Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Dori am 21. Juli 2014, 20:44:29
-
Hallo an alle,
Mein Mann und ich sind am überlegen ob wir die Kinder nach Deutschland in die KiTa bringen, statt hier in Frankreich zur Tagesmutter.
Die Tagesmutter ist in Frankreich steuerlich absetzbar, ist dies auch der Fall wenn die Kinder in Deutschland zur KiTa gehen?
Ich vermute nein, wollte trotzdem gerne nachfragen, vielleicht hat ja jemand von euch diesbezüglich schon Erfahrung gemacht...
Viele Grüße
Dori
-
Da hätte sich meine Nachbarin gefreut, wenn dem so gewesen wäre. Betreuung in D von in F wohnenden Kindern ist in F nicht absetzbar.
Anfangs waren die Mädels nacheinander in D in der Kita. Mit "regulärem" Schulbeginn, sprich ecole maternelle (in dem Jahr vom 3. Geburtstag) wurden dann beide auch in F eingeschult. Die kleinere ging evtl. sogar schon früher 'rüber, also noch in die crêche.
Wenn Ihr Euer Kind eh in eine Kita stecken wollt, warum dann nicht in das pendant dazu in F, sprich in eine crêche? Zumindestens die in Bouzonville ist um einiges billiger als die in D.
-
Hallo Dori,
ich hatte vor ca. 4 jahren auch eine Absage erhalten, bzgl. Bezuschussung in D.
Es war damals nicht klar, ob wir einen Crèche-Platz in F. bekommen, waren auf Wartelisten und ich wollte Eventualitäten abdecken. Kam sofort die Absage von der CAF: Wird nichts bezuschusst in D, wenn das Kind in F. wohnt. Die haben das damit begründet, daß D. nicht die gleichen Ausbildungsstandarts gelten für die Erzieherinnen, wie in F.
D. bezuschusst eh nix, da das Kind dann im Ausland wohnt.
LG
Nutellalein
-
danke für eure Antworten, diese helfen mir weiter!
LG Dori
-
Hallo,
dem kann ich nicht so zustimmen ...
Wir konnten bei der Steuererklärung für 2013 die kompletten Kita Kosten absetzen.
VG
-
Hallo,
dem kann ich nicht so zustimmen ...
Wir konnten bei der Steuererklärung für 2013 die kompletten Kita Kosten absetzen.
VG
Die Frage ist dann aber immer, ob das auch einer Überprüfung standhält...
Im Gegensatz zu Deutschland ist der Steuerbescheid aus F immer "ungeprüft" .
Das heißt man kann alles mögliche absetzen...bis jemand prüft. Das ist kaum einem Grenzgänger bekannt.
-
Das ist schon richtig, aber meine Steuererklärung hat jemand gemacht, der auf dem frz. Finanzamt arbeitet.
Der sollte scohn wissen, was er tut. Man kann ja auch Unterhalt für in Deutschtland lebende Kinder steuerlich absetzen ...
-
Jetzt bin ich aber baff...
Ich bekam vom franz. Finanzamt gesagt, daß man definitiv nur Kinderbetreuung (egal ob KiGa, Crèche oder Ferienbetreuung) aus Frankreich absetzen kann, wenn das Kind in F. wohnt.
Kommt´s dann wieder drauf an, mit wem man gerade redet?! :rolleyes:
LG
Nutellalein