Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen  (Gelesen 19645 mal)

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Offline Sietho

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Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 23. Januar 2016, 17:19:08 »
Hallo Zusammen,

ich bin Krankenpfleger im öffentlichen Dienst, arbeite in D, wohne in F, bin also Grenzgänger.

Nun habe ich am 16.1. von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich ab 1.1.2016 , d.h. ab sofort meine Lohnsteuer in D zahlen muss.Mein Arbeitgeber hat diese Änderung auch erst durch Nachfragen seinerseits beim Finanzamt in Erfahrung gebracht.

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in der Verwaltung müssen die Lohnsteuer anscheinend schon immer in D abführen  und nun hat man still und heimlich die Krankenhäuser und die Erzieher in den Kindergärten dazu genommen.

Und man wird automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft, auch wenn du Familie hast.Solltest du 95 % und mehr der Alleinverdiener sein, hast du die Möglichkeit in eine andere Stufe zu kommen....

Ich finde das echt unverschämt, dass man mich nicht frühzeitig darüber informiert hat, das deutsche Finanzamt hat ja unsere Adressen
Ich habe von heute auf morgen 400€ netto weniger und muss noch 2016 die Steuer in F für 2015 zahlen.

Als ich bei Infobest nachfragte, erzählte mir der Mitarbeiter. dass er am Tag zuvor einen Mann am Telefon hatte, der völlig verzweifelt war. So eine abrupte Maßnahme kann je nach finanzieller Lage Existenzbedrohend sein. 

Ich hätte mir eine Vorlaufzeit von 2 Jahren gewünscht, damit man sich auch finanziell darauf einstellen kann.

Ist im Forum noch jemand,der davon betroffen ist?

herzliche Grüße, Thomas     
« Letzte Änderung: 23. Januar 2016, 17:29:28 von Sietho »

Thomas1406

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #1 am: 27. Januar 2016, 12:59:41 »
Hab heute auch den Brief bekommen das die Freistellungsbescheinigung aufgehoben wurde. Betrifft wohl alle Mitarbeiter/innen in Krankenhäusern.

Warst schon beim Anwalt?

Offline Gabrielle

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #2 am: 27. Januar 2016, 18:47:44 »
Ob da ein Anwalt was machen kann, wage ich zu bezweifeln. Siehe auch dass die RentenerInnen in Frankreich, die überwiegend Rente aus Deutschland beziehen, aufgrund einer deutschen Gesetzesänderung 2008 gezwungen wurden, ab 2004 (also rückwirkend) ihre Rente in Deutschland zu versteuern. Und, was das Tollste ist, die durften TROTZ Gesetzesänderung 2008 rückwirkend ab 2004 auch noch Verzugszinsen zahlen. Das ging bei einigen in meiner Nachbarschaft in die Tausende. Irgendwie finden die immer etwas, wie sie dem sog. "Kleinen Mann" noch zusätzlich etwas aus der Tasche ziehen können. Und noch etwas, ich war lange in der Politischen Erwachsenenbildung tätig und dieser "Verein" war sog. "nur" dem Öffentlichen Dienst "angeschlossen" und ich durfte auch immer meine Steuer in Deutschland abdrücken. Einfach mal so zur Info.
Allen noch eine schönen Abend Gabrielle

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #3 am: 28. Januar 2016, 08:33:48 »
hallo,

da kannst du mit einem Anwalt nichts bewirken, das ist ein Gesetz welches im Sommer 2015 verabschiedet wurde.

Mir hat jetzt ein Finanzbeamter auf eine Mail meinerseits ausführlich geantwortet und hat die gegebene Situation erläutert.
Wenn es jemanden interessiert, dem kann ich den Inhalt des Schreibens im wesentlichen gerne zu kommen lassen. 

Der Arbeitgeber hätte sich über die Gesetzesänderungen frühzeitig informieren müssen um diese Informationen dann auch an mich frühzeitig weiter zuleiten.

Es ist jetzt so, wie es ist, ich hätte mir jedoch eine längere Vorlaufzeit bis zur Umsetzung der Neuregelung gewünscht, damit ich mich besser auf die neue finanzielle Situation einstellen kann.

Gruß Thomas

Thomas1406

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #4 am: 06. Februar 2016, 12:58:35 »
Ich war beim Anwalt. Er meinte das man höchstens gegen den Bergiff "Verwaltung"  vorgehen könnte. Er rechnet aber mit keiner großen Chance.

Offline Alfredgreenhorn

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #5 am: 06. Februar 2016, 13:44:45 »
Und das Gemeine ist, dass in Deutschland noch die Zinserträge, die in Frankreich versteuert werden, den persönlichen Steuersatz auf das Einkommen erhöhen. So Etwas ist absolut nicht im Sinne der Gleichberechtigung innerhalb der EU, da Zinsertraege in Deutschland immer pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #6 am: 06. Februar 2016, 13:54:15 »
ich weiß jetzt nicht ob dein Anwalt schon die aktuelle Änderung des Abkommen hatte, da wurde außer der Verwaltung auch noch unter anderem die Krankenhäuser dazu genommen, was ja letztendlich der Auslöser unseres Problems ist :mad:
Schau mal bei Artikel 14 Absatz 3.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2015-03-31-Frankreich-Abkommen-DBA-Zusatzabkommen-deutsche-Fassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hat er was gesagt wegen der grundsätzlichen Einstufung in Steuerklasse 1 ?

Bei mir ist die Situation so, dass meine Frau hier in F Vollzeit arbeitet und ich werde deshalb trotz 2 Kinder in Steuerklasse 1 eingestuft.Die Kinder kann ich nicht in D angeben.
In D in eine andere Steuerklasse geht nur, wenn ich 90 % des gemeinsamen Einkommens verdiene,also quasi Alleinverdiener bin.
Und wie das französische Finanzamt mit der neuen Situation umgeht, d.h. wie meine Frau versteuert wird, konnte ihr der Finanzbeamte am Telefon beim Centre des finances auch noch nicht erklären. Da bin ich mal gespannt...

Gruß Thomas
« Letzte Änderung: 06. Februar 2016, 13:57:24 von Sietho »

Thomas1406

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #7 am: 07. Februar 2016, 16:35:36 »
Das mit dem Artikel 14 Absatz 3 ist schon klar. Aber im Brief vom Finanzamt steht drin das sich dies auf  Verwaltungsmitarbeiter bezieht. In Rheinland-Pfalz ist das wohl ein überbegriff für alle Bediensteten wogegen in Baden Württemberg schon geklagt wurde.  Das Gericht hat entschieden das der Begriff Verwaltung zu oberflächlich ist und nicht jeder damit gleichzusetzen ist.
Aber wie gesagt meine Anwältin glaubt nicht das dieser Ansatz langt.

Offline fossy82

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #8 am: 01. März 2016, 21:40:01 »
Hallo zusammen,

da ich auch von dieser neuen Gesetzteslage vom 01.01.16 betroffen bin und bei mir manches nicht zutrifft was ich hier lese, schreibe ich mal was ich alles in Erfahrung gebracht habe  =D

Ich bin Krankenpfleger und arbeite in einer Landeseinrichtung.
Meine Frau und ich haben vor 3 1/2 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Mit dem Hintergrund dass wir beide Steuervorteile haben, worüber wir uns im Vorfeld informiert haben. Wir beide sind Angestellte im öffentlichen Dienst und arbeiten im Krankenhaus (beide Krankenpfleger/in aber unterschiedliche Arbeitgeber).

Da ich auch dieses schreiben erhalten habe, habe ich mich mal informiert.

Also das Finanzamt in Frankreich (Metz/Forbach/Thionville) wissen alle nichts von der Änderung. Was ich sehr komisch finde.

Mein zuständiges Finanzamt hat mir im persönlichen Gespräch folgendes erzählt:
Alle Arbeitgeber oder Häuser deren Gelder von Steuern bezahlt wird oder eben durch das Land finanziert wird und deren Arbeitnehmer (Grenzgänger) im öffenlichen Dienst sind, sind absofort in Deutschland steuerpflichtig.

Bei meinem Arbeitgeber haben bisher alle Grenzgänger (zur Zeit 4) trotz öffentlichem Dienst immer Steuervorteile gehabt. Dies besteht schon seit ca. 20 Jahre.

Bei meiner Frau trifft diese neue Änderung nicht zu weil die Kirche der Arbeitgeber ist (Caritas).

Meine Ansprechpartnerin auf dem Finanzamt hat mir gesagt das diese Gesetzteslage auf EU-Ebene geändert wurde. Unterschrieben hat Wolfgang Schäuble, ein Hr. Roth und der franz. Finanzminister Michel Sapin.

Ich finde das eine Schweinerei. Mit den Steuervorteilen habe ich meinen Teil der Hausrate bezahlt (ca. 600 Euro).
Wenn ich so darüber nachdenke bekomme ich Depressionen  :-[

Das mit der Steuerklasse I Einstufungspflicht verstehe ich nicht ganz was hier geschrieben wurde.
Ich konnte mir das aussuchen ob ich in die 3 oder 4 gehe. Habe mir das ausrechnen lassen.

Ich bekomme die Woche eine Adresse von einer Anwältin die spezialisiert ist auf Steuerrecht. Die sich aber auch mit Grenzgängern diesbezüglich auskennt (habe ich mal so gesagt bekommen). Ich und meine 3 Arbeitskollegen versuchen diesen weg. Ein Versuch ist es wert. Da bekommt man ja Existenzängste.

Ich weis das laut dem D/F Abkommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Steuervorteile haben. Aber Arbeitnehmer in Krankenhäusern, die im öffenlichen Dienst arbeiten, trotzdem bisher meines Wissens Steuervorteile hatten. Ich finde, dass man das nicht einfach so ändern kann weil sich bestimmt manche Leute durch die Steuervorteile was aufgebaut haben und sich jetzt Gedanken machen wie es weiter gehen soll.

Kann mir jemand noch was neues hierzu erzählen oder sich unserem Vorhaben anschließen? Komme aus dem Saarland.
Freue mich über Antwort, Anregungen und Kritik  =D

lg

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #9 am: 16. März 2016, 21:22:21 »
Momentan scheint die Lage für deutsche Grenzgänger in Frankreich, die in deutschen Krankenhäusern arbeiten recht unübersichtlich zu sein. Viele fragen sich, gilt die noch gültige Befreiungsbescheinigungen oder muss man aktiv werden? Bekommt man irgendwann eine Nachzahlungsaufforderung und zahlt dann doppelt Steuern? Und: bekommt man bereits doppelt bezahlten Steuern in F wieder zurückerstattet?

Es wurde in Artikel 14 des Zusatzabkommens folgender neuer Zusatzpassus augenommen:
Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Universitäten üben keine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit im Sinne des vorstehenden Satzes aus.“

Bei Krankenhäusern ist die Situation meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig und auch wohl bis dato auch noch nicht geregelt.

Krankenhäuser finanzieren sich primär aus Einkünften der Krankenversicherungen, nicht aus Steuermitteln. Und wir dort Beschäftigte zahlen ja unsere KKV-Beiträge schließlich in D. Auch werden die Löhne außer bei Unikliniken und Landeskrankenäusern nicht vom Staat also nicht aus Steuermitteln gezahlt.

Die primäre Frage ist: was ist ein öffentliches Krankenhaus und was nicht?

Ganz außen vor sind sicherlich Konzerne wie Asklepios, Sana etc. Das sind AGs, die zahlen Dividende und sind in keiner Weise steuerfinanziert. Hier greift der Artikel sicher nicht.

Anders ist es bei staatlichen Einrichtungen (Landeskrankenhäusern, Unis). Hier werden alle Investitionen und auch rote Zahlen aus Steuergeldern getätigt.

Eine Zwitterform nehmen halbprivatisierte Einrichtungen in GmbH-Form ein. Hier werden Defizite nicht von der öffentlichen Hand ausgeglichen. Die Einrichtung muss also im betriebswirtschaftlichen Sinn Gewinne erzielen, um Investitionen tätigen zu können.

Noch komplizierter ist es bei größeren Bauvorhaben. In Rheinland-Pfalz werden Bauvorhaben vom Land lediglich bezuschußt. Die Einrichtung muss selbst einen Teil der Investion durch Einsparungen sprich Gewinne finanzieren. Die Frage ist nur, wie legt der Gesetzgeber das nun aus? Als überwiegend steuerfinanzierte Einrichtung oder gewinnorientiert?

In Ba-Wü ist die Sache noch differenzierter. Durch die geringeren Casemixpunkte müssen die besagten Krankenhäuser hier keine Eigenmittel zuschießen.  Sind also hinsichtlich Bauinvstition voll staatsfinanziert.

Ergo: bei diesem Passus wurde geschlampt. Die Sachlage ist völlig unklar, da hoch uneinheitlich. Sie wird eventuell irgendwann genauer geregelt werden. Wann ist unklar. Im Klärungsfall irgendwann werden einige Grenzgänger saftige Steuernachzahlungsforderungen aus Deutschland erhalten, die aber bereits fleißig impots in F gezahlt haben. Klagen dagegen (in F wie auch in D) sind langwierig und kosten Geld. Und EuGH-Urteile dauern auch Jahre.

Ich kann daher nur jedem deutschen Grenzgänger, der in einem deutschen Krankenhaus beschäftigt ist und dessen Steuersituation in der Luft hängt raten, die französische Staatsbügerschaft zu beantragen. Hier ist die Regelung in diesem Fall klar. Dann ist man in Frankreich steuerpflichtig.

Zielführend in unserem Forum wäre es
wenn möglichst viele Betroffene (d.h.  in deutschen Krankenhäusern beschäftigte deutsche Grenzgänger) posten, wie ihre momentane Siuation ist.

Habt ihr bereits Infos vom deutschen Finanzamt/eurer Personalabteilung erhalten?
Welchen Träger und welche Rechtsform hat eure Einrichtung?
In welchem BuLa befindet sie sich?


« Letzte Änderung: 16. März 2016, 21:42:19 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #10 am: 17. März 2016, 07:56:13 »
Hallo Zusammen,

wir, das sind betroffene Mitarbeiter vom Ortenau Klinikum mit vier Standorten ( Achern, Kehl, Offenburg und Lahr), haben eine Interessengemeinschaft gegründet.

Voraussichtlich am 27.4. um 18.30 Uhr wird es in Kehl in der Verbraucherzentrale eine Informationsveranstaltung geben.
Da wird auch ein Rechtsanwalt, welcher mit dem deutsch-französischen Steuerrecht vertraut ist, Informationen geben.
Desweiteren können wir zusammen schauen, in wie weit wir gegen diese Maßnahme vorgehen können.

Sollte jemand Interesse haben, dann schickt mir eine PN und ich nehme Euch in den Verteiler auf.
Je mehr wir sind, desto besser!!

Gruß Thomas     

Offline gimmi1982

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #11 am: 29. März 2016, 12:26:58 »
Hallo.

Ich würde mich diesem Thema dann auch einmal anschließen.

Meine Freundin arbeitet ebenfalls im Saarland als Krankenschwester. Sie hat nun auf der Verwaltung nachgefragt, ihr Krankenhaus wäre von der Regelung nicht betroffen.
Sie hat auch beim Finanzamt nachgefragt, die sagen im Saarland wäre an Krankenhäusern nur die Uniklinik Homburg betroffen.
Wie sind eure Erfahrungen da?

Danke schon mal im Vorraus

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #12 am: 29. März 2016, 13:04:55 »
Hallo.

Meine Freundin arbeitet ebenfalls im Saarland als Krankenschwester. Sie hat nun auf der Verwaltung nachgefragt, ihr Krankenhaus wäre von der Regelung nicht betroffen.
Sie hat auch beim Finanzamt nachgefragt, die sagen im Saarland wäre an Krankenhäusern nur die Uniklinik Homburg betroffen.
Es wäre hilfreich zu wissen welche Rechtsform (AG, GmbH, öffentlich rechtlich) das Krankenhaus hat und wer der Träger ist (Konzern, Kirche, Stadt, Kreis). Dass im ganzen Saarland ausser Uni HOM kein KKH betroffen ist wundert mich allerdings. Gibt da kein einziges Stadt. Bzw Kreis KKH?
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Offline gimmi1982

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #13 am: 29. März 2016, 13:58:51 »

Sie arbeitet bei der SHG (Saarland Heilstätten gGmbH), ist ein öffentlich-rechtlicher Träger.
ich wüsste jetzt auf Anhieb kein anderes Krankenhaus außer der Uni, dass noch Kreis- bzw. Stadt KKH wäre.

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #14 am: 02. April 2016, 16:46:49 »
Hallo Zusammen,

ich habe hier den Link bezüglich Anmeldung und Info über den Abend am 27.4. in Kehl
http://www.cec-zev.eu/de/infoabend/

Dort kann man auch Hinweisplakate für den Veranstaltungstermin bestellen, die ihr in eurer Einrichtung aufhängen könnt.

Gruß Thomas
« Letzte Änderung: 06. April 2016, 08:40:23 von Sietho »