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Autor Thema: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?  (Gelesen 7170 mal)

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naka

  • Gast
km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« am: 16. Juli 2015, 09:54:48 »
Hallo zusammen.. :winkerwinker:
Wie der ein oder andere vielleicht in dem Vorstellungsthread bereits gelesen hat, möchten mein Mann und ich gerne in ein paar Jahre nach Frankreich ziehen.

Deshalb möchten wir uns aber gerne bereits vorab Informieren was, wie, wo mögilch ist oder eben auch nicht.

Deshalb auch zu meinen ersten Fragen.

Km sind ja wie in Deutschland auch absetzbar? zählt hier auch die einfache Strecke? Wieviel km Kann man pro Tag max absetzen? :anixwissen:

Und ab wann zählt man nicht mehr zum Grenzgänger? Was genau bedeutet dies dann für die Steuer?
Ich habe was von 30 km Luftlinie gelesen? Mein Mann würde weiterhin in D-75228 arbeiten.

Lohnt es sich dann überhaupt nach Frankreich zu ziehen, wenn eine Strecke sagen wir mal ca 80km beträgt? Jetzt kann er ins Geschäft halt laufen.

Wäre toll wenn uns jemand weiterhelfen könnte

LG Nadine







banjo

  • Gast
Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #1 am: 16. Juli 2015, 10:05:28 »
Hallo Nadine,

durchsuche das Forum und Du findest auf fast alle Deine Fragen eine Antwort.

Steuersachen sind kompliziert, nachfolgendes beschreibt es in etwas, Feinheiten können andere Situationen ergeben:
Du zahlst als Grenzgänger, wenn Du in F wohnst und in D arbeitest und arbeitstäglich nach F zurückkehrst und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist,  Deine Steuer (nachdem der Freistellungsbescheid vorliegt) aus nichtselbständiger Arbeit in F.
Der Arbeitsort muss in einem der Ortschaften liegen, die explizit genannt sind. Im Forum findest Du ne Liste. Die 30 km sind nur round-about.

Du gibst die einfache Strecke an in KM. Jedes Jahr wird in Abhängigkeit Deines Fzgs (Leistungsklasse in CV) der Satz festgelegt. Seit geraumer Zeit ist dieser auf max. 7 CV begrenzt, d.h. Fzg. mit mehr als 7VC bekommt trotzdem nur diesen Satz. Das Fzg. muss in F zugelassen und auf den Steuerpflichtigen angemeldet sein. Zus. bekommst Du, wenn Du im Betrieb keine Kantine hast, ein Essensgeld.

In F kannst Du sonst so gut wie nichts absetzen, also  keine Versicherungsbeiträge, Spenden nur sehr eingeschränkt, Fortbildung nur sehr eingeschränkt, keine Schuldzinsen für dt. Immobilien, keine Vorsorgeaufwendungen etc.

Zitat
Lohnt es sich dann überhaupt nach Frankreich zu ziehen, wenn eine Strecke sagen wir mal ca 80km beträgt? Jetzt kann er ins Geschäft halt laufen.
Das könnt Ihr nur selbst beantworten. Es häng auch davon ab, was Ihr unter "es lohnt sich" versteht. Es geht viel Fahrzeit drauf und auch der Fzg-Verschleiß ist enorm.





naka

  • Gast
Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #2 am: 16. Juli 2015, 10:27:08 »
Hallo Dirk,

vielen Dank für deine schnelle antwort :doppeld:.. Und danke für den Tipp mit der Liste, muss man (frau) auch erstmal wissen, und unser Städtchen ist natürlich nicht dabei, aber die nachbarstadt, naja gut..
Das ich in Frankreich versteuern muss, das hab ich gewusst  =D wenigstens was :-)

Aber noch zu dem CV??? hab vorhin eine seite hier im forum gefunden http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.impot?paf_dm=popup&paf_gm=content&sfid=5701&espId=1&pageId=part_impot_revenu&typePage=fkm&paf_gear_id=500018&titreDocument=Calcul+des+frais+kilom%e9triques%20-%20Voitures ,
aber woher weiss ich welche CV wir haben?

Was wir unter es lohnt sich verstehen: das wir schon etwas mehr haben wie wenn wir in D leben würden. Dies wohl aber durch die vielen km nicht mehr der fall sein wird.

Offline spirou

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Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #3 am: 16. Juli 2015, 10:39:44 »
Hallo,

"Das ich in Frankreich versteuern muss, das hab ich gewusst", aber nur als Grenzgänger.
wenn ihr außerhalb der Grenzzone arbeitet versteuert ihr weiterhin in D.
also fällt"Was wir unter es lohnt sich verstehen: das wir schon etwas mehr haben wie wenn wir in D leben würden." das sicher weg.

Grüße

banjo

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Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #4 am: 16. Juli 2015, 10:51:57 »
Wenn Du nur wegen Steuervorteilen rüberziehen willst bei diesem Fahrweg - vergiß es. Auch Frankreich braucht Geld und die Steuern sind längst nicht mehr so niedrig, wie man das am Stammtisch hört - * wenn man den Fahrweg und das Nicht-Abschreiben von Vorsorgeleistungen *- berücksichtigt.

Die CV-Einstufung bekommst Du schwer raus:
- manche Fzg-Hersteller haben Listen
- es gibt Listen im Internet
- franz. Versicherer haben Listen
- franz. Werkstätten haben Listen

Beachte aber, dass Du bei der Anmeldung in F je nach Fzg. eine recht hohe Anmeldegebühr und je nach CV und CO2-Ausstoß und Alter eine hohe "Strafe" zahlen musst. Je nach Fzg bis über 2000€. Dafür gibt es keine KFZ-Steuer für privat genutzte Kfz. Um was fürein Auto handelt es sich ggf?

Bei der Liste mit den Städten handelt es sich um die Arbeitsstelle, dort, wo Du Deine nichtselbständige Arbeit verrichtest (nicht der derzeitige Wohnort, nicht zwingend der Firmensitz des Arbeitgebers). Wenn der Ort nicht drauf steht, dann ist die Person kein Grenzgänger gemäß Doppelbesteuerungsabkommen und wird demnach in F versteuert. Ggf. gibt's aber neuerer Listen, die man beim Finanzamt anfragen könnte.



naka

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Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #5 am: 16. Juli 2015, 21:21:58 »
Es würde sich um einen Touran, Diesel handeln...
Ja das man da ein haufen Anmeldegebühren ect pp bezahlen muss hab ich auch shcon im Netz gefunden. Aber wenn wir ihn hier D angemeldet lassen, könnte man ja wiederum nichts an den Steuern absetzen.

Ja klar Arbeitsort, derzeit auch unser Wohnort. Meinte nur das unsere Nachbar Gemeinde natürlich aufgeführt ist, aber es wohl schwer sein wird die Arbeitgeberin von meinem Mann zu überzeugen, dass Sie mit Ihrer Firma umzieht =D


Die Neue Liste müsste ich dann aber in Frankreich erfragen richtig? Oder bekomm ich die auch hier in Deutschland?


Sorry für die dusseligen fragen..

Danke auch dir Spirou :-)

banjo

  • Gast
Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #6 am: 16. Juli 2015, 21:31:48 »
Frag doch einfach bei Deinem Finanzamt an, oder in Karlsruhe beim FA.

banjo

  • Gast

Offline Ralph

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Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #8 am: 16. Juli 2015, 22:19:21 »
ihr wollt in ein paar Jahren umziehen....und wollt heute wissen ob Ihr KM absetzen könnt ?   :lach:
Ich würde mich erst einmal mit dem Gedanken an ein Leben in einem fremden Land mit anderen Regeln, Gesetzen und Gewohnheiten auseinandersetzen.
Auch an den Gedanken in diesem Land nicht "gewollt" zu werden muß man denken - das wir für viele zum Problem.
Das wär m.M. nachwesentlich wichtiger als km Geld.
Zumal der Touran auch nicht ewig lebt ^^
Außerdem wer weiß schon was für Steuergesetze dann gelten falls Ihr wirklich einmal umsiedeln sollt.

Und soviel km Geld kannst Du gar nicht bekommen wieviele Nerven Du auf dem Weg Elsass /  KA und PF verlierst.
Viele meiner Kollegen kotzen schon über die Strecke PF-KA ganz mächtig.

Hinzu kommt noch das Ispringen nicht in der Liste steht - ergo kein Grenzgänger, also müßt Ihr in D versteuern. Mit ausländischem Wohnsitz seit ihr aber in D "beschränkt" einkommensteuerpflichtig, gar nicht gut.
Gibt also weniger Geld als vorher + immense Fahrtkosten.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 22:38:54 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

naka

  • Gast
Re: km absetzbar? ab wann kein grenzgänger mehr?
« Antwort #9 am: 17. Juli 2015, 09:35:21 »
Lieber Ralph,
das Ispringen nicht dazuzählt soweit bin ich dank Dirks :smily: hilfe schon.
Und irgendwo/wie muss man mal anfangen sich zu Informieren. Und hier scheitert es ja bereits, das Ispringen eben nicht dazuzählt. Das ist schonmal ein Punkt von einigen mehr die wohl nach und nach dann doch noch dazukommen, dass man sich dann eben doch dagegen endscheidet.

Ein paar Jahre mag sich vielleicht lang anhören, doch möchte ich nicht erst kurz davor alle infos zusammen sammeln, und schauen wo ich was wie an(abzumelden habe usw..
Dann finde ich sollte man die Sprache zumindest etwas beherschen bevor man in ein anderes Land zieht.

Und klar lebt der Touran nicht ewig, aber das ist nunmal derzeit das auto das mein Mann hat, von irgendwas muss man ja mal ausgehen.



Danke nochmal Dirk :doppeld: