Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sally am 11. Mai 2010, 18:06:14

Titel: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: Sally am 11. Mai 2010, 18:06:14
Hallo!

Ich war im letzten Jahr länger krank und habe dann von der Krankenkasse Krankengeld erhalten. Hierfür habe ich auch eine Bestätigung inkl. der der Beträge, die ja dann in diesem Fall in Deutschland versteuert wurden.

Muss ich dies auch bei der Steuererklärung angeben/beilegen? In der Bestätigung des Arbeitgebers wird dieses Einkommen nicht aufgeführt.
Aber eigentlich wurde es ja schon versteuert...

Wie mache ich das richtig?

Schöne Grüße!

Sally
Titel: Re: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: Ralph am 12. Mai 2010, 15:29:01
wieso wurden das Krankengeld in D versteuert ? Warst Du da schon Grenzgänger ?

Also ich hatte vor 3 Jahren auch einige Monate Krankengeld bekommen - das hab ich dann bei meiner Steuer in F als Einkommen angegeben.

Titel: Re: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: Sally am 12. Mai 2010, 20:53:02
Ich bin seit 2004 Grenzgängerin...

Ich habe extra bei der Krankenkasse nachgefragt und habe diese Antwort erhalten:

Es ist kein Gehalt oder Lohn, daher muss dies in D versteuert werden. Sie sind auch nicht mein Arbeitgeber....
Titel: Re: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: arbitrium am 30. April 2011, 12:53:53
Ich bin seit 2004 Grenzgängerin...

Ich habe extra bei der Krankenkasse nachgefragt und habe diese Antwort erhalten:

Es ist kein Gehalt oder Lohn, daher muss dies in D versteuert werden. Sie sind auch nicht mein Arbeitgeber....


Hallo, was haste denn nun hier gemacht? Wie haste das nun in der Steuererklärung angegeben?

Gruß, Arbi
Titel: Re: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: Sabine am 30. April 2011, 19:35:37
Hallo,

ich nehme an, beim Krankengeld verhält es sich wie beim Mutterschaftsgeld, welches ja auch von der Krankenkasse gezahlt wird.
Es wird in Deutschland pauschal versteuert und es wird dabei gerechnet, als ob man Steuerklasse 1 hätte. - Man bekommt damit einfach weniger ausgezahlt.

Ich habe damals beim Mutterschaftsgeld bei der Pamina nachgefragt und erhielt zur Antwort, wo ich das eintragen müsste.
Im Prinzip erhöht es halt die Berechnungsgrundlage, auf die man Steuern zahlen muß und im Gegenzug bekommt man einen crédit d'impôts für die in DE quasi gezahlten Steuern.

Am besten gehst du zu deinem zuständigen Finanzamt und fragst nach, wo du das eintragen mußt.

LG
Sabine
Titel: Re: Krankengeld / Steuererklärung
Beitrag von: lilliputania am 30. April 2011, 21:42:15
Ich musste letztes Jahr das Krankengeld in France mitversteuern. Ich habe das Schreiben der Krankenkasse dazu gelegt und die Beträge beim Bruttogehalt dazugerechnet. Diesen Hinweis bekam ich vom Steuerberater.