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Autor Thema: Kurzarbeit  (Gelesen 1320 mal)

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Offline Zaren

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Kurzarbeit
« am: 08. Februar 2021, 11:43:50 »
Hallo Zusammen,

meine Firma hat jetzt wohl Kurzarbeit angemeldet. das ist das erst Mal für mich, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.
Kann mir bitte jemand sagen, wie das dann in Frankreich bei der Steuer läuft.
Ich habe jetzt herausgelesen, dass ich in Deutschland dann mit Lohnsteuerklasse 1 versteuert werde. Ist das dann der ganze Lohn oder nur an den Tagen der Kurzarbeit?

Danke vorab!

Gruß Zaren


Offline Dragonvamp

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Re: Kurzarbeit
« Antwort #1 am: 08. Februar 2021, 15:43:37 »
Hey,

Du bekommst in der Zeit einfach weniger Gehalt vom Arbeitgeber.
Sagen wir mal du hast eigentlich ein Nettolohn von 2.000€ pro Monat. Dann gibst du normalerweise 24.000€ Nettolohn an der Steuer an. Jetzt hast du aber Kurzarbeit und hast 4.000€ im Jahr weniger von deinem Arbeitgeber bekommen. Dann gibst du die 20.000€ an.

Richtig. Es wird fiktiv noch eine Steuer bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes herangezogen. Diese betrifft aber nur die Tage der Kurzarbeit.
Beispiel: Du arbeitest drei Wochen normal und eine Woche bist du komplett zu Hause auf Kurz. Die drei Wochen zahlt  dich dein Arbeitgeber ganz normal. Für die Kurzarbeiterwoche wird dir dann weniger ausgezahlt. Bei den 2.000€ als Grundlage bleibend, bekämest du dann zb 1.500€ (500€ pro Woche) für die drei Wochen und 350€ für die vierte Woche.

Grüße