Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: xjrkenny am 17. Mai 2020, 14:48:59

Titel: Krankentagegeld und Überbrückungsgeld
Beitrag von: xjrkenny am 17. Mai 2020, 14:48:59
Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung und weiss nicht weiter. Ich war in 2019 unfallbedingt 6 Monate krank. Während dieser Zeit habe ich von meiner privaten Krankenkasse Krankentaggeld erhalten und für die Zeit der Reha von der Deutschen Rentenversicherung  Überbrückungsgeld. Für beide Leistungen wurde mir automatisch eine Bescheinigung zugestellt, dass diese Leistungen steuerfrei sind.  Muss ich also diese Beträge in meiner frz. Steuererklärung nicht deklarieren?.
Oder gibt es einen Punkt bei dem ich diese Beträge gesondert aufführen kann. Das frz Finanzamt würde sich doch bestimmt wundern wenn ich plötzlich nur noch die Hälfte an Einkommen habe  :xc:

Liebe Grüße  Silvia
Titel: Re: Krankentagegeld und Überbrückungsgeld
Beitrag von: Ralph am 17. Mai 2020, 16:48:54
Klar mußt Du beides in F versteuern.
Wenn Du in D wohnen würdest hätte es Dir die KK gleich abgezogen.
Einfach beim Gehalt mit dazurechnen ( lt. Auskunft franz. Finanzamt).
Ja nicht als Krankengeld deklarieren - den Fehler hab ich mal gemacht. Dann musste ich wochenlang diskutieren weil sie mir nochmal Sozialversicherung kassiert haben.
Titel: Re: Krankentagegeld und Überbrückungsgeld
Beitrag von: xjrkenny am 17. Mai 2020, 20:12:31
Vielen Dank für die Antwort   :)