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Autor Thema: Kindesunterhalt in der Steuererklärung  (Gelesen 4126 mal)

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Offline randyjones

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Kindesunterhalt in der Steuererklärung
« am: 04. Mai 2009, 12:49:16 »
Hallo zusammen,
das in der Überschrift genannte Thema ist sicherlich nicht neu, allerdings hab ich für mich immer noch keine eindeutige Antwort auf dieses Thema gefunden.( Okay, kann vielleicht auch an meinem Verstädnis leigen).
Zunächst einmal zu meienr Person. Ich bin Grenzgänger mit entsprechendem Status und ledig. In Deutschland habe ich noch zwei minderjährige Kinder für die ich Unterhalt zahle. Meine Frage ist nun. Wo kann ich diesen Unterhalt geltend machen? Ich habe dieser Tage das Steuerformular 2042 SK zugesendet bekommen. Reicht dieses aus bzw. wo muss der Unterhaltsbetrag dort eingetragen werden?
Oder muss ich mir das Formular 2042-c besorgen um die beiden Kinder richtig anzugeben?
Danke schon einmal für eure Hilfe!!

Offline Eric

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Re: Kindesunterhalt in der Steuererklärung
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 13:53:44 »
Hallo,

im Punkt 6 charges deductibles gibt es den Unterpunkt Pensions alimentaires .Dort kann man den Unterhalt eintragen.Man muß aber auf Seite 2 Punkt E Namen und Adresse des Empfänger eintragen.

Viele Grüße

Eric

Offline randyjones

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Re: Kindesunterhalt in der Steuererklärung
« Antwort #2 am: 04. Mai 2009, 14:01:58 »
Aha! Das ist schon alles? Wunderbar! Und wer ist als Empfänger zu verstehen der unter 2-E eingetragen werden muss? Die Adresse der Kinder oder das zuständige Jugendamt an welches der Unterhalt ja eigetnlcih überweisen wird?