Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Dieter am 09. Juni 2020, 18:05:16
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Hallo und Bonjour, :winkerwinker:
vielleicht ist es irgendwo schon beschrieben, aber leider konnte ich bisher nichts passendes finden.
Kann man den Kindesunterhalt für ein Kind das überwiegend in Deutschland bei seiner Mutter lebt in der Steuererklärung ansetzen ?
Viele Grüße
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Wenn du vom Jugendamt eine Bestätigung hast, dass du Betrag x an unterhalt zahlst, kannst du diesen in der Erklärung angeben. Allerdings solltest du Kontoauszüge mit den Überweisungen mit dem Betreff Unterhalt vorlegen können, falls es zur Kontrolle kommt
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Muss die Bestätigung vom Jugendamt sein? Überweisungsbelege sind natürlich vorhanden. Unter welchem Buchstabenkürzel trägt man das genau ein?
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Wenn du vom Jugendamt eine Bestätigung hast, dass du Betrag x an unterhalt zahlst, kannst du diesen in der Erklärung angeben. Allerdings solltest du Kontoauszüge mit den Überweisungen mit dem Betreff Unterhalt vorlegen können, falls es zur Kontrolle kommt
Reicht nicht auch eine Bescheinigung der Mutter über die Zahlung des Unterhalts?
So läuft es zumindest, wenn alle wohnhaft in F
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Hallo und Bonjour, :winkerwinker:
vielleicht ist es irgendwo schon beschrieben, aber leider konnte ich bisher nichts passendes finden.
Kann man den Kindesunterhalt für ein Kind das überwiegend in Deutschland bei seiner Mutter lebt in der Steuererklärung ansetzen ?
Viele Grüße
Zshlst Du nach Düsseldorfer Tabelle? Wenn ja, warum? Wegen Wohnsitz D?
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Hallo und Bonjour, :winkerwinker:
vielleicht ist es irgendwo schon beschrieben, aber leider konnte ich bisher nichts passendes finden.
Kann man den Kindesunterhalt für ein Kind das überwiegend in Deutschland bei seiner Mutter lebt in der Steuererklärung ansetzen ?
Viele Grüße
Hallo,
nennt sich pension alimentaire und ist Minderjährigen bei 6GP oder 6GU einzutragen.
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Nein, man braucht einen Gerichtsbeschluss oder ein Schreiben vom Jugendamt. Ein Freund von mir hatte deswegen Probleme und musste Strafe zahlen. Wir haben dann die Dokumente nachträglich organisiert und er kam mit einem blauen Auge davon
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Nein, man braucht einen Gerichtsbeschluss oder ein Schreiben vom Jugendamt. Ein Freund von mir hatte deswegen Probleme und musste Strafe zahlen. Wir haben dann die Dokumente nachträglich organisiert und er kam mit einem blauen Auge davon
OK, Danke für die Info.
Bin ja mal gespannt, wie das Finanzamt das so sieht, wenn es noch keinen Beschluß gibt, da noch kein Termin vor Gericht statt gefunden hat (1. Termin bisher 2x verschoben - 1x wg Streik vor Gericht und 1x mangels Dolmetscher).
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Wenn es keinen Beschluss gibt, wird es teuer.
Wie gesagt, ein Freund von mir hatte das so angefeben. Durch einen Fehler in der Steuererklärung kam es zu einer Kontrolle und deshalb ist das aufgefallen. Das Schreiben vom Jugendamt bekommt man ohne Probleme. Nicht jeder hat einen Gerichtsbeschluss, weil man sich im Vorfeld geeinigt hat.
Ich lese oft, dass die Unterhaltszahlungen eingetragen werden, ohne diese Nachweise . Das kann auch jahrelang gutgehen, aber bei einer Kontrolle kann es wirklich sehr teuer werden.
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Hallo,
ich hatte das am Anfang falsch gemacht und wurde vom Finanzamt geprüft. Musste dann Urteile etc. vorlegen, aus denen hervorging, dass ich tatsächlich Unterhalt zahlen muss. Die Höhe des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle habe ich denen dann erläutert, Kopie der Schreiben auf Deutsch hatte genügt. Hatte noch einen Termin beim Amt in Forbach deswegen. Sehr freundlich, kompetent beraten worden und danach war alles okay- ohne Strafe etc., aber eine Nachzahlung meinerseits, da meine Version der Angabe für mich ein Vorteil war. Wie gesagt: war ein Versehen.
Seither trage ich die Höhe des Unterhalts im Feld 6GP ein und gebe auf einem Zusatzfeld in der Erklärung Name und Anschrift des Kindes an.
Man gibt es NICHT vorne auf der Erklärung bei den Unterhaltsberechtigten an (Zumindest nicht in meinem Fall: geschieden, Kind lebt in D im Haushalt der Mutter).
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Wann bekommt man Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und wann nur nach frz Recht?
Situation derzeit = Vater Wohnsitz F, Arbeit D
Kids und ich Wohnsitz F. Wollen aber so schnell wie möglich nach D ziehen.
Momentan erfolgt Unterhaltszahlung nach Gutdünken des Vaters, da halt noch kein Termin vor Gericht möglich war. Und nein, außergerichtlich geht da leider nichts. Dass seine Kinder von dem, was er mir übrig lässt mit leben müssen, ist ihm wurscht.