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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Jörg_88 am 21. Mai 2010, 07:20:26

Titel: kurzarbeitergeld grenzgänger frankreich wo angeben in der steuerklärung
Beitrag von: Jörg_88 am 21. Mai 2010, 07:20:26
hallo

wir haben ja Kurzarbeitergeld bekommen und dies wurde ja in Deutschland versteuert ,nun wie soll dies jetzt in der Steuerklärung von Frankreich angegeben werden .
Zuerst hiess es bei " 8 divers tk "eintragen, doch nun sollen wir es zu dem normalen Bruttoentgeld addieren ,aber dann werden wir ja doppelversteuert oder sehe ich da was falsch .

danke für jeden tip
Titel: Re: kurzarbeitergeld grenzgänger frankreich wo angeben in der steuerklärung
Beitrag von: sapperlot am 23. Mai 2010, 10:04:14
hallo

wir haben ja Kurzarbeitergeld bekommen und dies wurde ja in Deutschland versteuert ,nun wie soll dies jetzt in der Steuerklärung von Frankreich angegeben werden .
Zuerst hiess es bei " 8 divers tk "eintragen, doch nun sollen wir es zu dem normalen Bruttoentgeld addieren ,aber dann werden wir ja doppelversteuert oder sehe ich da was falsch .

danke für jeden tip
Also ich würde es unter 8 divers (letzte Seite Mantelbogen) aufnehmen, wenn es schon komplett versteuert wurde, denn schon besteuert ist es dementsprechend  "exonere". 
Titel: Re: kurzarbeitergeld grenzgänger frankreich wo angeben in der steuerklärung
Beitrag von: Dori am 23. Mai 2010, 13:12:13
Hallo ihr zwei

also wir hatten es vor 4 Wochen mit diesem 8TK. Aber wenn ihr euch diese Steuerbescheinigung genauer anseht gibts dieses 8TK für Grenzgänger nicht!
Ihr müsst bei der Steuererklärung oben das Kurzarbeitergeld dazurechnen.
Das war Auskunft von Haguenau und auch von Wissembourg und vom Lohnbüro des Arbeitgebers meines Mannes.
Wenn ihr eine andere Auskunft wisst bitte nochmal hier reinschreiben

Gruß Dori
Titel: Re: kurzarbeitergeld grenzgänger frankreich wo angeben in der steuerklärung
Beitrag von: Jörg_88 am 29. Mai 2010, 12:07:48
Laut lohnbüro sollen wir es auf den gesamt bruttolohn dazurechnen ,was ja aber heisst das es doppelt besteuert wird oder nicht ???
Titel: Re: kurzarbeitergeld grenzgänger frankreich wo angeben in der steuerklärung
Beitrag von: pifolog am 29. Mai 2010, 18:33:56
Hallo,

ihr könnt ganz beruhigt sein. Die Auskunft eures Lohnbüros führt schon zum richtigen Ergebnis, nämlich keine doppelte Besteuerung.
Denn alles, was bei TK angegeben wird, wird vom Finanzamt zur Steuerermittlung von den Angaben bei AJ/BJ wieder abgezogen.
Wenn ihr das Kurzarbeitergeld nicht bei AJ/BJ aufführen wollt, muss das dann bei TI angegeben werden. Ergebnis ist dasselbe.
Ich würde schon den Rat des Lohnbüros befolgen.

Grüße