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Autor Thema: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen  (Gelesen 19649 mal)

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Offline fossy82

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #15 am: 03. April 2016, 10:39:58 »
Hallo Thomas,

habe eine Frage bezüglich dem Anmeldeformular:

Muss das jeder ausfüllen der kommt oder langt es wenn das einer macht und die Anzahl der Leute die mitkommen darauf schreibt?

Ich arbeite in der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie in Merzig.
Mit mir sind 4 Leute betroffen.

lg Lars
« Letzte Änderung: 03. April 2016, 10:43:22 von fossy82 »

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #16 am: 03. April 2016, 11:02:34 »
es langt, wenn du die Anzahl der Leute einträgst .

Gruß Thomas

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #17 am: 10. April 2016, 19:05:34 »
Sie arbeitet bei der SHG (Saarland Heilstätten gGmbH), ist ein öffentlich-rechtlicher Träger.
Ich arbeite auch in einem Klinikverbund, der GmbH ist. Ich bin kein Jurist o. ä. und kann nicht beurteilen, was das <g> für Unterschiede macht. Jedenfalls ist bei uns das letzte Wort seitens des FA noch nicht gesprochen. Ich denke, dieser ganze Trägerwirrwarr, öffentliche-rechtlicher Träger oder nicht, (g)GmbH, gewinnorientiert older nicht ist ein noch nicht beackertes Feld. Hier scheinen die Entscheidungen der FÄ im Einzelfall zu divergieren, d. h. die Sache ist nicht gegessen und könnte ein Fall für die Gerichte werden.
Wir sollten daher hier die weiteren Entwicklungen posten, um in dieser Sache vernetzt zu bleiben.
« Letzte Änderung: 10. April 2016, 19:07:14 von jauno »
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Offline Schnaeggschje

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #18 am: 25. April 2016, 10:17:15 »
Hallo erstmal :-)

aufgrund des Beitrages habe ich mich heute beim hiesigen Finanzamt erkundigt.
Hier teilte man mir mit, daß diese Änderung wohl derzeit nicht genau definiert sei und man erwarte eine klare Stellungnahme seitens des Ministeriums für Finanzen.
Nach der Frage, ob diese Reglung auch für die SHG Klinik gGmbH gelte, teilte man mir mit, daß man sich derzeit nicht festlegen kann, ob es nur für reine "Landesbedienstete" gilt oder aber auch für MA in den Kliniken mit privaten Trägern.

Fazit: Ich ahne böses :-(

Offline gimmi1982

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #19 am: 26. April 2016, 00:50:32 »
Hallo erstmal :-)

aufgrund des Beitrages habe ich mich heute beim hiesigen Finanzamt erkundigt.
Hier teilte man mir mit, daß diese Änderung wohl derzeit nicht genau definiert sei und man erwarte eine klare Stellungnahme seitens des Ministeriums für Finanzen.
Nach der Frage, ob diese Reglung auch für die SHG Klinik gGmbH gelte, teilte man mir mit, daß man sich derzeit nicht festlegen kann, ob es nur für reine "Landesbedienstete" gilt oder aber auch für MA in den Kliniken mit privaten Trägern.

Fazit: Ich ahne böses :-(

Wenn die Finanzämter es nicht wissen , wer denn dann?
Sollten mal bei Ihrem Chef Herrn Schäuble in Berlin anrufen ,der dieses Abkommen vor einem Jahr am 31.03.2015 unterschrieben hat.
Ach ne ,der hat ja keine Zeit der bastelt ja gerade an der Rente mit 70 :respekt:
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln.

Offline Sietho

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #20 am: 26. April 2016, 08:34:04 »
Hallo zusammen,

ich möchte nochmal auf den Informationsabend morgen, am 27.4 um 18.30 in Kehl hinweisen.
Ich denke , da gibt es ausführliche Informationen.
 http://www.cec-zev.eu/de/infoabend/

Gruß Thomas

Offline Schnaeggschje

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #21 am: 26. April 2016, 15:28:24 »
Hallo Thomas und andere Teilnehmer,

leider kann ich daran nicht teilnehmen, aber ich würde mich freuen, wenn du/ihr die Informationen aus dieser Veranstaltung hier posten würdet. Vielleicht könnte ich dann wieder etwas ruhiger schlafen ;-)

Vielen Dank.

Gruß
Schnäggschje

Offline gimmi1982

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #22 am: 01. Mai 2016, 19:34:20 »
Hallo , :winkerwinker:

hat jemand mittlerweile neue Erkenntnisse über dieses Thema ?

Würde mich über neue Infos freuen .

mfg Gimmi

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #23 am: 21. Mai 2016, 22:56:19 »
Also ich war bei der Infoveranstaltung in Kehl am 27.4. Seitdem ist hier nichts mehr darüber gepostet worden.

Daher informativ mein Fazit dazu:

Erste und wichtigste Botschaft: Wen es trifft, der hat Pech gehabt und muss ab jetzt in D versteuern. LEIDER.
Es gibt wohl die Möglichkeit eines Erlasses der Steuer in Härtefällen in Monaten der Doppelbesteuerung.  Zu stellen beim zuständigen FA in D.

Klagen gegen das DBA sind jedoch nach Angaben der dort anwesenden Experten nicht zielführend, denn diese würden erst in vielen Jahren entschieden und sind nicht sehr erfolgversprechend, denn dieses Abkommen ist bilateral zw. F und D geschlossen worden. Solche bilateralen (Steuer)-abkommen sind EU-Konform und legalisiert. Alle EU-Staaten könne dies gegenseitig tun. Die Besteuerung in Frankreich für uns deutsche Grenzgänger, beschäftigt in Krankenhäusern war quasi bis dato nur ein Geschenk Deutschlands an Frankreich, welches jetzt zurückgenommen wurde.

Schwebend ist nur noch die Einordnung gewisser Häuser in die  Kategorie nicht gewinnerzielend. Dagegen können jedoch nur die Träger der Kliniken, nicht wir Betroffenen klagen. Hier steht wohl in gewissen Fällen noch eine endgültige Entscheidung (=Durchführungsverordnug für die Ämter) auf höherer Ebene aus. Z. b. bei uns im Klinikum Landau GmbH, Land RLP. Bisher gibt es hier noch keine Entscheidung.

Einziger Ausweg aus dem Dilemma für die Betroffenen ist meiner Meinung nur die Beantragung der franz. Staatsbürgerschaft unter Aufgabe der deutschen - wem es das Wert ist. Denn französische Grenzgänger versteuern immer in Frankreich. Bis zur nächsten Revision des DBA. Aber bis dahin werden sicherlich mind. 10 Jahre - eher dopplet so viele  - ins Land gehen.

Grüße
Norbert
 
« Letzte Änderung: 21. Mai 2016, 23:09:22 von jauno »
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Offline Cocci1965

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #24 am: 30. Juni 2016, 20:06:53 »
franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #25 am: 01. Juli 2016, 09:53:37 »
Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci
Warum schlechter gestellt?
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Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #26 am: 01. Juli 2016, 10:07:07 »
franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci

Allerdings steht in Art. 14 des Zusatzabkommens folgendes:

In Abweichung von Art. 14. (1) Satz 1 enthält Art. 14. (1) Satz 2 eine Ausnahme dieses Kassenstaatsprinzips. Hat der Empfänger des Gehalts die Staatsangehörigkeit seines Wohnstaates, ohne auch die des Kassenstaates zu haben, so findet das Kassenstaatsprinzip keine Anwendung und das Gehalt wird im Wohnsitzland versteuert.
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Offline AndyEhlers

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #27 am: 10. August 2016, 15:12:01 »
Hallo an alle Interessierten  :winkerwinker:

erst einmal vielen Dank für Eure tollen Informationen zu diesem Thema, dann will ich dieses Thema auch noch einmal (mit meinem Halbwissen) anheizen  :o

Meine Frau und ich leben z.Zt. noch in D und wollten eigentlich dieses Jahr auch nach F umziehen. Die Änderung des DBA hatten wir gar nicht mitbekommen und nur durch einen Zufall vor ca. fünf Wochen bei InfoBest etwas gelesen. Wir standen kurz vor der Unterzeichnung zum Vorvertrag zum Hauskauf. WooooW... Wir hatten unsere St.-ersparnis zu einem Teil mit eingerechnet. (Ich weiß, sollte man nicht machen :-) )

Nun, denn. Meine Frau arbeitet in einem großen weltweit agierendem Unternehmen und ist von der neuen Regel nicht betroffen.
Ich arbeit in einem kirchlichem Krankenhaus, welches zu 100% Gewinnorientiert arbeiten muss ;-) (egal, dass wollte ich gar nicht diskutieren  :pfeif: )
Also werde ich, in der Verwaltung arbeitend, nicht durch den Staat bezahlt und habe auch nicht den Vorteil eines Beamten, sondern werde genauso besteuert und behandelt wie ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft.  Aus diesem Grund habe ich nun mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert um zu erfahren ob diese eine Klage gegen den Staat wegen Diskriminierung übernehmen würde.
Die "? ? ?" am anderen Ende der Telefonleitung waren direkt durch den Hörer spürbar  :lach:
Also kurze Antwort, nein :xc: die Kosten werden nicht übernommen, aber man gehe davon aus, dass man eine reale Chance hätte in einem langwierigen Prozess zu gewinnen.  :o Jetzt hatte ich drei Fragezeichen vorm Gesicht :o Also, wer Geld und gerade nichts anderes zu tun hat, der kann sich gerne dem Thema widmen... ;-)

Was mich aber meisten Aufregt ist, dass mein Gehalt trotzdem zur Berechnung einiger Steuern herangezogen wird und zwar wird das gesamte Haushaltseinkommen zur Berechnung der Grund- und Haussteuer, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, herangezogen, was bei einer Versteuerung in F meiner Meinung nach ja auch OK wäre aber nicht, wenn ich ein erhöhtes Steueraufkommen in D habe. Gerecht wäre wenn das Nettogehalt herangezogen werden würde, ähnlich wie die Zinserträge.

Ebenfalls möchte ich meinen Vorredner widersprechen, es ist nicht im geringsten klar, ob man nicht doch auch doppelt besteuert wird, wie es z.B. mit der Schweiz läuft. Soll heißen, z.Zt. gehe ich davon aus, dass ich in D Steuerklasse I mein Gehalt versteuern muss und mein Bruttogehalt als Familieneinkommen bei meiner Frau mit aufgeschlagen wird und Ihre Steuern sich somit um den Faktor meines Gehaltes, erhöhen werden. Bisher konnte dies neimand ausschliessen aber auch niemand bestätigen. Einziger Ausweg aus dieser Situation, sagt ein Anwalt, O-Ton: "scheiden lassen" !!!  :o :o :o :o

Und damit ich jetzt so richtig Verwirrung stifte, hat man mir Berichtet, dass die FÄ in D die Fahrten zw. Home und Arbeitsplatz nur noch bis zur Grenze geltend gemacht werden können... Ich drehe echt am Rad... Hat jemand dazu vielleicht noch weitere Informationen?   

Wie sieht es denn eigentlich steuertechnisch aus, eine Gesamtveranlagung ist dann ja scheinbar auch nicht mehr möglich, oder?  :lach: :zwinkern: :zwinkern:

Also, für weitere Informationen bin ich sehr dankbar. Vielleicht, sofern es hier eine Gruppe zu dem Thema gibt, würde ich mich über eine Gruppeneinladung freuen.

LG Andy


Nachtrag : ...und durch die Steuern in D muss ich dann auch weiterhin Kirchensteuer bezahlen, die ich F hätte nicht zahlen müssen. Das macht auch ca. 75-100 Euro pro Monat aus. Das wäre schon die Hälfte von dem was unser Urlaub so kostet ;-) 
« Letzte Änderung: 10. August 2016, 15:20:08 von AndyEhlers »

Offline jauno

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #28 am: 10. August 2016, 15:32:02 »
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden.
Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt.
Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als relevant für die Beurteilung der Steurpficht, nicht jedoch der Einsatzort an einer entfernteren Niederlassung.
LG Norbert
« Letzte Änderung: 10. August 2016, 18:34:52 von jauno »
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Offline Saarbrücker

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Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« Antwort #29 am: 10. August 2016, 15:44:31 »
@Andy

Zu diesen beiden fragen:
Soll heißen, z.Zt. gehe ich davon aus, dass ich in D Steuerklasse I mein Gehalt versteuern muss und mein Bruttogehalt als Familieneinkommen bei meiner Frau mit aufgeschlagen wird und Ihre Steuern sich somit um den Faktor meines Gehaltes, erhöhen werden. Bisher konnte dies neimand ausschliessen aber auch niemand bestätigen. Einziger Ausweg aus dieser Situation, sagt ein Anwalt, O-Ton: "scheiden lassen" !!!  :o :o :o :o

Und damit ich jetzt so richtig Verwirrung stifte, hat man mir Berichtet, dass die FÄ in D die Fahrten zw. Home und Arbeitsplatz nur noch bis zur Grenze geltend gemacht werden können... Ich drehe echt am Rad... Hat jemand dazu vielleicht noch weitere Informationen? 
 

1. Meine liebe Frau in D beschäftigt als Beamtin, und daher in D Steuerpflichtig Klasse I.
Ich Arbeitnehmer in D, Grenzgänger und in F Steuerpflichtig.
Das Einkommen meiner Frau wird meinem Gehalt zur Berechnung der Steuer hinzugerechnet.
Allerdings wird ein fiktiver Betrag wieder abgezogen (entspricht nicht dem Steuerbetrag in D)
Es erhöht die Progression und dadurch müssen wir etwas mehr Steuern zahlen.
2.  Die letzten Steuererklärungen in D wurden mit allen Kilometer zum Arbeitsplatz angegeben und akzeptiert.
Wer erzählt so etwas??

Anmerkung:
Wie du selber schon angeführt hast sollte man tunlichts nicht aus finanziellen Gründen auswandern.
Dein Beitrag deutet aber sehr in die Richtung.

Gruß
der Saarbrücker
« Letzte Änderung: 10. August 2016, 17:26:33 von Saarbrücker »