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Autor Thema: Krankengeld D - Steuererklärung F  (Gelesen 4765 mal)

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Offline viper64

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Krankengeld D - Steuererklärung F
« am: 29. Mai 2009, 00:00:34 »
Hallo,

ich bin seit meheren Monaten schwer erkrankt und beziehe von der dt. Krankenkasse Krankengeld.

Wie läuft das später in der Steuererklärung in Frankreich?

Hat dazu jemand von Euch schon Erfahrungen gemacht?

Die dt. Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach dt. Steuerrecht. D.h. es wird fiktiv eine versteuerung nach dt.
Recht zu Grunde gelegt und danach prozentual das Krankengeld berechnet.

Wenn jetzt die fr. Steuerbehörde das Krankengeld nochmals besteuert, ist man ja doppelt und dreifach in den Allerwertesten gekniffen. Oder???

Wenn jemand eine Lösung hat, schreibt einfach.

Bis dann.

Dirk

Offline Mone

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Re: Krankengeld D - Steuererklärung F
« Antwort #1 am: 31. Mai 2009, 16:44:51 »
Hallo!
Kann Dir leider hierzu keine sichere Antwort geben und würde Dir unbedingt empfehlen, Dich auf dem Finanzamt
rückzuversichern.
Allerdings ist es beim Mutterschutzgeld ja ähnlich. Man bekommt auch eine Art Nettobetrag ausgezahlt.
Diesbezüglich war die Auskunft beim Finanzamt in Sarreguemines so, dass man es zum Gehalt dazuzählen müsse aber
nochmal unter "Revenus étranger imposables en France, ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impot francais" (TK) angeben solle, um hierfür keine Steuern zu zahlen.
Könnte mir vorstellen, dass es sich beim Krankengeld ähnlich verhält. Bin mir aber nicht sicher, weil es ja von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber kommt.
....leider keine verbindliche Aussage....
Gruß,
Mone