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Autor Thema: Unterhalt für Kinder D/F  (Gelesen 7081 mal)

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Offline joco

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Unterhalt für Kinder D/F
« am: 01. Juli 2012, 21:11:05 »
Hallo,
das Thema ist etwas unerfreulich, aber meine Partnerin und ich werden uns wohl trennen.
Wir leben in F, haben zwei Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft und sind weder verheiratet noch gepacst.
Ich werde vermutlich nach D zurückgehen.
Wir arbeiten beide, der Kleine ist noch in der Creche und der Große in der Ecole Maternelle. Beide Kinder werden in F bei der Mutter bleiben.
Wie berechnet sich da ein eventueller Unterhalt? Ich will mich nicht drücken, aber Klarheit haben.
Joco

Offline Alice

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #1 am: 13. Juli 2012, 21:45:28 »
Hallo Joco,

erstmal: tut mir leid für dich/euch ..
vielleicht hilft es dir zu wissen, dass ich mit meiner Tochter in F wohne und der Vater in Deutschland den ganz normalen Regelunterhalt nach deutschem Recht an mich in F zu zahlen hat. Allerdings wurde der Unterhalt vor meinem Umzug nach F von einem deutschen Gericht festgelegt. Ob ich jetzt andere Ansprüche hätte, weil ich in F wohne und da die Lebenshaltungskosten anders sind, weiß ich nicht, hast mich aber grad auf die Frage gebracht. Bin gespannt auf die Antworten auf deine Frage.

Viel Glück und viele Grüße,

Melli :-)
Viele Grüße :-)

Offline Zaren

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #2 am: 14. Juli 2012, 00:34:46 »
Hallo,

tut mir ebenfalls leid für euch, aber da die Kinder in F bleiben, gilt das deutsche recht für den Unterhalt nicht. Soweit ich mich entsinnen kann wird der Unterhalt vom Gericht festgelegt. Lass dich doch in F per Anwalt beraten.

Gruss Zaren

Offline meNAce_d

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #3 am: 24. Mai 2013, 21:38:41 »
hi Zusammen

Hat hier jemand neue Infos für mich!
Die Aussagen sind sehr widersprüchlich zu diesem Thema!?

Gruß

Offline Zaren

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #4 am: 24. Mai 2013, 21:53:12 »
Warst du nun bei einem Anwalt? Das ganze ist doch nun schon fast 1 Jahr her! Wie ist es denn da weitergelaufen?

Offline meNAce_d

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #5 am: 24. Mai 2013, 21:55:42 »
Hab das thema gerade ausgekramt !
Betrifft meine Frau die von ihrem Exmann Unterhalt, bis jetzt, nach deutschem Recht für ihr gemeinsames Kind erhält!

Gruß

Offline Zaren

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #6 am: 24. Mai 2013, 21:57:36 »
Na dann kann Sie aber froh sein, denn soweit ich weiß ist der französische Unterhalt nicht so hoch!

Offline meNAce_d

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #7 am: 24. Mai 2013, 22:01:23 »
genau dies ist der springende punkt,  der vater meint jetzt er müsse nach frz. Recht Zahlen!
Allerdings gibt es hier im forum widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema...

Gruß

Offline joco

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Re: Unterhalt für Kinder D/F
« Antwort #8 am: 09. Juni 2013, 11:48:19 »
Mal als Feedback wie es bei uns jetzt laeuft, irgendwo hatte ich eine Tabelle mit Richtwerten gefunden. Die ist nach Einkommensgruppen, Anzahl der Kinder und wie haeufig der ausgezogene Elternteil die Kids sieht. Nie, regelmaessig oder zur Haelfte. Da kam bei mir als Richtwert ca. 380EUR raus.
Dummerweise weiss ich nicht mehr, wo ich die Tabelle gefunden habe. Die Seite war auf deutsch und ich hatte wohl nach "Unterhalt, Frankreich, Kinder" oder so gesucht. Das war dann ein PDF auf franz.
:-) Joco