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Autor Thema: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben  (Gelesen 8116 mal)

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Offline onjaanja

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Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 23. November 2007, 08:17:38 »
Hallo zusammen,

Ich habe hierfür  mal ein neues Thema aufgemacht, da ich in dem anderen doch zu viele Fragen hatte, ist dieser
Punkt wahrscheinlich etwas untergegangen...

Mein Mann und ich (verheiratet) haben gemeinsam 1 Kind =2,5 Punkte in F

Desweiteren ist mein Mann noch ggü. seinen 3 Kindern aus 1. Ehe unterhaltsverpflichtet, davon 1 Kind Schüler (minderjährig)
1 Kind volljährig in Ausbildung und 1 Kind vollj. Studium...

Dürfen wir die Kinder für die mein Mann ja unterhaltspflichtig ist ebenfalls bei der Stererklärung in F mit angeben bzw. bekommen wir
dadurch ebenfalls noch "Punkte"....?

Vielen Dank.

LG
ANJA

Offline Zaren

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #1 am: 23. November 2007, 14:59:08 »
Hallo,

alle Kinder für die Dein Mann Unterhalt bezahlt kannst du angeben, da er den Unterhalt voll absetzen kann. Er brauch auf jedenfall Quittungen von jedem Monat, mit den Namen der Kinder und die Höhe der Kosten!!!

Gruss Zaren

Offline onjaanja

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #2 am: 24. November 2007, 12:17:30 »
Hallo Zaren,

vielen Dank schon mal für die INFO....

Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht,
mein Mann überweist für das minderjährige Kind den Unterhalt an seine Exfrau
und für die volljährigen in Ausbildung bzw. Studium befindlichen Kinder an die jeweiligen Kinder
selbst.... Die Höhe des Unterhaltes wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt.....

Aber als Nachweis gibt es hierfür nur die Banküberweisungen....
Ich weiß jetzt nicht, ob es evtl. ausreicht wenn die Kinder bzw. die EX ihm im Nachhinein die
Unterhaltszahlungen bescheinigen....

Kennst DU bzw. jemand anderes sich hier etwas genauer aus....

Vielen Dank schon mal....

LG
Anja

Offline Zaren

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #3 am: 25. November 2007, 14:49:14 »
Hallo,

wir schreiben den Namen und die Höhe immer auf einen Quittungsblock für jeden Monat einen und lassen uns den Unterschreiben, diese reichen wir dann mit ein. Das machen wir schon so seit 4 Jahren.
Wenn du mir da nicht glaubst, dann kann ich leider auch nicht mehr weiterhelfen!!!

Gruss Zaren

Offline onjaanja

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #4 am: 26. November 2007, 09:20:49 »
Hallo Zaren,

ich glaube da hast DU was in den falschen Hals gekriegt....
Ich habe doch nicht an Deiner Aussage gezweifelt....!!! Wirklich nicht!!

Als ich geschrieben hatte: "Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht"
habe ich das natürlich auf uns bezogen,daß wir bislang keine Quittung haben unterzeichnen lassen
und das Ganze einfach über Banküberweisung gelaufen ist....

Aber, ich denke da kann man ja evtl. auch noch rückwirkend eine Quittung ausstellen und von den
volljährigen Kindern  bzw. von der Kindsmutter unterschreiben lassen....
Oder vielleicht könnten wir auch drei Bescheinigungen aufsetzen (Mutter für minderj. Kind und für die beiden volljährigen Kindern)
aus der hervorgeht daß monatlich UnterhaltX gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.... Was meinst DU...... ??

Nochmals Sorry, wenn da irgendwas falsch rübergekommen sein soll, ich bin doch für jeden Tipp den ich bekomme dankbar!!

Liebe Grüße
Anja




Offline Zaren

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #5 am: 29. November 2007, 23:42:54 »
Hallo Anja,

ich hatte es durchaus anderst verstanden, aber das macht nichts mehr :)
Wir haben wie gesagt für jeden Monat einen Quittungsbeleg ausgefüllt und unterschreiben lassen, das erste Jahr haben wir das auch alles nachträglich gemacht, wir wußten das ja auch nicht! Ich weiß das in Deutschland das mit dem Quittungsblock nicht existiert, aber ein Block war schnell gekauft!
Es muss auch  nirgens angegeben sein, dass das  "laut Düsseldorfer Tabelle" errrechnet ist.
Ich würde auch für jedes Kind eins schreiben,.
Bei uns handelt es sich nur um 1 Kind, daher etwas einfacher!

Betrag in Ziffern und ausgeschrieben (ohne Mehrwertsteuer), dann "Unterhalt für meine Tochter ...... in Höhe von ...Euro"
Und Unterschrift nicht vergessen.

Das müßte reichen. Ich weiß allerdings nicht ob wir das erste Mal eine Geburtsurkunde vorzeigen mußten!!!
Auf jeden Fall werden alle Kinder auf der Steuer mit angerechnet!

Gruss Zaren


Offline onjaanja

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #6 am: 30. November 2007, 11:29:15 »
Super!
Werden wir ebenfalls so machen!

Vielen lieben Dank für die Info....!

Liebe grüße
anja

Offline gtvjunior

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2007, 10:46:14 »
Darf mich einmischen:

habe die Erfahrung gemacht, dass des vom Sachbearbeiter abhängig ist, wie "belegfest" die Zahlung sein muss. In menem Fall hatten Kopien der Kontoauszüge ausgereicht. Im Verwendungszweck sollte dann auch der Text "monatlicher Unterhalt für <Kindsname>" eingetragen sein.

Lieber Gruss und viel Erfolg

gtvjunior

Offline onjaanja

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2007, 11:13:55 »
Noch eine Frage hierzu hätte ich,
ist es eigentlich entscheidend wie hoch der Unterhaltsbetrag pro Kind ist um das Kind auf der Steuererklärung
"angerechnet" zu bekommen oder reicht die Tatsache, daß man ggü. dem jeweiligen Kind noch Unterhalt zahlt um
den sogenannten halben Punkt je Kind zu bekommen.... Oder gibt es eine Grenze pro Kind was man mindestens an
Unterhalt zahlen muß um es angerechnet zu bekommen....

Bei dem minderjährigen Kind denke ich ist klar, bekommt ganz normal Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle
aber Kind 2 - bekommt auch Ausbildungsvergütung, so daß der Unterhalt nur noch um den fehlenden Betrag gemäß
Düsseldorfer Tabelle aufgefüllt wird
und das älteste Kind (Studend) bekommt noch Bafög, d.h. Bafögbetrag plus Kindergeld wird so aufgefüllt, daß der Bedarf (DT)
eines Studenden gedeckt ist.....

Wäre super wenn mir hier auch noch jemand Tipps geben könnte.....

Vielen Dank schon mal...!

Liebe Grüße
Anja

coeurdlion

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2007, 13:02:22 »
hallo anja,
dazu haben wir uns beim ersten mal die steuererklärung bei einem franz. steuerberater machen lassen.
die kinder aus geschiedener ehe werden nicht jeweils mit ein "halben punkt" angesetzt, sofern sie nicht bei Euch leben!
die unterhaltsbeiträge müsst ihr in spezielle felder auf der steuererklärung eintragen:

unter punkt 6 ) charges et imputations diverses
unter "autres pensions alimentaires .... avant 2006"
und dann unter "annexe 2042 et 2042c"
unter "autres pensions alimentaires.. versees.. avant 2006"

liebe grüsse
s.
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2007, 18:09:43 von coeurdlion »

Offline Gabrielle

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Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« Antwort #10 am: 14. Januar 2008, 16:31:58 »
@ all

Wir machen das so, dass wir uns von unserer Bank (in Deutschland) bestätigen lassen:
bei Daueraufträgen bei den Bank:
für Tochter ???? € im Jahr an Unterhalt gezahlt
für Sohn ???? € im Jahr an Unterhalt gezahlt (Tochter + Sohn aus 1. Ehe meines Mannes)
für Sohn ???? € im Jahr an Unterhalt gezahlt (mein Sohn aus 1. Ehe)
= gesamt...
Und den Betrag geben wir dann als Alimentation in der Seuererklärung an.
Leider kosten die Bestätigungsschreiben der Bank neuerdings € 10 Gebühr (pro Nase)
Andere Möglichkeit - machen wir jetzt für 07, Überweisungen mtl., davon Kopie/n machen + Kopie/n des Kto. Auszuges (sieht man, das der Betrag abging).
Andere Beträge evtl. auf Auszug schwärzen!
Gruß Gabrielle