Grenzgaenger Forum

Autor Thema: kurze Frage: Umzug nach FR  (Gelesen 12112 mal)

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Offline synchro

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kurze Frage: Umzug nach FR
« am: 04. April 2010, 14:10:05 »
Hallo alle,

hab eben mal das Forum durchforstet und ein paar Antworten auf Fragen gefunden...
Leider konnte ich auf folgende Fragen keine richtige Antwort finden, oder bin ich einfach nur blind  ;)...

Hier erst mal die Rahmendaten:

Ich werde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber (sitzt im Frankfurter Raum) zu unserer Europazentrale versetzt. Mein Deutscher Arbeitsvertrag wird für die Zeit in der in Paris arbeitet und wohne zur Ruhe gebettet... (bin voraussichtlich zwei Jahre in Paris)
Einkommenssteuer wird in FR bezahlt und die Sozialabgaben über so ein Abkommen in DE abgeführt.

Meine Frage geht in die Richtung:
Darf ich noch einen zweiten Wohnsitz in DE behalten, damit ich in den Genuss der Einkommenssteuer von FR komme?
Wie ist das mit der Steuererklärung für dieses Jahr? Da ich mehr als die berühmten 184 Tage in FR arbeite und dort mein Gehalt beziehe.
Muss ich da bei der Deutschensteuererklärung die Einkünfte in FR angeben und umgekehrt?

Ein Kollege der jetzt genau das gleiche macht, hat sich hier in DE komplett abgemeldet und musste auch einen Personalausweis abgeben, da da ja eine deutsche Adresse drauf steht usw.
Irgendwie finde ich es komisch meinen Perso abgeben zu müssen, deswegen bin ich auf den Gedanken mit dem zweit Wohnsitz gekommen...
Kann mir da jemand helfen?

Danke schon mal an alle im Voraus.


Offline Dieter12

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #1 am: 04. April 2010, 14:51:09 »
Hi,

Das mit dem Zweitwohnsitz ist eine reine d Sache für Deutsche, die mit Erstwohnsitz in D wohnen. In F gibt es eh nicht dieses austüftelte Meldegesetz wie in D. Allerdings wird man dich gelegentlich nach deiner d Abmeldebescheinigung fragen, also hebe diese gut auf. Der Schritt sich abzumelden ist nicht so mächtig (Einwohnermeldeamt, die nehmen alles so auf, was sie wissen möchten und dann erhälst du die Abmeldebescheinigung), eher vielleicht etwas sentimental; aber keine Angst, wenn du zurück willst, nehmen sie dich mit Kusshand zurück.

Gruss, Dieter 

Offline cogee

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #2 am: 04. April 2010, 17:53:53 »
Hm? Seit wann muss man denn seinen Perso abgeben?
Dass hab ich ja noch nie gehört...meines Wissens wird dann bei Adresse "wohnt nicht im Inland" eingetragen.
Also ich habe mir damals das Abmeldeformular im Internet runtergeladen und per Post zugeschickt, ein paar Tage später kam es wieder bestätigt zurück. Meinen Perso mit deutscher Anschrift habe ich immernoch. Die Gemeinde hat auch nie was geschickt  wegen dem Perso.

Wie Dieter schon sagt ein Meldewesen gibt es nicht. Man kann sich in F eine Meldebestetigung holen (Certificat de Domicile), allerdings scheint nicht jede Kommune so etwas auszustellen. Ansonsten weisst du mit einer Rechung (Strom, Telefon, Gas, Wasser) oder deinem Steuerbescheid deine Anschrift nach. Nach der D-Abmeldung bin ich allerdings noch nie gefragt worden.

Offline grenzgängerin

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #3 am: 04. April 2010, 18:51:02 »
Hallo,
zum Thema Perso: vor ca 10 Jahren hab ich oft mitbekommen, dass das Einwohnermeldeamt den Perso eingezogen hat. Inzwischen wurden aber Vorschriften geändert und der Perso behält man, (hat man ja auch bezahlt  ;)...)
meint die grenzgängerin

Offline Waylon57

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #4 am: 05. April 2010, 08:01:40 »
Also ich bin vor 9 Jahren "ausgewandert" und konnte meinen Personalausweis behalten. Soviel zu geänderten Vorschriften.  ;)

Offline +Hägar+

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #5 am: 05. April 2010, 09:56:04 »
hallo,
ich musste vor 12 jahren meinen perso auch abgeben und habe dann den reisepass bekommen. lg
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline sapperlot

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #6 am: 05. April 2010, 11:38:57 »
Ich werde dieses Jahr von meinem Arbeitgeber (sitzt im Frankfurter Raum) zu unserer Europazentrale versetzt. Mein Deutscher Arbeitsvertrag wird für die Zeit in der in Paris arbeitet und wohne zur Ruhe gebettet... (bin voraussichtlich zwei Jahre in Paris)
Einkommenssteuer wird in FR bezahlt und die Sozialabgaben über so ein Abkommen in DE abgeführt.

Meine Frage geht in die Richtung:
Darf ich noch einen zweiten Wohnsitz in DE behalten, damit ich in den Genuss der Einkommenssteuer von FR komme?
Wie ist das mit der Steuererklärung für dieses Jahr? Da ich mehr als die berühmten 184 Tage in FR arbeite und dort mein Gehalt beziehe.
Muss ich da bei der Deutschensteuererklärung die Einkünfte in FR angeben und umgekehrt?

Ein Kollege der jetzt genau das gleiche macht, hat sich hier in DE komplett abgemeldet und musste auch einen Personalausweis abgeben, da da ja eine deutsche Adresse drauf steht usw.
Irgendwie finde ich es komisch meinen Perso abgeben zu müssen, deswegen bin ich auf den Gedanken mit dem zweit Wohnsitz gekommen...
Kann mir da jemand helfen?

Danke schon mal an alle im Voraus.



Um mal zurück zur Fragestellung zu kommen:
- Klar zahlst du franz. Einkommensteuer und nicht deutsche. EK-Steuer ist normalerweise da zu zahlen wo man das Einkommen verdient, also was in D verdient wird ist in D zu versteuern, was in F verdient wird in F. (Diese Grenzgängerregelung, die hier viel diskutiert wird, ist nur eine (vorteilhafte) AUSNAHMEregelung, die man extra beantragen muß, dazu in Grenznähe wohnen, angestellt sei,. keine Beamte usw. - für alle anderen gilt wo verdient, da zu zahlen!)
- Ob du einen Zweitwohnsitz in D hast interessiert keinen bei der Steuer (Gibt umgekehrt auch jede Menge Leute mit Ferienhaus in F, die noch nie auch nur eine franz. EKsteuererklärung zu Gesicht bekommen haben). Wenn du allerdings noch Einnahmen in D hast (Miete wasweißich), mußt du auch in D noch eine EKstrerklärung abgeben und da das franz. Einkommen mit angeben (Geht nur darum daß der Prozentsatz von den Gesamteinnahmen abhängt (Progression), Steuern werden aber nur auf die deutschen Einnahmen fällig).
- daß mit den Sozialabgaben (das du die in D zahlst) wundert mich allerdings. Wenn du in Frankreich arbeitest, mit einem franz. Arbeitsvertrag dann wirst du wie jeder andere in F auch die franz. Sozialabgaben haben ?!


Offline synchro

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #7 am: 05. April 2010, 15:37:47 »
hi an alle,

danke für die antworten... sind sehr hilfreich.

das mit den sozialabgaben hat mich auch gewundert... hab es mir aber schriftlich gebenlassen, das jegliche sozialabgaben komplett vom französischen mutterkonzern getragen werden und mir in bezug auf rente usw. keine nachteile entstehen... meine krankenkasse hat das auch druch gewunken und gemeint das geht so in ordnung...

naja bin mal gespannt...

ich weiß ist jetzt offtopic aber kann mir einer eine bank empfehlen? braucht man unbedingt ein französisches konto?
meine miete wird z.b. komplett von der firma getragen und bezahlt... ich muss lediglich die nebenkosten übernehmen, sollte doch auch per überweisung vom deutschen konto funktionieren, oder?

LG synchro



Offline cogee

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #8 am: 05. April 2010, 17:54:02 »
Also ich denke du wirst um ein Konto nicht drum rum kommen. Denke da nur mal an die einfachen Sachen wie Telefon bzw Handy, Strom,etc. die wollen ein französisches. Richtig lusitg wirds ohne Konto wenn du von der :police: eine Strafe kriegst 

In F wird viel mit Schecks und Kreditkarte bezahlt und nicht wie in D mit EC-Karte und Überweisung.

Also ich kann dir aus eigener Erfahrung die Post empfehlen Credit Mutuel soll aber auch nicht schlecht sein...

Offline sapperlot

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #9 am: 06. April 2010, 10:42:36 »
Also ich denke du wirst um ein Konto nicht drum rum kommen. Denke da nur mal an die einfachen Sachen wie Telefon bzw Handy, Strom,etc. die wollen ein französisches.
Yeap, Telefon kriegt man vielleicht noch ohne franz Konto hin, aber die EDF (Strom) rührt nicht mal einen Finger, ohne daß du ein franz. Konto nachweist (Ob du dann mit Scheck oder bar, Einzug  oder wie auch immer zahlst interessiert die nicht, aber ohne RIB kann man nicht mal einen Vertrag mit den abschliessen.

Richtig lusitg wirds ohne Konto wenn du von der :police: eine Strafe kriegst  

In F wird viel mit Schecks und Kreditkarte bezahlt und nicht wie in D mit EC-Karte und Überweisung.

Also ich kann dir aus eigener Erfahrung die Post empfehlen Credit Mutuel soll aber auch nicht schlecht sein...
Schecks sind ein weiterer echter Grund für ein franz. Konto, Kreditkarte eher nicht, geht halt genauso mit einer deutschen Master/Visacard. Gleiches gilt auch für deutsche EC Karte, funktioniert eigentlich auch überall(und die Ausnahme Tankautomat scheint inzwischen auch gelöst, jedenfalls klappt das das bei mir in letzter Zeit auch ohne Probleme)

Hmm und richtig lustig wenn man von der Police eine Strafe kriegt? Lustig, ok wenn man sich im TABAC in den man geht, sich nebenbei noch einen antrinkt. Ansonsten kauft man die entsprechende timbre amende, bäppt sie auf den Strafzettel schmeisst ihn in den nächsten Briefkasten. Bzw. kann man nicht inzwischen auch den Strafzettel per Barcode direkt im TABAC zahlen? (hab nur schon ewig keinen mehr bekommen, also Wissen glücklcherweise etwas eingerostet ;) )  

Also ich kann dir aus eigener Erfahrung die Post empfehlen Credit Mutuel soll aber auch nicht schlecht sein...
Sorry, aber für Paris denkbar schelchte Empfehlung. Crédit Mutel im Großraum Paris ist so wie 'ne bayrische Bank in Berlin empfehlen. :zwinkern: Gibt zwar sicher ein paar Filialen, aber im Vergleich zu anderen Banken kann man die mit der Lupe zu suchen. Und LaPoste - im Großraum Paris nur für Leute, die Zeit haben, viel viel Zeit und dazu ordentlich stressresistent sind. Da wartet man -sollte man gerade zur falschen zeit kommen- auch schon mal 2h zusammen mit anderen extrem gereizten Kunden, was dann auch schon mal zu handfesten Handgreiflichkeiten führt, wenn einer jemand entdeckt (haben will), der sich vordrängelt. Also auf dem Land vielleicht ok, aber in Paris was für echte Masochisten. Und wenn ich eh nur online aktiv sein will, gehe ich gleich zu http://www.ingdirect.fr/ oder zu www.monabanq.com/
Ansonsten, übliche Banken mit Schalter sind im Großraum Paris eher BNP Parisbas, LCL (Crédit Lyonnais) und Société Générale‎.
« Letzte Änderung: 06. April 2010, 10:47:57 von sapperlot »

Offline Andreas

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #10 am: 08. April 2010, 21:30:08 »
Hi Forum,

ich bin seit 1996 in F und arbeite in Saarbrücken.Bei mir kommt das Grenzgängerabkommen von 19?? zum tragen, Lohnsteuer in F Sozialabgaben in D.
Ich pendle jeden Tag, deshalb ja auch Grenzgänger, und darf nicht mehr wie 6 Wochen von Frankreich weg sein, außer Urlaub...
Das bezieht sich nach meiner Kenntnis nur auf einen Grenzkorridor von jeweils 30 km der Grenzen.
Wenn jemad in Paris wohnt und arbeitet kann er eigentlich nicht jeden Tag pendeln, egal ob noch ein 2. Wohnsitz besteht oder nicht.
Es gibt bei der Arbeitskammer eine Broschüre für Grenzgänger in der alles zu diesem Abkommen steht.
Für mich heißt das ganz klar.So lange wie die Arbeit und der Wohnsitz in Paris ist muss in F alles bezahlt werden, Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Ich musste meinen PA damals auch abgeben. Der nutzt sowieso nur was solange wie der 1. Wohnsitz in D ist.
Was Du danach mit dem PA in D anstellst ist Deine Sache. Es kann aber als Betrug gewertet werden, wenn Du Dich damit ausweisen musst. Das offizielle, amtliche Dokument ist dann für die Zeit die Du in Paris bist der Reisepass.

HG
Andreas

Offline grenzgängerin

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #11 am: 08. April 2010, 22:02:04 »

Ich musste meinen PA damals auch abgeben. Der nutzt sowieso nur was solange wie der 1. Wohnsitz in D ist.
Was Du danach mit dem PA in D anstellst ist Deine Sache. Es kann aber als Betrug gewertet werden, wenn Du Dich damit ausweisen musst. Das offizielle, amtliche Dokument ist dann für die Zeit die Du in Paris bist der Reisepass.

HG
Andreas
Hallo Andreas, das stimmt so nicht, schließlich bekommst du sogar einen neuen Perso ausgestellt, wenn der alte abgelaufen ist. da steht dann drin "ohne Wohnsitz im Inland" oder so ähnlich. Also genau wie im Reispass, der ja auch ohne Adresse ausgestellt wird. schau dazu mal hier ins Wiki oder in die große (oder eine kleineere) Suchmaschine.
meint die grenzgängerin

Offline synchro

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #12 am: 09. April 2010, 18:16:30 »
Danke noch mal an alle.

 :doppeld:

Habt mir sehr geholfen...




Offline Andreas

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #13 am: 09. April 2010, 19:51:42 »
Hallo Andreas, das stimmt so nicht, schließlich bekommst du sogar einen neuen Perso ausgestellt, wenn der alte abgelaufen ist. da steht dann drin "ohne Wohnsitz im Inland" oder so ähnlich. Also genau wie im Reispass, der ja auch ohne Adresse ausgestellt wird. schau dazu mal hier ins Wiki oder in die große (oder eine kleineere) Suchmaschine.
meint die grenzgängerin

Hi Grenzgängerin,

also ich will/kann mich mit Dir nicht streiten, weil ich es nicht weis. Aber das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.Was will ich mit einem Perso in dem keine Meldeadresse eingetragen ist anfangen?
Genau das ist der Unterschied zum Reisepass. Wenn ich nach 16 Jahren nach Saarbrücken komme und nach einem neuen Perso frage werden die mich mit großen Augen ansehen und bestimmt fragen was ich damit will.
Einen Perso braucht mann nur für Deutschland, weil es eine Meldepflicht gibt.

Ciao
Andreas

Offline grenzgängerin

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Re: kurze Frage: Umzug nach FR
« Antwort #14 am: 09. April 2010, 23:25:38 »
Hallo Andreas,
mal ne Frage>: was will ich mit Reisepass in dem keine Meldeadresse eingetragen ist? ;)
Sinn und Zweck von beiden ist doch, dass ich mich als Deutsche ausweisen kann und muß. Welches Papier ich dazu benutze im EU-Bereich ist freigestellt!  Der Reisepass ist halt etwas unhandlicher als der Perso.
Wikipedia sagt u.a. dazu: Einen Personalausweis können auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen, allerdings kann die Beantragung nicht bei deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden, da die Zuständigkeit hierfür bislang bei den Bundesländern lag.[3][4]  Am 1. November 2010 übernimmt der Bund die Ausgabe der Personalausweise. Übergangsweise können dann Auslandsdeutsche bis 31. Dezember 2012 wie bisher auch nur in Deutschland bei jeder Passstelle einen Ausweis beantragen. Ab dem 1. Januar 2013 übernehmen dann die deutschen Auslandsvertretungen die Ausgabe der Personalausweise für Auslandsdeutsche.[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_%28Deutschland%29
".....nach Saarbrücken komme und nach einem neuen Perso frage werden die mich mit großen Augen ansehen und bestimmt fragen was ich damit will...." - das glaube ich kaum, es gibt immer wieder Situationen in denen ich den Perso benötige und sei es "nur" wenn ich in F mit der Visa-Karte zahlen möchte und es heißt "avez vous une carte d'identité".
meint die grenzgängerin