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Autor Thema: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?  (Gelesen 20921 mal)

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Offline Markusmarilyne

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Hallo zusammen,
Ich wohne seit ca. 10 Jahren in Frankreich und arbeite in Deutschland. Da ich meine Wurzeln in Deutschland habe, besitze ich dort auch noch einen Bausparvertrag + Tagesgeld + kleines Aktiendepot. Die Kreditinstitute kennen alle meine Franz. Adresse. Ich habe bisher das Kapital aber noch nicht bei der Steuererklärung angegeben (die Summe war nie sehr hoch ). Jetzt zu meinen Fragen..

1. werden Erlöse durch Aktien,Tagesgeld,Bausparvertrag unterschiedlich besteuert. 
2. gibt es eine Untergrenze ab der man bei der Steuererklärung nichts angeben muss ( Steuerfreibetrag )...
3. Wenn ich in Deutschland schon 20% bezahlt habe auf Aktienerlöse/Dividende muss ich die in Frankreich dann noch angeben ?
4. Muss ich nur die Erlöse/Erträge angeben oder das ganze Kapital?

Es handelt sich zusammen so um ca. 1000 Euro/Jahr an Gewinn. (Tagesgeld+Bauspar+Dividende)

Ich würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

banjo

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #1 am: 14. April 2013, 13:03:35 »
Also:
1) ja
2) nein :-), angeben musst Dus auf jeden Fall und da die Steuerbehörden grenzübergreifend aufs Konto schauen können, ist es sehr ratsam, das auch zu tun.
3) ja, zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes. Lt. DBA (ich muss es halt zitieren) dürfen Dividenden nur zu 15% versteuert werden. Dennoch ist es rechtens, dass die dt. Geldinstitute 20% Kapitalertragssteuer einbehalten zzgl. Soli. Die Differenz von 5% und Soli kannst Du Dir auf Antrag wiederholen beim BZSt, siehe http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Kapitalertragsteuerentlastung_node.html
4) Du reichst die Steuerbescheinigungen mit ein, darauf stehen die steuerpflichtigen Erträge. Das Kapital selbst natürlich nicht (das sehen die durch Blick aufs Konto sowieso ;-) )

Für die Zinsen aus Tagesgeld kannst Du Dich bei den Banken als Steuerausländer führen lassen, dann werden keine Kapitalertragssteuern einbehalten und Du versteuerst das komplett in F. Bei Dividenden auf Aktien geht das auch, allerdings nur über die Formulare beim BZSt.

Offline Markusmarilyne

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #2 am: 14. April 2013, 13:45:32 »
Also erstens... Vielen dank für die superschnelle Antwort  :doppeld:

Eine Frage habe ich aber trotzdem noch bzgl. Der ersten Frage von mir wegen unterschiedlicher Besteuerung.
Bausparvertrag, Tagesgeld, Aktien

Ich bin des französischen zwar einigermaßen mächtig aber beim amtsfranzösisch hört's dann doch auf.

Ist zwar jetzt etwas viel verlangt aber wenn sich jemand erbarmt, mir zu erklären wie ich ungefähr die einzelnen Einkünfte Eintrage (vor allem Bausparvertag und Aktien) ins Formular (welches Formular ?? welche Punkte ??) der Steuererklärung. Soll ich alles zusammenrechnen oder einzeln aufführen ?
« Letzte Änderung: 14. April 2013, 13:49:26 von Markusmarilyne »

Offline pifolog

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #3 am: 17. April 2013, 22:49:03 »

Ok, du nimmst das bekannte Formular 2047, das du jedes Jahr zugeschickt bekommst oder jetzt aktuell runter laden kannst.
Bei Zinsen aus Tagesgeldern oder Bausparverträgen ist es einfach. Sie werden dort unter  IV,  2B,  in der Spalte 5 (intérêts) eingetragen.
Bei den Dividenden aus deutschen Depots müsste differenziert werden. Mir war das immer zu kompliziert, deshalb hatte ich sie alle einfach bei IV 2A eingetragen unter Allemagne. (Das wurde akzeptiert) Wie dann weiter einzutragen ist, erklärt das Formular.

Off-topic 1
Mittlerweile habe ich keine Depotkonten in D mehr. F macht das genau so gut und bietet dir die steuergerechten Informationen dazu.
Off-topic 2
Tagesgelder in D, lohnen die sich für einen Grenzgänger überhaupt, wenn er auf die Zinsen Steuern und vielleicht noch Sozialabgaben bezahlen muss?
F bietet ein Äquivalent mit aktuell 1,75% Zinsen, absolut steuer- und abgabenfrei.


banjo

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #4 am: 18. April 2013, 07:43:37 »
... Zypern hat auch mit höheren Zinsen und Steuervorteilen gelockt - bis man dem gemeinen Sparer ans Leder wollte und über teilweise Enteignung auch kleiner Guthaben nachgedacht hatte....
In F ist es sicherlich noch nicht so weit, man muss das "Risiko" aber ein wenig im Auge behalten. Ich würde nicht mein ganzes Geld in F anlegen.

Offline +Hägar+

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #5 am: 18. April 2013, 14:28:02 »
...ich denke das kann dir in deutschland früher oder später auch blühen....das geld ist nirgendwo 100%ig sicher..
lg blue
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Offline Markusmarilyne

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #6 am: 21. April 2013, 09:45:50 »
Danke nochmals für die Antworten.
Also Tagesgeld + Bausparen zusammenrechnen und bei interets eintragen. Ok
Ich habe von meine Dividenden aber schon 25% abgezogen bekommen. Muss ich die trotzdem wieder angeben. Ich frage nur wegen Doppelsteuerabkommen. Oder zählt das da nicht   :mad:
Ich habe ein kleines ungutes Gefühl weil ich das Geld jetzt erst angebe. Habe vorher nie daran gedacht weil es keine große Summe war. Die Aktien habe ich auch erst seit 1 Jahr. Wird hoffentlich keiner Nachhaken.  :police:

Ach ja hätte ich fast vergessen. Ich mache meine Erklärung immer online. Da kann ich schlecht die Belege von den Zinserträgen der Bank mitschicken. Oder muss ich das nur auf Aufforderung mitschicken.

Offline Sabine

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #7 am: 21. April 2013, 15:38:39 »
Da ich gerade meine Steuererklärung gemacht habe (wie die Dame auf dem Finanzamt in Wissembourg es mir mal erklärt hat)

Bei Dividenden:
Nettoerträge (also minus Kapitalertragssteuer und Soli) * 0,177 gehört in Feld AB
Ins Feld TR gehören die Nettoerträge plus oben ausgerechneter Wert AB.

Ins Feld TS gehören Spareinkünfte (in DE nicht besteuert, da nicht steuerpflichtig)

Ins Feld CA kann man alle anfallenden Kosten wie Depotgebühren eintragen.

Felder AB, TR und TS gibt es im rosa und blauen Formular, Feld CA nur im blauen.

Mitschicken musst Du nix, aber aufheben für Nachfragen

Offline +Hägar+

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #8 am: 21. April 2013, 18:40:47 »
@markusmailyne:
das franz. finanzamt kann 3 jahre rückwirkend einfordern, daher würde ich lieber alles angeben, sonst musst du noch strafgebühren bezahlen.
da hast du noch glück, denn in d sind es 5 jahre.
lg blue
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Offline Markusmarilyne

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #9 am: 22. April 2013, 10:52:00 »
Ok. Für 3 Jahre angeben. Soll ich das irgendwie auf der Erklärung vermerken das das der Wert für 3 Jahre ist. Nicht das die denken das das der Betrag nur für 2012 ist und die ungemütlich werden weil das ja dann ziemlich viel wäre wovon ich nie was erwähnt habe. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Oder mach ich mir zuviel Gedanken  :anixwissen:

Offline Eric

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #10 am: 22. April 2013, 11:18:02 »
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken und nur die Erträge für 2012 eintragen

Offline Markusmarilyne

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #11 am: 23. April 2013, 08:52:24 »
Erstmal wieder danke für die vielen tollen Antworten.

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hab jetzt mittlerweile Tips bekommen die gehen von überhaupt nichts machen (nichts angeben), livret A eröffnen und Geld peu a peu rüberschaffen, bis alles Angeben rückwirkend für die letzten 3 Jahre. Hmm.

Ich habe mit ein paar Arbeitskollegen gesprochen die haben den selben Fall wie ich und die haben auch schon seit 10 Jahren nichts angegeben ohne das eine Nachfrage vom Franz. Finanzamt gekommen ist. Die trauen sich jetzt auch nicht mehr was anzugeben wegen einer möglichen Strafe. Obwohl der Betrag auch relativ gering ist. Ich kann da auch das Franz. Finanzamt schlecht einschätzen wie die,darauf reagieren.,das ist mein Problem jetzt  :-[

Ich habe ehrlicherweise auch nie dran gedacht weil ich in Deutschland immer noch im Freibetrag gewesen wäre.

Gibt's in Frankreich kein Freibetrag was guthabenzinsen angeht ?

Wenn jemand gute Tipps hat wie ich Vorgehen soll ... Nur raus damit  :doppeld:



Offline pifolog

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #12 am: 23. April 2013, 12:25:06 »

Durcheinander??
Na dann sortier doch mal.

1.  Ursprünglich wolltest du wissen wie Zinsen und Dividenden zu versteuern und wo diese in der Erklärung einzutragen sind. Da sind die Auskünfte doch ganz eindeutig:
in Frankreich, zunächst im Formular 2047 (rosa) und dann übertragen auf Formular 2042 (blau). Genau so wie es im Formular beschrieben ist und es Sabine nochmals aufgeführt hat.
2.   Die bisher nicht erklärten Einnahmen einfach bei 2012 mit angeben oder gar nicht?
Das ist eine persönliche Entscheidung.
Zu deiner Info, alle deine in D unterhaltenen Konten und die darauf erzielten Zinsen werden nach einer EU-Richtlinie nach Frankreich gemeldet. Im Klartext, wenn das F-Finanzamt wissen will, dann weiß es jetzt schon von deinen früheren Zinsen in D und wird sich eventuell noch melden. (In der Vergangenheit wurde erst so ab 1000€ Zinsen p.a. nachgehakt),  Erics Vorschlag ist daher durchaus praktikabel.
3.  Die Anlagen nach F zu transferieren betrifft die Zukunft und kann nicht rückwirkend für 2012, 2011, 2010.. gelten.
4.  Es gibt keinen Freibetrag, dafür aber u.a. das erwähnte Livret A.


Offline Eric

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #13 am: 23. April 2013, 12:52:34 »
wobei die Zinsen des Livret A steuerfrei sind .

Offline Markusmarilyne

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Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« Antwort #14 am: 23. April 2013, 13:02:11 »
Also wie ich jetzt technisch alles eintrage habe ich verstanden  :)
Mir ging es jetzt nur darum zu wissen wie hoch die Gefahr ist "Ärger" zu bekommen und was mir im schlimmsten fall blüht. Am liebsten würde ich jetzt alles angeben von 2012. Auch den weg einfach nichts anzugeben halte ich eigentlich für nicht sehr weise. So nach dem motto "so lange es gut geht" Deshalb denke ich einfach jetzt mal "Augen zu und durch"

Ich will mich halt nur auf den schlimmsten fall vorbereiten. Hat jemand eine Ahnung was bei einer geringen Summe einem blüht ?