwort, was bei diesem Thema hier, weiter vorne auch schon beschrieben wurde.
Aus Steuersicht, werden Krankenhäuser per se und zur Vereinfachung als nicht Gewinnerbringendes Institut eingestuft. Egal ob privat, kirchliche oder staatlich. Da reicht das Wort Krankenhaus schon aus. Meine Kollegen hier im Krankenhaus führen seit dem 01.01. auch die Steuer schön brav in D ab
Wie auch schon hier erwähnt kann man dagegen mit wenig Chancen auf Erfolg  klagen, bzw müsste das Krankenhaus klagen und das wird meines jedenfalls nicht machen.

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #32 am: 26. Oktober 2016, 21:17:40 »
Bisher nichts Neues aus Rhl-Pf betreffend Krankenhäuser und Grenzgängersituation, zumindest bei uns.
Werde im November meine neue Grenzgängerbescheinigung ab 1.1.2017 beantragen.
Finanzamt: Landau/Pfalz,
Arbeitgeber: Klinikum LD-SÜW
Rechtsform: GmbH
Mal sehen, was da rauskommt. Ablehnung/Bewilligung (und wenn für wie lange).
Ich werde berichten.
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Offline AndyEhlers

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #33 am: 08. November 2016, 16:34:44 »
Bei mir schon :-)
Ich habe aufgehört Häuser in Frankreich zu suchen...
Wir brechen die Zelte hier ab und gehen zurück in den Norden...

Offline kauh

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #34 am: 31. Dezember 2016, 16:18:59 »
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde. Die Steuer für 2016 ist nachzuzahlen  :mad:
Da hier ja schon Erfahrungen gesammelt wurden - hier meine Fragen  :Frage::
Kann ich die Steuerklasse wählen oder werde ich zwangsweise in Steuerklasse 1 eingeordnet?
Kann ich meine Kinder irgendwie eintragen lassen, zwecks Kinderfreibetrag?
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sinnvoll?

Danke für eure Infos

PS: verheitratet, Kinder, Ehefrau arbeitet in D und versteuert in F

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #35 am: 31. Dezember 2016, 17:27:13 »
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde.

Wieso neue Regelung? Die Regelung für Universitäten war doch schon immer so. Wundert mich, dass das in Karlsruhe nicht so gehandhabt wurde. Für dich persönlich sicherlich ein ziemlicher Schlag zum Jahresende.

Zur Info für alle Betroffenen:
In unserem Krankenhausverbund (GmbH in öffentlicher Trägerschaft des Kreises bzw. der Stadt) haben mehrere Beschäftigte jetzt Ihre Freistellung wieder für 3 Jahre erhalten. Falls das in anderen rechtlich gleichartigen Institutionen nicht der Fall sein sollte, böte das einen Ansatzpunkt zur Klage.

Guten Rutsch allen hier. :winkerwinker:
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