Hallo zusammen,liebe Forums Mitglieder.
Ich habe eine verzwickte Situation und wir über euer Schwarm wissen sehr dankbar.
Folgende Situation: ich wurde 2019 zum Januar arbeitslos, da bin ich auch in Frankreich gemeldet. Habe von Februar bis April erneut eine Arbeit aufgenommen. Somit von Februar bis April Gehalt aus Deutschland bezogen. Und ab Mai wurde ich bis Ende des Jahres aus gesundheitlichen Gründen erneut arbeitslos. Somit wieder Arbeitslosengeld aus Frankreich bezogen.
Nun möchte ich meine online Steuererklärung machen, und tue mir sehr schwer mit den Eintragungen da jeder, selbst mein alter Steuerberater eine andere Meinung hat. In welchem Feld trage ich das Arbeitslosengeld ein, und in welchem Feld trage ich das Gehalt aus Deutschland ein,. Ist es richtig dass ich das Arbeitslosengeld und mein Gehalt zusammen addieren muss und in 1AJ eintragen muss. Und dann noch mal das Arbeitslosengeld einzeln weiter unten.
Des weiteren führt das französische Arbeitsamt die Lohnsteuer aufs Arbeitslosengeld direkt ab. Ich habe aber als Spardose das ganze Jahr meine Abschläge vom Gehalt durchlaufen lassen. Diese sind auch im grauen Feld eingetragen und fix nicht veränderbar. Jedoch kann ich die Abfuhr des Arbeitslosengelds beziehungsweise die Lohnsteuer dessen. Nicht zusätzlich eintragen, merkt dass das Finanzamt automatisch? Über eine kurze und zeitnahe Rück Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße aus Lothringen.