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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Ralph am 10. Mai 2018, 20:46:20

Titel: Kilometergeld
Beitrag von: Ralph am 10. Mai 2018, 20:46:20
Da ja immer mal wieder etwas von "Höchstgrenze" bei den Fahrtkosten zu lesen ist - hier die offizielle Tabelle.
Es zählen immer die KM hin- und zurück.

Da steht nirgends etwas von einer Höchstgrenze.
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Dragonvamp am 11. Mai 2018, 01:59:11
Huhu,

Hab gestern festgestellt, gibt nen extra Rechner dafür auf der impôts Seite. Man gibt cv und km ein und er berechnet die Summe ;)
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Ralph am 11. Mai 2018, 04:03:56
jep - genau so hab ich es auch gemacht.
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Waylon57 am 11. Mai 2018, 08:45:56
Im Beiblatt zur Steuererklärung steht die Grenze aber definitiv drin.

Gleichzeitig gibt es aber auch einen Kilometerbereich über 20.000 km, den man aufgrund von Feiertagen und Urlaub aber mit den maximalen Kilometern, die man ansetzen darf, nie erreichen kann.

Fazit, da hat jemand nicht zu Ende gedacht, weshalb ich auch immer alle Kilometer angebe.
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Ralph am 11. Mai 2018, 13:15:07
Beiblatt bekommt man ja sowieso keins mehr.... :-)

Auch bei dem integrierten Rechner gibt es keine Grenze....
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Bubu am 16. Mai 2018, 14:50:50
Sagt - auf der Tabelle, die Ralph eingestellt hat - wenn man diese "Erklärung" online aufruft, gibt es eine 2. Seite, auf der Preise für die diversen Benzinsorten stehen. Das habe ich bisher noch nie gesehen.

Rechne ich das mit ein in die frais reél, macht das unter dem Strich knapp €300,-- weniger. Was ich jedoch nicht finde, ist es zulässig, das mitzuberechnen?

Wie gesagt, hab ich in all den Jahren noch nie gesehen.



LG
Bubu
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Bubu am 16. Mai 2018, 14:52:14
Na - ist's als PDF gekommen....hier das Bild noch mal:

Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Frontalier am 17. Mai 2018, 10:01:20
Das ist ja interessant.
Ich kenne nur die Berechnung gemäß dem Bild von Ralph.
Was soll diese zusätzliche Berechnung des Sprits?
Habe davon ja noch nie gehört..
Weiß jemand mehr?
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Bubu am 17. Mai 2018, 14:06:19
@Frontalier - ja, genau deswegen frage ich ja. Ich kannte bisher auch nur die Berechnung gemäß dem Bild von Ralph - aber diesmal ist bei der Erklärung (online) diese 2. Seite dabei.

Wenn man hier seine km entsprechend dem CV-Wert und dem entsprechendem Sprit berechnet und der Summe hinzufügt, macht es unterm Strich bei uns knapp €300,-- weniger an Steuer aus. Ich finde, das ist schon eine Hausnummer.

Ich verstehe die Erklärung dazu so, dass es einfach zu den "Nebenkosten" gehört - bin aber eben auch nicht sicher, weil es halt noch nie dabei war. Noch habe ich meine Zahlen nicht "scharf" eingetippt.....bisschen Zeit ist ja noch - ich hätte das gern geklärt, bevor ich es tatsächlich mit einrechne.
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: spirou am 17. Mai 2018, 15:01:18
Hallo,

kurz wegen der Kilometerhöchstgrenze. In der Tabelle steht natürlich nichts drin, da es ja möglich ist mehr wie 80 km täglich zu deklarieren wenn man die Notwendigkeit nachweisen kann.
In der Steuererklärungsanleitung von gouv.fr ist es sehr wohl erwähnt, siehe hier:
Falls Sie keinen Grund angeben, warum Ihr Arbeitsort über 40 km von Ihrer Wohnung entfernt liegt sind die Kosten auf 40 km begrenzt.
Lorsque la distance entre le domicile et le lieu de travail n’excède pas 40 km, vous pouvez déduire le montant de vos frais réels de transport à condition d’en justifier.
Si la distance est supérieure à 40 Km, vous devez pouvoir justifier l'éloignement entre votre domicile et votre lieu de travail par des circonstances particulières notamment liées à l'emploi ou à des contraintes familiales ou sociales. Si aucun motif ne justifie l'éloignement, la déduction est admise à hauteur des 40 premiers kilomètres.
Si vous avez le choix entre plusieurs modes de transport, vous pouvez utiliser celui qui vous convient le mieux à condition que ce choix ne soit pas contraire à la logique compte tenu du coût et de la qualité des transports en commun
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: spirou am 17. Mai 2018, 15:07:45
Hallo,
warum so erstaunt wegen der Kilometer und der Benzintabelle?  Das gibt es doch schon immer.
Kilometertabelle bei Fahrten mit dem Privatwagen zur Arbeit.
Benzinkostentabelle, bei geschäftlichen Fahrten mit dem Privatwagen.
Grüße
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Bubu am 17. Mai 2018, 15:17:52
Ahhhhh - da haben wir es doch :)

Vielen Dank spirou - mir ist das all die Jahre wirklich noch nie nicht aufgefallen  :pfeif:

Dann kann ich ja meine Zahlen eintippen.

 :doppeld: :doppeld:
Titel: Re: Kilometergeld
Beitrag von: Frontalier am 17. Mai 2018, 15:28:39
vielen dank spirou

ich hatte in der zwischenzeit auch mal recherchiert und kam auf die selbe lösung.

Le barème kilométrique fiscal sert à évaluer de façon forfaitaire le coût d'utilisation d'un véhicule par les contribuables.

Le barème prend en compte l'ensemble des frais (amortissement du véhicule, assurance, réparations, carburant, etc.) à l'exception :

des intérêts d'emprunt si le véhicule a été acheté à crédit ;
des frais de stationnement ;
des péages.

Das bedeutet, das man zusätzlich zu der Pauschale die Kreditzinsen bei der Autofinanzierung, die Parkkosten und die Mautgebühren angeben darf. Wird für uns Pendler ja von Interesse sein, sofern wir bereits über mautpflichtige frz. Straßen zur Arbeit fahren bzw ab demnächst die deutsche Mautplakette benötigen. Die könnte man dann auch angeben in der Steuer.

Was ich nicht so ganz verstehe, ist wenn ich von der Arbeit aus eine Geschäftsreise mit dem Privatwagen tätige, dann erhalte ich ja schon eine Fahrtkostenabrechnung vom deutschen Arbeitgeber. Darf ich dann dennoch diese Strecke in der frz. Steuer ansetzen? Oder gilt das nur wenn mir der Arbeitgeber nichts gibt?

LG