Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!  (Gelesen 2610 mal)

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Offline Zaren

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Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« am: 30. Mai 2020, 12:44:06 »
Hallo Zusammen,

ich sitze über der Steuererklärung. Letztes Jahr habe ich noch alles in Papierform bekommen. Somit auch was es an Kilometergeld gibt, bzw. Essensgeld. Wo finde ich das online?
Danke

Gruß Zaren

Offline Ralph

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #1 am: 30. Mai 2020, 13:17:00 »
Hallo Froni,

Essensgeld (Frais de repas) für 2019 hier https://droit-finances.commentcamarche.com/faq/3547-frais-de-repas-bareme-2019-2020
2019: 4,85 € für ein Essen

Fahrtgeld kannst Du online ausrechnen lassen - geht automatisch.
Du kreuzt einfach an das Reisekosten entstanden sind. Dann gibst Du die Gesamtkilometer Hin-und Zurück (A/R)  und die Steuerps Deines Autos an (Grenze ist bei 7 CV) und dann rechnet es das Programm automatisch aus.
Ich schreib das dann nochmal in das dazugehörende Kommentarfeld rein ( Arbeitstage x km = Summe) so das das FA weiß wie die KM zustandekommen.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2020, 14:08:14 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #2 am: 30. Mai 2020, 14:43:50 »
Danke Ralph,

als Grenzgänger gebe ich ja die Steuererklärung für 2019 ab. Oder war das letztes Jahr das mit dem sogenannten Nulljahr?
Auf Papier fand ich das einfacher. Letztes Jahr, war mein erstes Jahr online. Das wird schon. Ich frage einfach zwischendurch dort nach, ob ich alles richtig gemacht habe :)

Offline Ralph

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #3 am: 30. Mai 2020, 16:00:45 »
Für mich ist es das zweite Mal online.
Habs diese Woche schon gemacht.
Wir haben aber auch nichts kompliziertes...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Theo95

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #4 am: 31. Mai 2020, 22:54:12 »
Ich esse jeden Tag in der Kantine und bin aufjedenfall über den 4,70€. Denk dran, dass du aufjedenfall jede Rechnung dir nehmen musst und diese 3 Jahre aufheben musst, falls eine Steuerprüfung ansteht muss jedes einzelne Essen nachgewiesen werden können. Hab ich schon hinter mir...
Desweiteren musst du bei Kilometer aufpassen. Ab einer gewissen Kilometerzahl gilst du nicht mehr als Grenzgänger.

Offline Waylon57

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #5 am: 01. Juni 2020, 10:29:12 »
[…]
Desweiteren musst du bei Kilometer aufpassen. Ab einer gewissen Kilometerzahl gilst du nicht mehr als Grenzgänger.

Woher hast du diese Info?

Das Saarland zählt z.B. gänzlich zur Grenzzone. Je nachdem wo man jetzt in Frankreich wohnt und in Deutschland arbeitet, kommen da einige Kilometer zusammen. In meinem Fall wohne ich nur 300 m von der deutschen Grenze entfernt, muss aber trotzdem knapp 70 km bis ins Büro im Saarland fahren.


Offline Ralph

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Re: Kilometergeld, bzw. Kantinengeld!
« Antwort #6 am: 01. Juni 2020, 21:21:07 »
Ich esse jeden Tag in der Kantine und bin aufjedenfall über den 4,70€. Denk dran, dass du aufjedenfall jede Rechnung dir nehmen musst und diese 3 Jahre aufheben musst, falls eine Steuerprüfung ansteht muss jedes einzelne Essen nachgewiesen werden können. Hab ich schon hinter mir...
Desweiteren musst du bei Kilometer aufpassen. Ab einer gewissen Kilometerzahl gilst du nicht mehr als Grenzgänger.

Die 4,85 € ist ein Pauschbetrag... da brauchst Du keine Rechnungen.
Erst wenn Du Mehrkosten geltend machst musst Du die Kosten nachweisen. Evtl. Essenzuschüsse des AG sind abzuziehen.

Das mit der Km Zahl ist Quatsch. Für die Grenzgängereigenschaft zählen die bekannten Grenzzonen. Das hat nix mit den Fahrtkosten zu tun.
« Letzte Änderung: 01. Juni 2020, 21:31:00 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz