Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Der Norden am 31. Mai 2013, 11:10:42

Titel: Kranken bzw Unfallgeld
Beitrag von: Der Norden am 31. Mai 2013, 11:10:42
Hallo,
habe mal eine Frage zum Unfallgeld und der Einkommenssteuer in Frankreich.
Ich war nun Lange Zeit auf der Suche im Netz,habe aber nicht die richtige Antwort gefunden.
Ist es richtig das der Bezug von Krankengeld ( Arbeitsunfall ) ,zwar angegeben werden muß aber nicht Steuerpflichtig ist?
Falls jemand erfahrungen damit hat wäre ich dankbar über die Info.Ich habe im gesammten Kalender Jahr 2012 Krankengeld bzw. Unfallgeld bezogen.
LG
Micha
Titel: Re: Kranken bzw Unfallgeld
Beitrag von: balu511 am 02. Juni 2013, 12:34:23
Hallo der Norden,

schau mal, hier wurde schon einmal auf dieses Thema eingegangen: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/bereits-versteuerte-einkuenfte-wo-angeben-t4742.0.html ----> in dem Fall die Antwort von Sabine.

Liebe Grüße
Titel: Re: Kranken bzw Unfallgeld
Beitrag von: balu511 am 01. Juli 2013, 13:52:12
sodele es gibt was neues wegen des Krankengeldes.

Ich habe es wie seinerzeit gelesen unter " déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" eingetragen.

Heute habe ich eine Mail erhalten, dass die Sachbearbeiterin die Summe in BJ (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) eingetragen hat. Würde bedeuten, dass ich bereits versteuertes Einkommen nochmals versteuere? Komisch. Hatte jemand schon einmal den Fall? Habt ihr euer Krankengeld wie Gehalt eingetragen?

Titel: Re: Kranken bzw Unfallgeld
Beitrag von: Der Norden am 09. Juli 2013, 08:50:00
Also bei mir ist es nun wie folgt gelaufen,das Krankengeld wird nur zu 50%, es sollen auch nur 50% eingetragen werden,laut Auskunft des Finanzamtes.
Ich lasse mich überraschen was dann im Steuerbescheid steht.
Gruss