Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kurze Frage zu Steuerklasse  (Gelesen 5257 mal)

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Offline Törtchen

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Kurze Frage zu Steuerklasse
« am: 11. Juli 2012, 00:10:48 »
Tach zusammen,

Habe hier und bei google keine Antwort gefunden. Deshalb bitte ich euch um Hilfe.
Werde Arbeit in SB aufnehmen und plane nach F zu ziehen.
Jetzt habe ich LSt.KL3. Meine Frau ist Hausfrau. Nach dem Freistelkungsbescheid zählt ihnen ja der AG direkt die LSt. aus. Ist es dann die Lohnsteuer die sich auf LSt. KL. 1 berechnet oder die sich auf die jetzige 3 berechnet?

Danke und LG
Benni

PS: danke an die vielen Dikussionen hier. Helden mit echt weiter :-).

banjo

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Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« Antwort #1 am: 11. Juli 2012, 07:52:56 »
du bekommst schlichtweg die komplette Steuer mit überwiesen, d.h. Brutto - Sozialabgaben = Auszahlung.
Die bisherig Klasse spielt dabei eigentlich keine Rolle.
Schau einfach auf Deine Abrechnung, was dort als Steuer bisher abgezogen wurde, bekommst Du mit dem Gehalt ausbezahlt.
Aber nicht alles verjubeln, der franz. Staat möchte von Deinen Einkommen ca. 13-15% haben....

Offline Törtchen

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Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« Antwort #2 am: 29. Juli 2012, 00:48:47 »
Hi Banjo,

Hab mich doof ausgedrückt. Ich hab jetzt lst.klasse 3. Meine Frau 5. Sie arbeitet nicht. Wenn ich jetzt Grenzgänger werde ist die Frage welche Lohnsteuerklasse der Arbeitgeber zu berücksichtigen ha t bei der Auszahlung der Lihnsteuer. Das macht bei Klasse 1 und 3 verständlicherweise einen hohen Unterschied. Ich nehme an dass es die 1 ist da man ja mit Grenzgängerstatus idR keine dt. Steuererklärung mehr abgibt.

Richtig?

Danke und lg

banjo

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Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« Antwort #3 am: 29. Juli 2012, 01:49:07 »
yep, so sehe ich das auch. Du zahlst keine Lohnsteuer, bekommst alles ausbezahlt.

Offline Gabrielle

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Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« Antwort #4 am: 29. Juli 2012, 01:53:26 »
Hi Törtchen,

ja, leider richtig! Die Lohnsteuergruppe ist dann die I. Unser "Ditscheland" macht dann nicht mehr den Unterschied III und V, sondern berechnet "deine" Steuergruppe gnadenlos als Steuergruppe I. Das allerdings "NUR", wenn du Angestellte/r im Öffentlichen Dienst oder Beamter (Beamtin) bist. Arbeitest du in der sog. "freien Wirtschaft" ist es egal, dann gilt "en general" das, was Banjo schreibt.

Also, RICHTIG I - bei Öffentlichem Dienst oder BeamtInnentum.

Allerdings erhältst du dann in "Fronkreisch" auf deine gezahlten Steuern (nach Gruppe I in Deutschland) einen Steuerbonus in Frankreich, der nennt sich "Crédit d'impot" - wieviel das aber konkret in deinem Fall ausmacht?

Guten, frühen Morgen wünscht Gabrielle.

P.S.
"Helden" mit echt weiter - gooldisch - denke aber, du meintest nur helfen? Odda? ;)

Offline Törtchen

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Re: Kurze Frage zu Steuerklasse
« Antwort #5 am: 15. August 2012, 23:08:44 »
Eijo.... Helfen und nicht Helden  :doppeld:
 :Danke: