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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: BGK67 am 07. Dezember 2012, 15:11:27

Titel: Kinderfreibetrag D vs F
Beitrag von: BGK67 am 07. Dezember 2012, 15:11:27
Hallo,

vor einigen Wochen hatte ich mich hier angemeldet, da mein Mann in Frankreich wohnt und arbeitet (und daher dort steuerpflichtig ist) und ich die Aussicht auf eine Festanstellung hatte (die ich tatsächlich bekommen werde), um mich über die steuerrechtlichen Besonderheiten dieser Situation zu informieren.

Dass ich Steuerklasse II bekommen würde, da die Kinder bei mir in Deutschland leben, hat sich bestätigt.

Was ich allerdings noch nicht so ganz durchschaue, das sind die Kinderfreibeträge. Das deutsche Finanzamt hat mir für jedes Kind 0,5 Freibetrag erteilt,
der Rest würde meinem Mann zustehen.
Nur gibt es in Frankreich ja keine Kinderfreibeträge wie in Deutschlang - hat es nun einen Einfluss auf die französische Steuer, wenn ich in D Kinderfreibeträge habe oder könnte ich genauso gut die kompletten Freibeträge haben, ohne dass das Auswirkungen auf die französische Steuerlast hat?
Titel: Re: Kinderfreibetrag D vs F
Beitrag von: chevymichel am 23. Januar 2013, 12:59:45
Hallo,


Also ich lese mich auch gerade mit diesem Thema ein....

Das du Steuerklasse 2 bekommt ist richtig da dein Partner im Ausland lebt.   
Allerdings sollte es auch so sein das dir der volle Freibetrag also 1,0 zu steht...

Aber dies wird eh egal sein. Weil. Wenn du Kindergeld bekommst bringt dir der Freibetrag nix.
Sind 2 Leistungen oder bessergesagt Steuer Vergünstigungen die nicht zusammen sondern nur getrennt in Anspruch genommen werden können...

Gehörst du allerdings zu den wenigen der extrem Verdiener  (die Summe weiß ich gerade nicht )
Ist die Ersparnis des Freibetrages höher als das monatliche Kindergeld.. Dann macht es Sinn. 
Aber als Otto normal Verdiener ist man mit den 186€ KG besser dran..