Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kirchensteuer  (Gelesen 10028 mal)

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Offline AndyEhlers

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Kirchensteuer
« am: 30. Juli 2015, 12:19:30 »
Hallo liebe Gemeinde,

mein Name ist Andy und ich bin ziemlich neu hier im Forum  :winkerwinker:
Gleich vorweg, ja ich habe die "suche" benutzt und habe nichts über den
folgenden Wiki Ausschnitt gefunden, der mich unsicher macht.
Meine Frau und ich wollen beide nach Frankreich / Alsace ziehen.
Beide arbeiten wir in Deutschland und werden auch weiterhin in Deutschland
arbeiten (würden den Grenzgängerstatus erhalten). Ich bin in der ev. Kirche,
meine Frau ist in keiner Kirche.

Nun lese ich folgendes :

Im Zuge der Französischen und der Amerikanischen Revolution wurde in Frankreich
und in den USA der Kirchenzehnt abgeschafft. Die Kirchen erhalten eine staatliche Förderung,
sind im Wesentlichen jedoch auf Spenden angewiesen. Gemäß dem Gesetz zur Trennung
von Kirche und Staat (Frankreich) müssen sich Kirchen in Frankreich zum großen Teil selbst finanzieren.

Bis hierhin alles klar, finde ich gut... und dann kommt -->

Nur in Elsaß-Lothringen, also den drei Departements, die als Reichsland Elsaß-Lothringen bis 1918
zum Deutschen Reich gehörten, wird Kirchensteuer erhoben.

Nun meine Frage ... Häää? Stimmt das ??? Davon habe ich weder hier noch sonst wo gelesen
gefunden auf : Link --> https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(sonstige_Staaten)#cite_note-2

Hat jemand davon schon gehört, bzw. zahlt die jemand im genannten Gebiet, wenn ja, wie hoch wäre die Steuer.
(immer noch etwas ungläubig auf den Absatz schauend  :laugh: )

Liebe Grüße
Andy

PS.: Wir suchen ein allein stehendes Haus mit riesen großem Garten irgendwo entlang der A35 zwischen Rixheim und St. Louis ;-) Die schöneren Häuser gibt es immer über Mundpropaganda und nicht im Netz :-)

banjo

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #1 am: 30. Juli 2015, 12:25:53 »
Es gibt in F keine Kirchensteuer und ihr müsst in D aus der Kirche austreten.
Im Elsass wird keine Kirchensteuer erhoben.

Offline AndyEhlers

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #2 am: 30. Juli 2015, 12:45:43 »
Es gibt in F keine Kirchensteuer und ihr müsst in D aus der Kirche austreten.
Im Elsass wird keine Kirchensteuer erhoben.

Hallo Dirk,
wieso muss ich in Deutschland aus der Kirche austreten???
Ich kann beruflich nicht aus der Kirche austreten  :angel:
Sehe da aber auch keinen Zusammenhang, wenn es keine K-Steuer im Elsass gibt.
Oder wolltest Du statt "und" --> "oder" schreiben?
Gruß Andy


banjo

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #3 am: 30. Juli 2015, 12:55:36 »
es ist zugegebenermassen schon einige Jahre her, aber ich musste wg. des Wegzugs aus D aus der Kirche austreten (was mir aber recht war).
Heute kann man scheinbar 'in Ausnahmefällen' beantragen, Kirchenmitglied zu bleiben, http://www.service-ekiba.de/html/content/wohnsitz_im_ausland.html?t=&tto=7046a14a   ganz unten.

banjo

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #4 am: 30. Juli 2015, 12:59:28 »
Ach ja, vermutlich muss man gewöhnlich austreten, *weil* man die Leistung dann nicht mehr zwangsbezahlt.
Wenn Du aber beruflich Mitglied bleiben musst gubts ja einen Geund fpr ne Ausnahmegenehmigung.

Offline fabo12

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #5 am: 30. Juli 2015, 14:36:25 »
Hallo zusammen,

Das ist meines Wissens tatsächlich so mit der Kirchensteuer. Ich kann es aber leider, eigentlich eher zum Glück, nicht aus eigener Erfahrung bestätigen, sondern nur vom Hörensagen. Deswegen sind wohl Kirchenposten im Elsaß in Frankreich auch besonders beliebt.

Das wäre halt so eine der Eigenheiten, neben Feiertagen, Krankenversicherung, Fahrtrichtung der Züge (weiß jemand mehr?), die sich das Elsaß aus Reichslandzeiten herübergerettet hat.

Viele Grüße,
Frank

Offline AndyEhlers

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #6 am: 30. Juli 2015, 15:57:37 »
es ist zugegebenermassen schon einige Jahre her, aber ich musste wg. des Wegzugs aus D aus der Kirche austreten (was mir aber recht war).
Heute kann man scheinbar 'in Ausnahmefällen' beantragen, Kirchenmitglied zu bleiben, http://www.service-ekiba.de/html/content/wohnsitz_im_ausland.html?t=&tto=7046a14a   ganz unten.


Hallo Dirk
Hallo Fabo12,

Danke für den Link Dirk ;-)

Da bekommt der Satz (im PDF) ) Die Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft kann von der Verpflichtung abhängig gemacht werden, regelmäßig einen Kirchenbeitrag in angemessener Höhe zu zahlen. ein interessante Bedeutung. Ich glaube da unterscheiden sich meine Meinungen zum Thema "angemessen" sicher mit denen der Kirche bzw. der Gemeinde.
Ich will hier aber sicher keine Diskussion darüber starten, ob kirchliche Kindergärten davon etwas abbekommen (tun sie nämlich nicht, da zahlt die Gemeinde mit Steuergeldern rein) oder Pastor XY sich eine goldene Badewanne einbauen lässt, usw.  ;) :pfeif:

Also, ich würde mich freuen, wenn jemand vielleicht direkte Erfahrungen mit einer so beschriebenen Situation hatte. Ich persönlich habe nämlich ein gespaltenes Verhältnis zur Kirche. Den Glauben unterstütze ich gerne aber die Institution Kirche lehne ich in der jetzigen Form ab, daher fände ich es gut, wenn ich in Frankreich eine persönliche Spende abgeben kann und weiß was damit passiert, als dass der Staat es mir von meinem Gehalt abzieht und damit auch noch Umsatz macht und ich auch nicht nachvollziehen kann wo denn mein Euro geblieben ist.. (Ich weiß, alles gefährliche Halbwahrheiten  :lach: )

Jedenfalls danke für die bisherigen Antworten.

LG Andy
« Letzte Änderung: 31. Juli 2015, 09:39:02 von AndyEhlers »

Offline Sabine

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #7 am: 31. Juli 2015, 10:31:33 »
Hallo Andy,

also mir hat niemand nahegelegt, in Deutschland vor meinem Umzug aus der Kirche auszutreten.
Und ich kann auf meiner Steuerbescheinigung nirgends einen Passus finden, dass ich Kirchensteuer zahle.
Auch bei der Steuererklärung konnte ich kein Feld entdecken, wo ich ankreuzen kann/sollte, dass ich Kirchenmitglied bin.

Beantwortet das Deine Frage?

Gruß
Sabine

Offline AndyEhlers

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #8 am: 31. Juli 2015, 10:40:56 »
Beantwortet das Deine Frage?

Liebe Sabine,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich denke erst mal ja ... merci  :doppeld:

Na dann suche ich jetzt mal weiter nach meinem/unserem Traumhaus und hoffe
mal dass ich bald fündig werde :)

Ganz viele Grüße zum Wochenende...
Andy

Offline fabo12

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Re: Kirchensteuer
« Antwort #9 am: 31. Juli 2015, 11:31:02 »
Hm, also wenn man das hier

Zitat
Les ministres (prêtres, pasteurs, rabbins…) des quatre cultes reconnus sont salariés par l'État (Ministère de l'Intérieur).
Quelle: https://fr.wikipedia.org/wiki/Concordat_en_Alsace-Moselle

liest, ist es definitiv so, daß Pfarrer hier vom Staat bezahlt werden. Wenn sich das nicht als eigener Posten in der Steuerabrechnung findet, nimmts der Staat halt wohl so aus einem anderen Topf. Das würde aber heißen, dass jeder gleich zahlt, auch wenn man ausgetreten ist, und wäre nicht besonders gerecht. Aber seit wann müssen Steuern auch gerecht sein...

Viele Grüße,
Frank