Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sietho am 23. Januar 2016, 17:19:08

Titel: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 23. Januar 2016, 17:19:08
Hallo Zusammen,

ich bin Krankenpfleger im öffentlichen Dienst, arbeite in D, wohne in F, bin also Grenzgänger.

Nun habe ich am 16.1. von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich ab 1.1.2016 , d.h. ab sofort meine Lohnsteuer in D zahlen muss.Mein Arbeitgeber hat diese Änderung auch erst durch Nachfragen seinerseits beim Finanzamt in Erfahrung gebracht.

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in der Verwaltung müssen die Lohnsteuer anscheinend schon immer in D abführen  und nun hat man still und heimlich die Krankenhäuser und die Erzieher in den Kindergärten dazu genommen.

Und man wird automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft, auch wenn du Familie hast.Solltest du 95 % und mehr der Alleinverdiener sein, hast du die Möglichkeit in eine andere Stufe zu kommen....

Ich finde das echt unverschämt, dass man mich nicht frühzeitig darüber informiert hat, das deutsche Finanzamt hat ja unsere Adressen
Ich habe von heute auf morgen 400€ netto weniger und muss noch 2016 die Steuer in F für 2015 zahlen.

Als ich bei Infobest nachfragte, erzählte mir der Mitarbeiter. dass er am Tag zuvor einen Mann am Telefon hatte, der völlig verzweifelt war. So eine abrupte Maßnahme kann je nach finanzieller Lage Existenzbedrohend sein. 

Ich hätte mir eine Vorlaufzeit von 2 Jahren gewünscht, damit man sich auch finanziell darauf einstellen kann.

Ist im Forum noch jemand,der davon betroffen ist?

herzliche Grüße, Thomas     
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Thomas1406 am 27. Januar 2016, 12:59:41
Hab heute auch den Brief bekommen das die Freistellungsbescheinigung aufgehoben wurde. Betrifft wohl alle Mitarbeiter/innen in Krankenhäusern.

Warst schon beim Anwalt?
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Gabrielle am 27. Januar 2016, 18:47:44
Ob da ein Anwalt was machen kann, wage ich zu bezweifeln. Siehe auch dass die RentenerInnen in Frankreich, die überwiegend Rente aus Deutschland beziehen, aufgrund einer deutschen Gesetzesänderung 2008 gezwungen wurden, ab 2004 (also rückwirkend) ihre Rente in Deutschland zu versteuern. Und, was das Tollste ist, die durften TROTZ Gesetzesänderung 2008 rückwirkend ab 2004 auch noch Verzugszinsen zahlen. Das ging bei einigen in meiner Nachbarschaft in die Tausende. Irgendwie finden die immer etwas, wie sie dem sog. "Kleinen Mann" noch zusätzlich etwas aus der Tasche ziehen können. Und noch etwas, ich war lange in der Politischen Erwachsenenbildung tätig und dieser "Verein" war sog. "nur" dem Öffentlichen Dienst "angeschlossen" und ich durfte auch immer meine Steuer in Deutschland abdrücken. Einfach mal so zur Info.
Allen noch eine schönen Abend Gabrielle
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 28. Januar 2016, 08:33:48
hallo,

da kannst du mit einem Anwalt nichts bewirken, das ist ein Gesetz welches im Sommer 2015 verabschiedet wurde.

Mir hat jetzt ein Finanzbeamter auf eine Mail meinerseits ausführlich geantwortet und hat die gegebene Situation erläutert.
Wenn es jemanden interessiert, dem kann ich den Inhalt des Schreibens im wesentlichen gerne zu kommen lassen. 

Der Arbeitgeber hätte sich über die Gesetzesänderungen frühzeitig informieren müssen um diese Informationen dann auch an mich frühzeitig weiter zuleiten.

Es ist jetzt so, wie es ist, ich hätte mir jedoch eine längere Vorlaufzeit bis zur Umsetzung der Neuregelung gewünscht, damit ich mich besser auf die neue finanzielle Situation einstellen kann.

Gruß Thomas
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Thomas1406 am 06. Februar 2016, 12:58:35
Ich war beim Anwalt. Er meinte das man höchstens gegen den Bergiff "Verwaltung"  vorgehen könnte. Er rechnet aber mit keiner großen Chance.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Alfredgreenhorn am 06. Februar 2016, 13:44:45
Und das Gemeine ist, dass in Deutschland noch die Zinserträge, die in Frankreich versteuert werden, den persönlichen Steuersatz auf das Einkommen erhöhen. So Etwas ist absolut nicht im Sinne der Gleichberechtigung innerhalb der EU, da Zinsertraege in Deutschland immer pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 06. Februar 2016, 13:54:15
ich weiß jetzt nicht ob dein Anwalt schon die aktuelle Änderung des Abkommen hatte, da wurde außer der Verwaltung auch noch unter anderem die Krankenhäuser dazu genommen, was ja letztendlich der Auslöser unseres Problems ist :mad:
Schau mal bei Artikel 14 Absatz 3.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2015-03-31-Frankreich-Abkommen-DBA-Zusatzabkommen-deutsche-Fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2015-03-31-Frankreich-Abkommen-DBA-Zusatzabkommen-deutsche-Fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

Hat er was gesagt wegen der grundsätzlichen Einstufung in Steuerklasse 1 ?

Bei mir ist die Situation so, dass meine Frau hier in F Vollzeit arbeitet und ich werde deshalb trotz 2 Kinder in Steuerklasse 1 eingestuft.Die Kinder kann ich nicht in D angeben.
In D in eine andere Steuerklasse geht nur, wenn ich 90 % des gemeinsamen Einkommens verdiene,also quasi Alleinverdiener bin.
Und wie das französische Finanzamt mit der neuen Situation umgeht, d.h. wie meine Frau versteuert wird, konnte ihr der Finanzbeamte am Telefon beim Centre des finances auch noch nicht erklären. Da bin ich mal gespannt...

Gruß Thomas
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Thomas1406 am 07. Februar 2016, 16:35:36
Das mit dem Artikel 14 Absatz 3 ist schon klar. Aber im Brief vom Finanzamt steht drin das sich dies auf  Verwaltungsmitarbeiter bezieht. In Rheinland-Pfalz ist das wohl ein überbegriff für alle Bediensteten wogegen in Baden Württemberg schon geklagt wurde.  Das Gericht hat entschieden das der Begriff Verwaltung zu oberflächlich ist und nicht jeder damit gleichzusetzen ist.
Aber wie gesagt meine Anwältin glaubt nicht das dieser Ansatz langt.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: fossy82 am 01. März 2016, 21:40:01
Hallo zusammen,

da ich auch von dieser neuen Gesetzteslage vom 01.01.16 betroffen bin und bei mir manches nicht zutrifft was ich hier lese, schreibe ich mal was ich alles in Erfahrung gebracht habe  =D

Ich bin Krankenpfleger und arbeite in einer Landeseinrichtung.
Meine Frau und ich haben vor 3 1/2 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Mit dem Hintergrund dass wir beide Steuervorteile haben, worüber wir uns im Vorfeld informiert haben. Wir beide sind Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeiten im Krankenhaus (beide Krankenpfleger/in aber unterschiedliche Arbeitgeber).

Da ich auch dieses schreiben erhalten habe, habe ich mich mal informiert.

Also das Finanzamt in Frankreich (Metz/Forbach/Thionville) wissen alle nichts von der Änderung. Was ich sehr komisch finde.

Mein zuständiges Finanzamt hat mir im persönlichen Gespräch folgendes erzählt:
Alle Arbeitgeber oder Häuser deren Gelder von Steuern bezahlt wird oder eben durch das Land finanziert wird und deren Arbeitnehmer (Grenzgänger) im öffenlichen Dienst sind, sind absofort in Deutschland steuerpflichtig.

Bei meinem Arbeitgeber haben bisher alle Grenzgänger (zur Zeit 4) trotz öffentlichem Dienst immer Steuervorteile gehabt. Dies besteht schon seit ca. 20 Jahre.

Bei meiner Frau trifft diese neue Änderung nicht zu weil die Kirche der Arbeitgeber ist (Caritas).

Meine Ansprechpartnerin auf dem Finanzamt hat mir gesagt das diese Gesetzteslage auf EU-Ebene geändert wurde. Unterschrieben hat Wolfgang Schäuble, ein Hr. Roth und der franz. Finanzminister Michel Sapin.

Ich finde das eine Schweinerei. Mit den Steuervorteilen habe ich meinen Teil der Hausrate bezahlt (ca. 600 Euro).
Wenn ich so darüber nachdenke bekomme ich Depressionen  :-[

Das mit der Steuerklasse I Einstufungspflicht verstehe ich nicht ganz was hier geschrieben wurde.
Ich konnte mir das aussuchen ob ich in die 3 oder 4 gehe. Habe mir das ausrechnen lassen.

Ich bekomme die Woche eine Adresse von einer Anwältin die spezialisiert ist auf Steuerrecht. Die sich aber auch mit Grenzgängern diesbezüglich auskennt (habe ich mal so gesagt bekommen). Ich und meine 3 Arbeitskollegen versuchen diesen weg. Ein Versuch ist es wert. Da bekommt man ja Existenzängste.

Ich weis das laut dem D/F Abkommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Steuervorteile haben. Aber Arbeitnehmer in Krankenhäusern, die im öffenlichen Dienst arbeiten, trotzdem bisher meines Wissens Steuervorteile hatten. Ich finde, dass man das nicht einfach so ändern kann weil sich bestimmt manche Leute durch die Steuervorteile was aufgebaut haben und sich jetzt Gedanken machen wie es weiter gehen soll.

Kann mir jemand noch was neues hierzu erzählen oder sich unserem Vorhaben anschließen? Komme aus dem Saarland.
Freue mich über Antwort, Anregungen und Kritik  =D

lg
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 16. März 2016, 21:22:21
Momentan scheint die Lage für deutsche Grenzgänger in Frankreich, die in deutschen Krankenhäusern arbeiten recht unübersichtlich zu sein. Viele fragen sich, gilt die noch gültige Befreiungsbescheinigungen oder muss man aktiv werden? Bekommt man irgendwann eine Nachzahlungsaufforderung und zahlt dann doppelt Steuern? Und: bekommt man bereits doppelt bezahlten Steuern in F wieder zurückerstattet?

Es wurde in Artikel 14 des Zusatzabkommens folgender neuer Zusatzpassus augenommen:
Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Universitäten üben keine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit im Sinne des vorstehenden Satzes aus.“

Bei Krankenhäusern ist die Situation meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig und auch wohl bis dato auch noch nicht geregelt.

Krankenhäuser finanzieren sich primär aus Einkünften der Krankenversicherungen, nicht aus Steuermitteln. Und wir dort Beschäftigte zahlen ja unsere KKV-Beiträge schließlich in D. Auch werden die Löhne außer bei Unikliniken und Landeskrankenäusern nicht vom Staat also nicht aus Steuermitteln gezahlt.

Die primäre Frage ist: was ist ein öffentliches Krankenhaus und was nicht?

Ganz außen vor sind sicherlich Konzerne wie Asklepios, Sana etc. Das sind AGs, die zahlen Dividende und sind in keiner Weise steuerfinanziert. Hier greift der Artikel sicher nicht.

Anders ist es bei staatlichen Einrichtungen (Landeskrankenhäusern, Unis). Hier werden alle Investitionen und auch rote Zahlen aus Steuergeldern getätigt.

Eine Zwitterform nehmen halbprivatisierte Einrichtungen in GmbH-Form ein. Hier werden Defizite nicht von der öffentlichen Hand ausgeglichen. Die Einrichtung muss also im betriebswirtschaftlichen Sinn Gewinne erzielen, um Investitionen tätigen zu können.

Noch komplizierter ist es bei größeren Bauvorhaben. In Rheinland-Pfalz werden Bauvorhaben vom Land lediglich bezuschußt. Die Einrichtung muss selbst einen Teil der Investion durch Einsparungen sprich Gewinne finanzieren. Die Frage ist nur, wie legt der Gesetzgeber das nun aus? Als überwiegend steuerfinanzierte Einrichtung oder gewinnorientiert?

In Ba-Wü ist die Sache noch differenzierter. Durch die geringeren Casemixpunkte müssen die besagten Krankenhäuser hier keine Eigenmittel zuschießen.  Sind also hinsichtlich Bauinvstition voll staatsfinanziert.

Ergo: bei diesem Passus wurde geschlampt. Die Sachlage ist völlig unklar, da hoch uneinheitlich. Sie wird eventuell irgendwann genauer geregelt werden. Wann ist unklar. Im Klärungsfall irgendwann werden einige Grenzgänger saftige Steuernachzahlungsforderungen aus Deutschland erhalten, die aber bereits fleißig impots in F gezahlt haben. Klagen dagegen (in F wie auch in D) sind langwierig und kosten Geld. Und EuGH-Urteile dauern auch Jahre.

Ich kann daher nur jedem deutschen Grenzgänger, der in einem deutschen Krankenhaus beschäftigt ist und dessen Steuersituation in der Luft hängt raten, die französische Staatsbügerschaft zu beantragen. Hier ist die Regelung in diesem Fall klar. Dann ist man in Frankreich steuerpflichtig.

Zielführend in unserem Forum wäre es
wenn möglichst viele Betroffene (d.h.  in deutschen Krankenhäusern beschäftigte deutsche Grenzgänger) posten, wie ihre momentane Siuation ist.

Habt ihr bereits Infos vom deutschen Finanzamt/eurer Personalabteilung erhalten?
Welchen Träger und welche Rechtsform hat eure Einrichtung?
In welchem BuLa befindet sie sich?


Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 17. März 2016, 07:56:13
Hallo Zusammen,

wir, das sind betroffene Mitarbeiter vom Ortenau Klinikum mit vier Standorten ( Achern, Kehl, Offenburg und Lahr), haben eine Interessengemeinschaft gegründet.

Voraussichtlich am 27.4. um 18.30 Uhr wird es in Kehl in der Verbraucherzentrale eine Informationsveranstaltung geben.
Da wird auch ein Rechtsanwalt, welcher mit dem deutsch-französischen Steuerrecht vertraut ist, Informationen geben.
Desweiteren können wir zusammen schauen, in wie weit wir gegen diese Maßnahme vorgehen können.

Sollte jemand Interesse haben, dann schickt mir eine PN und ich nehme Euch in den Verteiler auf.
Je mehr wir sind, desto besser!!

Gruß Thomas     
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: gimmi1982 am 29. März 2016, 12:26:58
Hallo.

Ich würde mich diesem Thema dann auch einmal anschließen.

Meine Freundin arbeitet ebenfalls im Saarland als Krankenschwester. Sie hat nun auf der Verwaltung nachgefragt, ihr Krankenhaus wäre von der Regelung nicht betroffen.
Sie hat auch beim Finanzamt nachgefragt, die sagen im Saarland wäre an Krankenhäusern nur die Uniklinik Homburg betroffen.
Wie sind eure Erfahrungen da?

Danke schon mal im Vorraus
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 29. März 2016, 13:04:55
Hallo.

Meine Freundin arbeitet ebenfalls im Saarland als Krankenschwester. Sie hat nun auf der Verwaltung nachgefragt, ihr Krankenhaus wäre von der Regelung nicht betroffen.
Sie hat auch beim Finanzamt nachgefragt, die sagen im Saarland wäre an Krankenhäusern nur die Uniklinik Homburg betroffen.
Es wäre hilfreich zu wissen welche Rechtsform (AG, GmbH, öffentlich rechtlich) das Krankenhaus hat und wer der Träger ist (Konzern, Kirche, Stadt, Kreis). Dass im ganzen Saarland ausser Uni HOM kein KKH betroffen ist wundert mich allerdings. Gibt da kein einziges Stadt. Bzw Kreis KKH?
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: gimmi1982 am 29. März 2016, 13:58:51

Sie arbeitet bei der SHG (Saarland Heilstätten gGmbH), ist ein öffentlich-rechtlicher Träger.
ich wüsste jetzt auf Anhieb kein anderes Krankenhaus außer der Uni, dass noch Kreis- bzw. Stadt KKH wäre.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 02. April 2016, 16:46:49
Hallo Zusammen,

ich habe hier den Link bezüglich Anmeldung und Info über den Abend am 27.4. in Kehl
http://www.cec-zev.eu/de/infoabend/

Dort kann man auch Hinweisplakate für den Veranstaltungstermin bestellen, die ihr in eurer Einrichtung aufhängen könnt.

Gruß Thomas
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: fossy82 am 03. April 2016, 10:39:58
Hallo Thomas,

habe eine Frage bezüglich dem Anmeldeformular:

Muss das jeder ausfüllen der kommt oder langt es wenn das einer macht und die Anzahl der Leute die mitkommen darauf schreibt?

Ich arbeite in der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig.
Mit mir sind 4 Leute betroffen.

lg Lars
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 03. April 2016, 11:02:34
es langt, wenn du die Anzahl der Leute einträgst .

Gruß Thomas
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 10. April 2016, 19:05:34
Sie arbeitet bei der SHG (Saarland Heilstätten gGmbH), ist ein öffentlich-rechtlicher Träger.
Ich arbeite auch in einem Klinikverbund, der GmbH ist. Ich bin kein Jurist o. ä. und kann nicht beurteilen, was das <g> für Unterschiede macht. Jedenfalls ist bei uns das letzte Wort seitens des FA noch nicht gesprochen. Ich denke, dieser ganze Trägerwirrwarr, öffentliche-rechtlicher Träger oder nicht, (g)GmbH, gewinnorientiert older nicht ist ein noch nicht beackertes Feld. Hier scheinen die Entscheidungen der FÄ im Einzelfall zu divergieren, d. h. die Sache ist nicht gegessen und könnte ein Fall für die Gerichte werden.
Wir sollten daher hier die weiteren Entwicklungen posten, um in dieser Sache vernetzt zu bleiben.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Schnaeggschje am 25. April 2016, 10:17:15
Hallo erstmal :-)

aufgrund des Beitrages habe ich mich heute beim hiesigen Finanzamt erkundigt.
Hier teilte man mir mit, daß diese Änderung wohl derzeit nicht genau definiert sei und man erwarte eine klare Stellungnahme seitens des Ministeriums für Finanzen.
Nach der Frage, ob diese Reglung auch für die SHG Klinik gGmbH gelte, teilte man mir mit, daß man sich derzeit nicht festlegen kann, ob es nur für reine "Landesbedienstete" gilt oder aber auch für MA in den Kliniken mit privaten Trägern.

Fazit: Ich ahne böses :-(
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: gimmi1982 am 26. April 2016, 00:50:32
Hallo erstmal :-)

aufgrund des Beitrages habe ich mich heute beim hiesigen Finanzamt erkundigt.
Hier teilte man mir mit, daß diese Änderung wohl derzeit nicht genau definiert sei und man erwarte eine klare Stellungnahme seitens des Ministeriums für Finanzen.
Nach der Frage, ob diese Reglung auch für die SHG Klinik gGmbH gelte, teilte man mir mit, daß man sich derzeit nicht festlegen kann, ob es nur für reine "Landesbedienstete" gilt oder aber auch für MA in den Kliniken mit privaten Trägern.

Fazit: Ich ahne böses :-(

Wenn die Finanzämter es nicht wissen , wer denn dann?
Sollten mal bei Ihrem Chef Herrn Schäuble in Berlin anrufen ,der dieses Abkommen vor einem Jahr am 31.03.2015 unterschrieben hat.
Ach ne ,der hat ja keine Zeit der bastelt ja gerade an der Rente mit 70 :respekt:
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Sietho am 26. April 2016, 08:34:04
Hallo zusammen,

ich möchte nochmal auf den Informationsabend morgen, am 27.4 um 18.30 in Kehl hinweisen.
Ich denke , da gibt es ausführliche Informationen.
 http://www.cec-zev.eu/de/infoabend/

Gruß Thomas
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Schnaeggschje am 26. April 2016, 15:28:24
Hallo Thomas und andere Teilnehmer,

leider kann ich daran nicht teilnehmen, aber ich würde mich freuen, wenn du/ihr die Informationen aus dieser Veranstaltung hier posten würdet. Vielleicht könnte ich dann wieder etwas ruhiger schlafen ;-)

Vielen Dank.

Gruß
Schnäggschje
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: gimmi1982 am 01. Mai 2016, 19:34:20
Hallo , :winkerwinker:

hat jemand mittlerweile neue Erkenntnisse über dieses Thema ?

Würde mich über neue Infos freuen .

mfg Gimmi
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 21. Mai 2016, 22:56:19
Also ich war bei der Infoveranstaltung in Kehl am 27.4. Seitdem ist hier nichts mehr darüber gepostet worden.

Daher informativ mein Fazit dazu:

Erste und wichtigste Botschaft: Wen es trifft, der hat Pech gehabt und muss ab jetzt in D versteuern. LEIDER.
Es gibt wohl die Möglichkeit eines Erlasses der Steuer in Härtefällen in Monaten der Doppelbesteuerung.  Zu stellen beim zuständigen FA in D.

Klagen gegen das DBA sind jedoch nach Angaben der dort anwesenden Experten nicht zielführend, denn diese würden erst in vielen Jahren entschieden und sind nicht sehr erfolgversprechend, denn dieses Abkommen ist bilateral zw. F und D geschlossen worden. Solche bilateralen (Steuer)-abkommen sind EU-Konform und legalisiert. Alle EU-Staaten könne dies gegenseitig tun. Die Besteuerung in Frankreich für uns deutsche Grenzgänger, beschäftigt in Krankenhäusern war quasi bis dato nur ein Geschenk Deutschlands an Frankreich, welches jetzt zurückgenommen wurde.

Schwebend ist nur noch die Einordnung gewisser Häuser in die  Kategorie nicht gewinnerzielend. Dagegen können jedoch nur die Träger der Kliniken, nicht wir Betroffenen klagen. Hier steht wohl in gewissen Fällen noch eine endgültige Entscheidung (=Durchführungsverordnug für die Ämter) auf höherer Ebene aus. Z. b. bei uns im Klinikum Landau GmbH, Land RLP. Bisher gibt es hier noch keine Entscheidung.

Einziger Ausweg aus dem Dilemma für die Betroffenen ist meiner Meinung nur die Beantragung der franz. Staatsbürgerschaft unter Aufgabe der deutschen - wem es das Wert ist. Denn französische Grenzgänger versteuern immer in Frankreich. Bis zur nächsten Revision des DBA. Aber bis dahin werden sicherlich mind. 10 Jahre - eher dopplet so viele  - ins Land gehen.

Grüße
Norbert
 
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Cocci1965 am 30. Juni 2016, 20:06:53
franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 01. Juli 2016, 09:53:37
Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci
Warum schlechter gestellt?
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 01. Juli 2016, 10:07:07
franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci

Allerdings steht in Art. 14 des Zusatzabkommens folgendes:

In Abweichung von Art. 14. (1) Satz 1 enthält Art. 14. (1) Satz 2 eine Ausnahme dieses Kassenstaatsprinzips. Hat der Empfänger des Gehalts die Staatsangehörigkeit seines Wohnstaates, ohne auch die des Kassenstaates zu haben, so findet das Kassenstaatsprinzip keine Anwendung und das Gehalt wird im Wohnsitzland versteuert.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: AndyEhlers am 10. August 2016, 15:12:01
Hallo an alle Interessierten  :winkerwinker:

erst einmal vielen Dank für Eure tollen Informationen zu diesem Thema, dann will ich dieses Thema auch noch einmal (mit meinem Halbwissen) anheizen  :o

Meine Frau und ich leben z.Zt. noch in D und wollten eigentlich dieses Jahr auch nach F umziehen. Die Änderung des DBA hatten wir gar nicht mitbekommen und nur durch einen Zufall vor ca. fünf Wochen bei InfoBest etwas gelesen. Wir standen kurz vor der Unterzeichnung zum Vorvertrag zum Hauskauf. WooooW... Wir hatten unsere St.-ersparnis zu einem Teil mit eingerechnet. (Ich weiß, sollte man nicht machen :-) )

Nun, denn. Meine Frau arbeitet in einem großen weltweit agierendem Unternehmen und ist von der neuen Regel nicht betroffen.
Ich arbeit in einem kirchlichem Krankenhaus, welches zu 100% Gewinnorientiert arbeiten muss ;-) (egal, dass wollte ich gar nicht diskutieren  :pfeif: )
Also werde ich, in der Verwaltung arbeitend, nicht durch den Staat bezahlt und habe auch nicht den Vorteil eines Beamten, sondern werde genauso besteuert und behandelt wie ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft.  Aus diesem Grund habe ich nun mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert um zu erfahren ob diese eine Klage gegen den Staat wegen Diskriminierung übernehmen würde.
Die "? ? ?" am anderen Ende der Telefonleitung waren direkt durch den Hörer spürbar  :lach:
Also kurze Antwort, nein :xc: die Kosten werden nicht übernommen, aber man gehe davon aus, dass man eine reale Chance hätte in einem langwierigen Prozess zu gewinnen.  :o Jetzt hatte ich drei Fragezeichen vorm Gesicht :o Also, wer Geld und gerade nichts anderes zu tun hat, der kann sich gerne dem Thema widmen... ;-)

Was mich aber meisten Aufregt ist, dass mein Gehalt trotzdem zur Berechnung einiger Steuern herangezogen wird und zwar wird das gesamte Haushaltseinkommen zur Berechnung der Grund- und Haussteuer, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, herangezogen, was bei einer Versteuerung in F meiner Meinung nach ja auch OK wäre aber nicht, wenn ich ein erhöhtes Steueraufkommen in D habe. Gerecht wäre wenn das Nettogehalt herangezogen werden würde, ähnlich wie die Zinserträge.

Ebenfalls möchte ich meinen Vorredner widersprechen, es ist nicht im geringsten klar, ob man nicht doch auch doppelt besteuert wird, wie es z.B. mit der Schweiz läuft. Soll heißen, z.Zt. gehe ich davon aus, dass ich in D Steuerklasse I mein Gehalt versteuern muss und mein Bruttogehalt als Familieneinkommen bei meiner Frau mit aufgeschlagen wird und Ihre Steuern sich somit um den Faktor meines Gehaltes, erhöhen werden. Bisher konnte dies neimand ausschliessen aber auch niemand bestätigen. Einziger Ausweg aus dieser Situation, sagt ein Anwalt, O-Ton: "scheiden lassen" !!!  :o :o :o :o

Und damit ich jetzt so richtig Verwirrung stifte, hat man mir Berichtet, dass die FÄ in D die Fahrten zw. Home und Arbeitsplatz nur noch bis zur Grenze geltend gemacht werden können... Ich drehe echt am Rad... Hat jemand dazu vielleicht noch weitere Informationen?   

Wie sieht es denn eigentlich steuertechnisch aus, eine Gesamtveranlagung ist dann ja scheinbar auch nicht mehr möglich, oder?  :lach: :zwinkern: :zwinkern:

Also, für weitere Informationen bin ich sehr dankbar. Vielleicht, sofern es hier eine Gruppe zu dem Thema gibt, würde ich mich über eine Gruppeneinladung freuen.

LG Andy


Nachtrag : ...und durch die Steuern in D muss ich dann auch weiterhin Kirchensteuer bezahlen, die ich F hätte nicht zahlen müssen. Das macht auch ca. 75-100 Euro pro Monat aus. Das wäre schon die Hälfte von dem was unser Urlaub so kostet ;-) 
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 10. August 2016, 15:32:02
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden.
Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt.
Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als relevant für die Beurteilung der Steurpficht, nicht jedoch der Einsatzort an einer entfernteren Niederlassung.
LG Norbert
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: Saarbrücker am 10. August 2016, 15:44:31
@Andy

Zu diesen beiden fragen:
Soll heißen, z.Zt. gehe ich davon aus, dass ich in D Steuerklasse I mein Gehalt versteuern muss und mein Bruttogehalt als Familieneinkommen bei meiner Frau mit aufgeschlagen wird und Ihre Steuern sich somit um den Faktor meines Gehaltes, erhöhen werden. Bisher konnte dies neimand ausschliessen aber auch niemand bestätigen. Einziger Ausweg aus dieser Situation, sagt ein Anwalt, O-Ton: "scheiden lassen" !!!  :o :o :o :o

Und damit ich jetzt so richtig Verwirrung stifte, hat man mir Berichtet, dass die FÄ in D die Fahrten zw. Home und Arbeitsplatz nur noch bis zur Grenze geltend gemacht werden können... Ich drehe echt am Rad... Hat jemand dazu vielleicht noch weitere Informationen? 
 

1. Meine liebe Frau in D beschäftigt als Beamtin, und daher in D Steuerpflichtig Klasse I.
Ich Arbeitnehmer in D, Grenzgänger und in F Steuerpflichtig.
Das Einkommen meiner Frau wird meinem Gehalt zur Berechnung der Steuer hinzugerechnet.
Allerdings wird ein fiktiver Betrag wieder abgezogen (entspricht nicht dem Steuerbetrag in D)
Es erhöht die Progression und dadurch müssen wir etwas mehr Steuern zahlen.
2.  Die letzten Steuererklärungen in D wurden mit allen Kilometer zum Arbeitsplatz angegeben und akzeptiert.
Wer erzählt so etwas??

Anmerkung:
Wie du selber schon angeführt hast sollte man tunlichts nicht aus finanziellen Gründen auswandern.
Dein Beitrag deutet aber sehr in die Richtung.

Gruß
der Saarbrücker
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: AndyEhlers am 10. August 2016, 16:09:12
Wie du selber schon angeführt hast sollte man tunlichts nicht aus finanziellen Gründen auswandern.
Dein Beitrag deutet aber sehr in die Richtung.

hehehe... fast...  :doppeld:  :zwinkern:
Nein, der Hauptgrund ist, dass es in dieser Region (Dreiländereck D/CH/F) auf der deutscher Seite kein einziges Haus mehr zu kaufen gibt, welches erstens noch bezahlbar wäre (somit finanzielle Gründe "Ja"  ;) :pfeif:) und zweitens erst recht nicht in der Größe wie wir eines suchen. Seitdem der Franken in einer Nacht um 20% gegenüber dem Euro in der Kaufkraft gestiegen ist, habe ich nun acht Schweizer Nachbarn, wo es vorher noch zwei waren. Daher auch eine verknappung des Wohnraums und extremer Anstieg der Preise. Das nennt man glaube ich Wohnraumverdrängung. Die Schweizer verdrängen und wir die Franzosen... Nur wo gehen dann die Franzosen hin? Mist... da muss ich mal drüber nachdenken  :anixwissen: col 
Da wir auch noch in absolut unterschiedlichen Richtungen arbeiten (ich fahre zur Zeit 140 Km täglich) wollen wir versuchen dazwischen zu ziehen (Alsace / Haut-Rhin (68)). Allerdings können wir beide kein Wort Französisch aber das werden wir dann schon noch lernen  =D


2.  Die letzten Steuererklärungen in D wurden mit allen Kilometer zum Arbeitsplatz angegeben und akzeptiert.
Wer erzählt so etwas??

Du wirst es mir nicht glauben aber es war das Finanzamt Lörrach!!!  :o
Die haben allerdings von dem ganzen Thema soviel Ahnung, wie eine Feldmaus vom Kühe melken!
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: AndyEhlers am 10. August 2016, 16:20:30
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden. Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt. Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als Arbeitgeber. Dieser muss innerhalb der GG- Zone liegen.
LG Norbert

Hallo Norbert,
da ist das Problem. Es gibt hier keine richtige oder falsche Antwort, was bei diesem Thema hier, weiter vorne auch schon beschrieben wurde.
Aus Steuersicht, werden Krankenhäuser per se und zur Vereinfachung als nicht Gewinnerbringendes Institut eingestuft. Egal ob privat, kirchliche oder staatlich. Da reicht das Wort Krankenhaus schon aus. Meine Kollegen hier im Krankenhaus führen seit dem 01.01. auch die Steuer schön brav in D ab
Wie auch schon hier erwähnt kann man dagegen mit wenig Chancen auf Erfolg  klagen, bzw müsste das Krankenhaus klagen und das wird meines jedenfalls nicht machen.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 26. Oktober 2016, 21:17:40
Bisher nichts Neues aus Rhl-Pf betreffend Krankenhäuser und Grenzgängersituation, zumindest bei uns.
Werde im November meine neue Grenzgängerbescheinigung ab 1.1.2017 beantragen.
Finanzamt: Landau/Pfalz,
Arbeitgeber: Klinikum LD-SÜW
Rechtsform: GmbH
Mal sehen, was da rauskommt. Ablehnung/Bewilligung (und wenn für wie lange).
Ich werde berichten.
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: AndyEhlers am 08. November 2016, 16:34:44
Bei mir schon :-)
Ich habe aufgehört Häuser in Frankreich zu suchen...
Wir brechen die Zelte hier ab und gehen zurück in den Norden...
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: kauh am 31. Dezember 2016, 16:18:59
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde. Die Steuer für 2016 ist nachzuzahlen  :mad:
Da hier ja schon Erfahrungen gesammelt wurden - hier meine Fragen  :Frage::
Kann ich die Steuerklasse wählen oder werde ich zwangsweise in Steuerklasse 1 eingeordnet?
Kann ich meine Kinder irgendwie eintragen lassen, zwecks Kinderfreibetrag?
Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sinnvoll?

Danke für eure Infos

PS: verheitratet, Kinder, Ehefrau arbeitet in D und versteuert in F
Titel: Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
Beitrag von: jauno am 31. Dezember 2016, 17:27:13
Hallo,
heute habe ich vom Finanzamt Karlsruhe Ablehnung meines neuen Freistellungsauftrages bekommen, da die Universität auch in diese "neue Regelung" eingeordnet wurde.

Wieso neue Regelung? Die Regelung für Universitäten war doch schon immer so. Wundert mich, dass das in Karlsruhe nicht so gehandhabt wurde. Für dich persönlich sicherlich ein ziemlicher Schlag zum Jahresende.

Zur Info für alle Betroffenen:
In unserem Krankenhausverbund (GmbH in öffentlicher Trägerschaft des Kreises bzw. der Stadt) haben mehrere Beschäftigte jetzt Ihre Freistellung wieder für 3 Jahre erhalten. Falls das in anderen rechtlich gleichartigen Institutionen nicht der Fall sein sollte, böte das einen Ansatzpunkt zur Klage.

Guten Rutsch allen hier. :winkerwinker: