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Autor Thema: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich  (Gelesen 6097 mal)

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Offline Jimbo

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Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« am: 27. Juni 2008, 14:44:13 »
Hallo an Alle,

sorry, wenn ich heute nochmals eine Frage stelle, die hier schon oft gestellt wurde, die ich aber leider immer noch nicht ganz verstanden habe  :mad: Ich habe versucht, anhand der WIKI-Angaben ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, habe jedoch die 3 Arten nicht ganz verstanden, vor allem nicht, weshalb man jeweils zum ungefähr gleichen Ergebnis kommt:

Wenn ich (Art a) alle Auszahlungen des Arbeitgebers, bspw. ca. 2000 x 14 (inkl. Urlaubsgeld und Prämie) multipliziere, erhalte ich ca. 28000 bis 30000 € an Auszahlungen.

Wenn ich (Art c) zum Jahresnetto (was doch eigentlich die Auszahlungen sein müssten?) Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer addiere, würde ich auf ca. 42000 € kommen. Bei Art b auch auf ca. 42000 €, Gesamtbrutto 52000 € abzüglich ca. 10000 € Sozialabgaben?

Vielleicht könnte mir das noch einmal jemand kurz erläutern, evtl. auch anhand des folgenden Beispiels:

Männlich, 34 Jahre, ledig, ohne Kinder

Gesamtbrutto: 52000 €
Lohnsteuer:     12500 €
Kirchensteuer:   1000 €
Sozialabgaben: 10000 €
Soli:                  500 €

Wie errechne ich anhand dieser ca. Angaben ein zu versteuerndes Einkommen bei Wohnsitz F, Arbeitsstätte D (Saarland)?
Die Deutsche Lohnsteuer fällt ja ohnehin weg, dürfte also ja definitiv aus dem zu versteuernden Einkommen rausfallen, was ich noch nicht ersehen konnte ist, ob die Sozialabgaben zu dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen sind?
Hinzu kommt, dass im Gehalt noch ein Firmenwagen mit 1%-Regelung enthalten ist, wenn ich das jedoch richtig gelesen habe, ist noch nicht ganz klar, ob und wie dieser in das zu versteuernde Einkommen mit einfließen muss.

Wäre ganz toll, wenn mir jemand kurz meine Frage beantworten könnte, im Voraus vielen Dank  =)

Offline pifolog

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Re: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« Antwort #1 am: 27. Juni 2008, 20:53:00 »
hallo Jimbo,

der Fall  -a-  betrifft nur Grenzgänger. Also Leute, die in Frankreich wohnen und bereits Grenzgängerstatus erlangt haben. Ihnen werden vom Brutto eben keine Steuern abgezogen sondern nur die Sozialabgaben, und das wird dann ausbezahlt. Wenn du mit deinem  „deutschen“ Netto rechnest, kommst du natürlich so zu einem falschen Ergebnis. Addiere einfach die 3 einbehaltenen Steuern hinzu und das ergibt in deinem Fall dann auch wiederum 42.000 € im Jahr. (wie -b und -c)

Machst du mit diesem Betrag jetzt die Steuerberechnung, egal ob online oder manuell, müssten 6.032 € heraus kommen.

Und dann siehst du: 14.000 D gegen 6.032 F  - ein feines Stück, oder?
(Deine Firmenwagen-Sache mit evtl. höheren Werbungskosten ist hier noch nicht berücksichtigt)

Gruß

Offline Jimbo

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Re: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« Antwort #2 am: 28. Juni 2008, 10:05:28 »
Hallo Pifolog,
vielen Dank für deine Antwort, das wäre natürlich ein feines Stück  ;)
Eine Frage dazu habe ich aber noch: Wenn ich ins französische Grenzgebiet ziehen und im Saarland arbeiten würde, dann würde ich doch den Grenzgängerstatus erreichen, richtig? Würde dann für mich der Fall a zutreffen und würde sich dann mein zu versteuerndes Einkommen wiederum auf ca. 32000 €, also ohne Sozialabgaben, verringern.

Gruß Jimbo

Offline pifolog

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Re: Zu versteuerndes Einkommen in Frankreich
« Antwort #3 am: 29. Juni 2008, 14:34:34 »
Hallo,

zu deiner Frage.
Erster Teil -ja genau. Zweiter Teil  -nicht so ganz.
Fall a trifft zu. Jedoch sieht die Rechnung so aus:
Dein Arbeitgeber behält dir als Grenzgänger von deinem Brutto auch weiterhin die Sozialabgaben ein. Die bezahlst du nach wie vor in Deutschland. Den Rest bekommst du ohne Steuerabzug monatlich auf dein Konto überwiesen. Wenn du das aufs Jahr hochrechnest, 52000 brutto minus 10000 Sozialabgaben, also ausgezahlt 42000. Und dieser Betrag ist maßgeblich für die Ermittlung der französischen Steuern.

Alles klar? Sonst ist PM auch ok.

Grüße